Neues US-Gesetz zur Vermeidung von Zwangsarbeit in Kraft getreten
Am 21. Juni tritt in den USA ein restriktives Gesetz zur Vermeidung von Zwangsarbeit in dem Uigurischen Autonomen Gebiet Xinjiang in Kraft. Demnach ist ein Importeur, der Waren aus Xinjiang in die USA einführt, verpflichtet, „eindeutig und überzeugend“ darzulegen, dass bei der Herstellung von Waren und Rohstoffen keine Zwangsarbeit – etwa von Uiguren – im Spiel war. Das im Dezember 2021 verabschiedete Gesetz reagiert auf die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen im Nordwesten Chinas.
Die Beweise müssen nicht etwa erst auf Verdacht eingereicht werden, sondern sind grundlegende Voraussetzung für den Genehmigungsprozess für die Einfuhr von Waren. Bei Beanstandungen durch die Zoll- und Grenzschutzbehörde CBP hat das Unternehmen drei Monate Zeit, Belege nachzureichen. So lange bleibt die Ware beschlagnahmt. Laut der Plattform „Sourcemap“, einem Dienstleister für die Abwicklung der Importe, gelten als Nachweise Fabrikbesuche und Auditberichte mit Fotos von Arbeits- und Wohnräumen. Die Darstellung der Lieferkette und Belege für die Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte sind ebenfalls hilfreich.
Adidas, BMW, Bosch, Mercedes-Benz, Siemens und Volkswagen
Die Umsetzung der Bestimmungen hat laut Sourcemap aber auch seine Tücken, da es manchmal schwierig sei, die Zwangsarbeit zu lokalisieren. Forscher des Australian Strategic Policy Institute schätzten, dass zwischen 2018 und 2019 mindestens 80.000 Uiguren zum Arbeiten in andere Teile Chinas verlegt worden sind.
Der Bericht fand 27 Fabriken in neun chinesischen Provinzen, die seit 2017 uigurische Arbeitskräfte aus Xinjiang eingesetzt hatten. Die fraglichen Fabriken gehörten demnach zu den Lieferketten von 82 bekannten globalen Marken wie Adidas, BMW, Bosch, Mercedes-Benz, Siemens und Volkswagen. Aus diesem Grund erwartet der Dienstleister eine künftige Ausweitung der Regelung auf andere Teile des Landes.
In den USA sind Waren aus Zwangsarbeit grundsätzlich verboten. Das Besondere an Produkten aus Xinjiang ist, dass die Einfuhr per se restriktiv untersagt ist und grundsätzlich der Beweis der Unbedenklichkeit verlangt wird. Das Gesetz verlagert also die Beweislast von den Zollbeamten auf die Importeure.
Xinjiang ist ein wichtiges Produktionszentrum für eine Vielzahl von Produkten, darunter elektronische Bauteile, Schuhe, Handschuhe, Lebensmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse, Druckerzeugnisse, Spielzeuge und Haarprodukte. Im Jahr 2020 belief sich der Handel der USA mit China mit Waren und Dienstleistungen auf schätzungsweise 615,2 Mrd. USD, wobei die Exporte rund 164,9 Mrd. USD und die Importe rund 450,4 Mrd. USD betrugen.
Flüchtende Häftlinge „sind zu erschießen“
Menschenrechtsorganisationen zufolge sind in Xinjiang mindestens eine Million Angehörige der Uiguren und anderer muslimischer Minderheiten in Haftlagern eingesperrt. Dort werden sie den Angaben zufolge zur Aufgabe ihrer Religion, Kultur und Sprache gezwungen und teilweise auch misshandelt.
Chinas Regierung behauptet seit Jahren, dass es sich bei den Lagern um berufliche Fortbildungseinrichtungen handele, deren Ziele die Armutsbekämpfung und der Kampf gegen extremistisches Gedankengut seien. Der Aufenthalt in den Lagern sei freiwillig.
Die vom „Spiegel“ im Mai veröffentlichten „Xinjiang Police Files“ widerlegten die offiziellen chinesischen Angaben. In den geleakten Unterlagen, die verschiedenen Medienhäusern vorliegen, findet sich beispielsweise eine bislang unbekannte Rede des ehemaligen Parteichefs der Region Xinjiang aus dem Jahr 2017. In ihr heißt es, jeder Gefangene, der auch nur versuche, ein paar Schritte weit zu entkommen, sei zu „erschießen“. Ein Foto zeigt einen Häftling in einem sogenannten Tigerstuhl – einer berüchtigten Foltervorrichtung.
Investitionsgarantien abgelehnt
Die USA stehen mit ihrer Gesetzesinitiative nicht allein da. Fast genau ein Jahr ist es her, dass der Deutsche Bundestag das Lieferkettengesetz verabschiedet hat, in dem auch eine Menschenrechtskomponente enthalten ist. Es soll Firmen entlang der Lieferkette unter anderem dazu verpflichten, „grundlegende Menschenrechtsstandards“ einzuhalten, wozu auch ein Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit gehört. Besonders im Fokus: Die Situation der Menschenrechte in China, die seit Jahren von Menschenrechtsorganisationen angeprangert wird.
Schon kurz nach der Verabschiedung zeigte das neue Gesetz Wirkung. Im September letzten Jahres berichtete der „Merkur“ über eine erste Anzeige gegen deutsche Firmen in China. Die Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights stellte beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe Strafanzeige gegen mehrere deutsche Textilmarken und Händler. Die Firmen Hugo Boss, Lidl, Aldi und C&A profitierten direkt oder indirekt von der Zwangsarbeit der Uiguren in der chinesischen Region Xinjiang. Dadurch könnten sie in Verbrechen gegen die Menschlichkeit involviert sein.
Ende Mai dieses Jahres war bekannt geworden, dass Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) mit Verweis auf die Menschenrechtslage in Xinjiang Investitionsgarantien für den Volkswagen-Konzern nicht verlängert hatte. Nach Habecks Worten ist es „das erste Mal“, dass Investitionsgarantien aus menschenrechtlichen Gründen „nicht zustande kommen“. Habeck: „Wir können angesichts von Zwangsarbeit und Misshandlung der Uiguren keine Projekte in der Region Xinjiang absichern.“
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