„Wahlbeeinflussung“-Verfahren: Trump fordert Klageabweisung wegen „präsidialer Immunität“

„Wahlbeeinflussung“ lautet die Anklage in einem der Verfahren gegen den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump. Seine Anwälte beantragten gestern die Abweisung der Klage, da er „absolut immun gegen Strafverfolgung“ sei.
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Der ehemalige US-Präsident Donald Trump spricht während eines Wahlkampfauftritts bei Drake Enterprises, einem Hersteller von Autoteilen, am 27. September 2023 in Clinton Township, Michigan.Foto: Scott Olson/Getty Images
Von 6. Oktober 2023

Der ehemalige Präsident Donald Trump beantragte am 5. Oktober die Abweisung der Anklage wegen Wahlbeeinflussung gegen ihn. Der Antrag war an die Bundesrichterin am Bezirksgericht für den District of Columbia, Tanya S. Chutkan, gerichtet. Trump hatte erst im August in den sozialen Medien die Absetzung Chutkans verlangt.

Die Anwälte Trumps argumentierten in einem Schriftsatz, dass er „absolut immun gegen Strafverfolgung“ sei. Sie beriefen sich dabei auf Bundesgesetze, nach denen Gerichte Immunität für Handlungen gewähren, die innerhalb des „äußeren Rahmens“ der „offiziellen Verantwortung“ eines Präsidenten liegen.

Die vom Sonderermittler des US-Justizministeriums, Jack Smith, erhobene und von einer Grand Jury genehmigte 45-seitige Anklage bezieht sich auf solche Handlungen, schrieben John Lauro und andere Anwälte, die Trump vertreten.

Die Anklage beschuldigt Trump der kriminellen Verschwörung, um die Vereinigten Staaten zu betrügen, die Bestätigung der Wahl von US-Präsident Joe Biden am 6. Januar 2021 zu behindern und das Wahlrecht der US-Bürger zu verletzen.

Zerstörung einer fast 250 Jahre alten Praxis

„Wo wie hier die Handlungen des Präsidenten in den Bereich seines Amtes fallen, ist er absolut immun gegen Strafverfolgung“, sagten Trumps Anwälte und argumentierten, dass die Regierung von Präsident Joe Biden mit den Anklagen „234 Jahre an Präzedenzfällen“ breche.

Die amtierende Regierung hat Trump für Handlungen angeklagt, die nicht nur im „äußeren Bereich“, sondern im eigentlichen Kern seiner offiziellen Verantwortung als Präsident liegen. Dabei argumentiert die Anklage nicht und kann gar nicht argumentieren, dass die Bemühungen von Präsident Trump, die Integrität der Wahlen sicherzustellen und dafür einzutreten, außerhalb seines Pflichtbereichs lagen.

„Stattdessen behauptet die Staatsanwaltschaft fälschlicherweise, Präsident Trumps Motive seien unlauter gewesen – er habe angeblich ‚gewusst‘, dass die weitverbreiteten Berichte über Betrug und Unregelmäßigkeiten bei den Wahlen unwahr gewesen seien, sei aber dennoch dagegen vorgegangen. Aber wie die Verfassung, der Oberste Gerichtshof und Hunderte von Jahren der Geschichte und Tradition deutlich machen, ist es nicht Sache der Staatsanwaltschaft oder dieses Gerichts, über die Motive des Präsidenten zu entscheiden.“

Die Verhandlung in diesem Fall ist für den 4. März 2024 angesetzt. Dieser Termin liegt nur einen Tag vor dem Super Tuesday, an dem die Wähler in 16 Bundesstaaten an die Urnen gehen, um an den Vorwahlen teilzunehmen. Trump hatte darum gebeten, dass der Prozess nach der Wahl 2024 stattfindet, bei der er kandidiert, aber Chutkan lehnte diesen Antrag ab.

Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel: „Trump Requests Dismissal of Election Interference Charges, Citing ‘Presidential Immunity’“. (deutsche Bearbeitung jw)



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