Kickl warnt im Nationalrat vor Einführung des „Gesundheitskommunismus“
Noch ist die Impfpflicht in Österreich nicht über die parlamentarische Bühne gegangen, allerdings scheint es nur noch eine Formalität zu werden, dass der Bundesrat der Alpenrepublik am 3. Februar zustimmt. Denn die Regierungskoalition aus ÖVP und Grünen hält die Mehrheit dort.
Durch das österreichische Parlament, den Nationalrat, ist das Impfpflichtgesetz am 20. Januar gegangen. Nach einer heftigen Debatte wurde es schließlich mit 137 zu 33 Stimmen angenommen. 13 Abgeordnete waren der Abstimmung ferngeblieben.
Insgesamt votierten nur fünf Abgeordnete abseits der FPÖ gegen die Impfpflicht, während sich alle 28 anwesenden FPÖ-Abgeordneten dagegen entschieden.
Wie wichtig das Anliegen den Freiheitlichen war, konnte man dem Redebeitrag ihres Parteivorsitzenden Herbert Kickl entnehmen, der von einer „historischen Debatte“ sprach. Damit ging Kickl offensichtlich auf den Umstand ein, dass es in Österreich letztmals 1948 eine allgemeine Impfpflicht gab, damals gegen die Pocken.
Kickl: „gigantischer Anschlag auf die Freiheit“
FPÖ-Club- und Parteichef Kickl kritisierte das Impfpflichtgesetz der Regierungskoalition aus ÖVP und Grünen in seiner Rede scharf. Es sei ein „gigantischen Anschlag auf die Freiheit“, ein „Attentat auf die Menschenwürde“ der Österreicher, akribisch vorbereitet von einer „verantwortungslosen Bundesregierung“.
Den Abgeordneten aus SPÖ und NEOS sagte Kickl, dass er das Gefühl habe, dass sich diese in „Geiselhaft“ ihrer beiden Parteivorsitzenden befänden.
Mit dieser Impfpflicht wird in Österreich dem Totalitarismus der Weg bereitet. Es ist die Einführung des Gesundheitskommunismus“, mahnte der FPÖ-Bundesobmann vor dem Nationalrat.
Es sei der Treppenwitz der Geschichte, „dass wir zur Bekämpfung eines chinesischen Virus das chinesische Gesellschaftsmodell in Österreich einführen“.
Das, was der Einzelne wolle, zähle im Totalitarismus nicht mehr. Es zähle nur, was für die Masse gut sei, und was für die Masse gut sei. Wer sich nicht daran halte, was für die Masse gut sei, wird dann verfolgt wie ein Krimineller, so der ehemalige Innenminister.
Rückblickend erinnerte Kickl an den Dezember 2020, als die FPÖ „eine Petition gegen den Impfzwang in diesem Land ins Leben gerufen“ habe – zwei Wochen vor Beginn der Massenimpfungen. Man habe das gemacht, weil man schockiert und alarmiert gewesen sei angesichts des Fanatismus, diese „Impfung als ausschließlichen Gamechanger“ in die Öffentlichkeit zu bringen und alles andere als unzulässig zu erklären.
Kickl verspricht, Impfpflicht zu kippen
Den Abgeordneten der anderen Parteien warf der FPÖ-Vorsitzende vor, ihre Zustimmung zu einer „Rasterfahndung“ gegen Millionen von gesunden Menschen zu geben. Diese würden nun ins Visier von Polizei und Gesundheitsbehörden geraten – ohne dass man ihnen irgendetwas vorwerfen könne.
Kickl kündigte an, gemeinsam mit den immer mehr werdenden Massen an Menschen, die mit den Maßnahmen unzufrieden sind, das Impfpflichtgesetz zum Kippen zu bringen. Er kündigte dazu Berufungen in allen Instanzen der Gerichte an – „nicht nur in Österreich“.
Den Abgeordneten versprach er, sie durch demokratische Wahlen zu Fall zu bringen. „Sie werden als Ja-Sager von heute ihrer gerechten Strafe morgen nicht entkommen. Das wird Ihnen weder moralisch noch rechtlich noch politisch gelingen.“
Auch wolle er„selbstverständlich weiterhin ungeimpft“ bleiben, „auch wenn Sie mich, so wie Millionen Österreicher, dazu zwingen wollen“.
Der Impfpflicht-Deal der SPÖ
SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch blieb bei seiner vorab bekannt gegebenen Entscheidung, gegen die Impfpflicht zu stimmen. Davor hatte es Parteichefin Pamela Rendi-Wagner nach Angaben der „Salzburger Nachrichten“ geschafft, (fast) alle auf Linie zu bringen.
Dies gelang der Vorsitzenden der Sozialdemokraten demnach damit, dass sie im Gegenzug zur Zustimmung bei den Verhandlungen mit der Regierung „rote Positionen“ durchsetzen konnte. Weiter ging die SN nicht darauf ein, nannte jedoch als Beispiel die „Impflotterie“. Diese hatte sich die Regierung nach Angaben des SRF rund eine Milliarde Euro kosten lassen.
Das Staatsgeld soll in Gutscheinform an alle Geimpften zum Shoppen verteilt werden. Die rund eine Million Ungeimpften, ein Viertel der Bevölkerung Österreichs, bleiben indes außen vor. Den Angaben des Schweizer Senders nach sei Österreich übrigens, neben dem Vatikan, der einzige Staat Europas, der eine generelle Impfpflicht für Erwachsene einführe. Diese könne nun nur noch das höchste Gericht in letzter Minute stoppen, so die Schweizer.
Nur vier NEOS sagen „Nein“
Außerdem gehören vier der insgesamt 15 liberalen NEOS-Abgeordneten zu den Impfpflichtgegnern. Deren Sozialsprecher Gerald Loacker hatte bereits angekündigt, trotz den Empfehlungen seiner Parteispitze mit „Nein“ zu voten. Ebenso entschied sich NEOS-Gesundheitssprecherin Stephanie Krisper und zwei weitere NEOS-Abgeordnete.
Krisper erklärte ihre Entscheidung auf Nachfrage der SN zum einen damit, dass sie davon ausgehe, dass die Impfpflicht nur einen „bescheidenen Beitrag“ zu einer höheren Durchimpfungsrate leisten werde und zum anderen, dass dies für sie nicht im Verhältnis stehe zum Eingriff in die Rechte des Einzelnen.
Impfpflicht startet am 1. Februar
Offizieller Start der Impfpflicht ist bereits der 1. Februar. Zunächst soll es eine straffreie Übergangsfrist bis Mitte März geben. Dann müssen alle volljährigen Österreicher und in Österreich lebende Menschen geimpft sein, wenn sie nicht aus Gesundheitsgründen von der Impfpflicht befreit oder schwanger sind. Genesene sind für 180 Tage ab Positivtest befreit. Für die Gültigkeit der Impfanerkennung ist eine Booster-Impfung zudem erforderlich.
Ansonsten drohen Bußgelder in nicht geringer Höhe: „Wer nach dem 15. März 2022 die Impfpflicht nicht erfüllt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 3.600 Euro zu bestrafen“, heißt es im Gesetzestext.
Auch für Ärzte sind Strafen von bis zu 7.200 Euro vorgesehen, wenn diese einem Patienten „vorsätzlich“ eine Ausnahmebestätigung ausstellen, „die nicht dem Stand der medizinischen Wissenschaft entspricht“ oder einen entsprechenden Eintrag im zentralen Impfregister vornimmt.
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