2,5 Cent pro Euro – Was die Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 16 Prozent in Deutschland bedeutet

Steuern runter, Konsum rauf: Mit einer Mehrwertsteuersenkung möchte die Bundesregierung die heimische Wirtschaft nach der Corona-Krise stärken. Am 1. Juli sinkt dafür die Steuer - erstmals in der jüngsten Geschichte und auf sechs Monate befristet - auf 16 beziehungsweise 5 Prozent. Ob die Maßnahmen überhaupt rechtzeitig umgesetzt werden können und ob Verbraucher etwas davon spüren, bleibt abzuwarten.
Von 5. Juni 2020

Ab dem ersten Juli 2020 bis zum Ende des Jahres soll die Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 16 Prozent, beziehungsweise von 7 auf 5 Prozent sinken. Die Bundesregierung erhofft sich daraus „den dringend benötigten Konsumimpuls“. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hofft, dass Verbraucher langfristig geplante Anschaffungen vorziehen und der deutschen Wirtschaft helfen werden, wieder auf die Beine zu kommen.

Ein „Herzstück“, so CSU-Vorsitzender Markus Söder des beschlossenen Konjunkturpakets, ist eine Senkung der Mehrwertsteuer. Bis einschließlich 31. Dezember 2020 soll der verminderte Mehrwertsteuersatz gelten.

Statt einer Kaufprämie für emissionsarme Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor gibt es zusätzlich – unter anderem auf besonderes Drängen der SPD – deutlich höhere Prämien für Elektroautos. Statt möglicherweise Tausenden Euro sinken die Preise von sauberen Diesel- oder Benzinautos durch die Mehrwertsteuersenkung nur um einige Hundert Euro. Während ein E-Auto statt 40.000 Euro nur noch 34.000 Euro kostet, sinkt der Preis eines vergleichbaren Diesels nur um etwa 600 Euro.

Zuletzt bleibt immer noch die Frage, ob die Politik ihr Versprechen halten kann. Um rechtzeitig vor dem 1. Juli 2020 derartige Maßnahmen umzusetzen, muss der Bundestag in seiner einzigen verbleibenden regulären Sitzung ein entsprechendes Gesetz im Eilverfahren beschließen. Die Zustimmung des Bundesrates bedarf hingegen schon einer Sondersitzung.

Nur Anreize für E-Auto-Kauf

Im Einzelnen sieht das Konjunkturpaket vor:

  • Zur Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland wird befristet vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 der Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent gesenkt. [Abschnitt A, Punkt 1]
  • Durch die Umweltprämie fördern wir […] klima- und umweltfreundlichere Elektrofahrzeuge [und] werden die Prämien des Bundes als neue „Innovationsprämie“ verdoppeln. Die Prämie der Hersteller bleibt davon unberührt. […] [Abschnitt B. Punkt 35 b]

Das bedeutet, Unternehmen müssen weniger zahlen – nur wenn sie die Mehrwertsteuersenkung (teilweise) weitergeben, zahlen auch die Endverbraucher weniger. Zudem erhalten Menschen, die aus verschiedenen Gründen (Beruf oder Infrastruktur) kein E-Auto wollen, kaum Anreize, ihr Fahrzeug gegen eine neues, sauberes Modell zu tauschen.

Eine Billion Euro für Europa – 3 Milliarden für Afrika

Die Senkung der Mehrwertsteuer sei gerade „effektiv, weil wir sie befristen. Sonst hat das keinen ökonomischen Effekt“, sagte Scholz. Das sehen auch CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer und SPD-Chef Norbert Walter-Borjans so. Eine Verlängerung werde es nicht geben, sagte Letzterer.

Durch die Mehrwertsteuersenkung entgehen dem Staat schätzungsweise 3,3 Milliarden Euro. Pro Monat. Das Finanzministerium rechnet mit Gesamtkosten in Höhe von 20 Milliarden Euro. Aus diesem Grund sei eine Verlängerung über den 31. Dezember 2020 nicht vorgesehen. Der Verlust von 20 Milliarden Euro sei zu verschmerzen, weil Rettungspakete für große Unternehmen weit mehr kosten können, so der Finanzminister.

Insgesamt umfassen die Konjunkturpakete zur Bewältigung der Krise eine viel höhere Summe. Neben den jüngst beschlossenen Maßnahmen im Wert von 130 Milliarden Euro, beteiligt sich die Bundesregierung an verschiedenen Programmen in Europa und der Welt.

So beteiligt sich Deutschland mit einer größeren Summe an dem 540-Milliarden-Kreditprogramm der Europäischen Investitionsbank (EIB) für Europa sowie dem 500-Milliarden-Euro-Programm für die wirtschaftliche Erholung der am stärksten betroffenen EU-Staaten. Die drei Milliarden Euro für afrikanische Staaten im Rahmen des „Compact with Africa“ fallen vor diesem Hintergrund kaum ins Gewicht.

Unternehmen und Reiche profitieren am stärksten von Mehrwertsteuersenkung

In der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) lobt Steuerfachmann Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, dass „die Mehrwertsteuersenkung eine relativ gleichmäßige Verteilungswirkung habe, also auch geringe und mittlere Einkommen profitierten.“ Im gleichen Zusammenhang warnte er jedoch davor, dass Verbraucher nur etwas spüren, wenn Unternehmen die Mehrwertsteuersenkungen an ihre Kunden auch weiterreichten.

Forscher aus Finnland und den USA kamen 2017 zu einem wenig ermutigenden Ergebnis. Ihre Auswertung „sämtlicher Mehrwertsteuersenkungen in der EU zwischen 1996 und 2015“ zeigt, „dass die Preise doppelt so stark auf Mehrwertsteuererhöhungen wie auf -senkungen reagierten“, schreibt die FAZ. Das bestätigte ein Beispiel aus Deutschland. Die Senkung der Mehrwertsteuer für Übernachtungsleistungen von 19 auf 7 Prozent spürten Urlauber und Gäste nur in den seltensten Fällen.

Eine Studie des Internationalen Währungsfonds spricht hingegen von mehr als 1200 Fällen seit 1999, in denen die Weitergabequote nahezu 100 Prozent betrage. Veränderung des ermäßigten Steuersatzes wirkten sich immerhin zu etwa 30 Prozent auf die Verbraucherpreise aus. Die „Morgenpost“ berichtet zudem von einer Studie, wonach Händler in Großbritannien nach einer Anpassung der Mehrwertsteuer nach der Finanzkrise 2009 immerhin 75 Prozent der Steuererleichterung weiter gaben.

In jedem Fall liegt der gewünschte Konsumimpuls – zunächst – in den Händen der Unternehmen. Sollten diese die Senkung nicht weitergeben, erwirtschaften sie entsprechend höhere Gewinne und könnten eventuelle Verluste ausgleichen. Auch ob Geschäfte die berühmten „Nur ,99-Euro Preise“ senken, bleibt abzuwarten.

Geben sie die Steuersenkung weiter, profitieren vor allem Käufer hochpreisiger Waren und damit eher Menschen mit höherem Einkommen. Obwohl Geringverdiener weniger Geld sparen, sei die Entlastung für sie „überproportional“, da die Einkommenssteuer die einzige Steuer ist, „die sie in nennenswerter Höhe zahlen.“

Verbraucher entscheiden, was und wo sie kaufen

Clemens Fuest, Präsident des ifo-Instituts, sieht die positiven Erfahrungen aus Großbritannien. Gleichzeitig warnt er jedoch vor einem Konjunktureinbruch im neuen Jahr. Vorgezogene Investitionen würden nach Auslaufen der Maßnahmen zu einem neuen „Loch“ führen. Im „Deutschlandfunk“ sagte Fuest: „Man verlässt sich darauf, dass sich die Wirtschaft bis dahin erholt hat“.

Auch Thiess Büttner, Wirtschaftswissenschaftler der Universität Erlangen-Nürnberg, geht von einem kurzfristigen Kaufanreiz aus und dass Verbraucher große, länger geplante Anschaffungen vorziehen. Diese Käufe würden dann jedoch Anfang 2021 fehlen.

Ob durch die Senkung plötzlich mehr – oder mehr aus einheimischen Geschäften – gekauft wird, liegt jedoch an den Verbrauchern. Damit sind, wie bei der Mehrwertsteuer, die Kunden entscheidend, denn Unternehmen reichen die Steuer lediglich an die Finanzämter. Analog zu den jetzigen Maßnahmen und gegen die Theorie führte die Erhöhung der Mehrwertsteuer im Jahr 2007 von 16 auf 19 Prozent zumindest langfristig nicht zu sinkendem Konsum.

In der „Morgenpost“ sagte Kramp-Karrenbauer zur angekündigten Mehrwertsteuersenkung: „Wir setzen auf die Vernunft und die Klugheit der Unternehmen selbst und natürlich auch auf den mündigen Konsumenten.“ Walter-Borjans ergänzte gegenüber „RTL“ und „n-tv“: Es sei „Sache der Verbraucher, darauf auch zu achten, dass, wenn Preise nicht sinken, man entsprechend auf andere Dinge ausweicht oder es eben seinem Händler auch mal sagt“.

Konkrete Auswirkungen der Mehrwertsteuersenkung

Kunde kauft im Laden

Das ist der Normalfall. Wenn ein Verbraucher nach dem 1. Juli Waren oder Dienstleistungen im Laden kauft, gilt ausnahmslos der neue Steuersatz – den die Unternehmen im besten Fall in vollen Umfang an die Kunden weiterreichen. Damit sinken die Preise für normale Güter um etwa 2,5 Cent pro Euro. Waren des Grundbedarfs mit dem reduzierten Steuersatz von nunmehr fünf Prozent werden etwa 1,9 Cent pro Euro günstiger.

Kunde holt bestellte Ware ab

Der neue Steuersatz gilt grundsätzlich auch, wenn ein Verbraucher vor der Senkung Waren – zum Beispiel ein Auto – bestellt hat und nach dem 1. Juli abholt. Da die Leistung im Zeitraum der Steuersenkung erfolgt, „sollte der Kunde schauen, dass auch er von der reduzierten Umsatzsteuer profitiert“, zitiert der „Weser-Kurier“ Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.

Welcher Steuersatz gilt, wenn der Verbraucher bereits eine Anzahlung geleistet hat, muss noch geklärt werden. Analog zur Bestellung liegt der Leistungszeitraum nach dem Stichtag. Beim Ratenkauf einer im Juli gekauften Ware sollten damit für die Gesamtdauer der Zahlungen 16 Prozent Mehrwertsteuer gelten.

Kunde bezahlt frühere Rechnung

Im Gegensatz zur bestellten Ware liegt bei einer nachträglichen Bezahlung der Zeitpunkt der Leistung vor dem 1. Juli und damit außerhalb des Zeitraums der Steuersenkung. Dementsprechend müssen Verbraucher den höheren Steuersatz zahlen. Eventuelle Übergangsregelungen sind Teil künftiger Verhandlungen.

Kunde nimmt Angebot an

Bei Angeboten, die vor dem 1. Juli ausgestellt, aber erst danach angenommen werden, gilt wiederum: Die Leistung erfolgt im Zeitraum der gesenkten Steuer. Ist die Mehrwertsteuer auf dem Angebot einzeln ausgewiesen, kann der Kunde den niedrigeren Steuersatz verlangen. Bei Angeboten ohne gesonderter Mehrwertsteuerausweisung („Bruttoangebote“) kann das Unternehmen auf den alten Preis beharren – nimmt dann aber mitunter unbequeme Fragen oder Absagen verärgerter Kunden in Kauf.



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