Meinung

Das Finanzamt kann nicht rechnen
Etwa 150.000 Betriebsprüfungen gibt es in Deutschland jährlich, dabei etwas mehr als 10 Milliarden Euro Steuernachzahlungen. Bei näherem Hinsehen halten die Ergebnisse einer Betriebsprüfung oft einer Prüfung nicht stand. Ein Erfahrungsbericht von Rechtsanwalt und Steuerberater Christian Moser.

Auf vieles gilt es zu achten, wenn das Finanzamt eine Betriebsprüfung durchführt. Vor allem auf die richtige Rechenmethode.
Foto: insta_photos/iStock
Betriebsprüfungen meist auf Grundlage von Schätzungen
Software für komplexe Zusammenhänge
Vorsintflutliche Prüfmakros
Vor allem nicht einschüchtern lassen
Über den Autor:
Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers oder des Interviewpartners dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland wiedergeben.
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Ein Betriebsprüfer möchte immer ein möglichst hohes Mehrergebnis bei seinen Prüfungen erzielen. Das hat zum einen persönliche Gründe, die menschlich verständlich sind. Zum anderen ist es aber auch so, der Artikel deutet es an, dass möglichst hohe Mehrergebnisse bei Prüfern sich natürlich durchaus vorteilhaft auf seine Beförderungschancen auswirken. Natürlich geschieht dies nicht eins zu eins und natürlich ist das nicht das alleinige Kriterium. Aber es ist ein maßgebliches Kriterium insbesondere bei Außenprüfern und Betriebsprüfern. Entsprechend viel Mühe gibt sich ein Außenprüfer oder Betriebsprüfer, entsprechende Mehrergebnisse zu erzielen.
Man muss ehrlicherweise allerdings auch sagen, dass desto besser die Buchführung des Unternehmers ist, desto weniger Ansätze gibt es für eine erfolgreiche Hinzuschätzung. Insbesondere hat eine möglichst korrekte Buchführung auch in einem eventuell späteren Prozess natürlich ein großes Gewicht. Dadurch kann man spätestens vor Gericht so manche „Erfindungen“ des Finanzamts entkräften.
Und richtig ist auch, wie der Artikel schreibt, dass deutsche Finanzbeamte nicht schlecht ausgebildet sind. Insbesondere dass für die Laufbahn des gehobenen Dienstes notwendige Studium gehört sicherlich mit zu den schwersten Studien an einer deutschen Hochschule. Das Problem ist vielmehr die unfassbare Flut an gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen. Es ist unmöglich auch für den bestens ausgebildeten Menschen, diese Flut von Vorschriften und Verordnungen in jedem Fall zu durchblicken, zu verstehen und korrekt anzuwenden. Dasselbe Problem haben selbstverständlich auch Steuerberater und selbst Finanzgerichte
Der deutsche Staat hat sich insbesondere im Steuerrecht einen derartigen Urwald von gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen geschaffen, dass niemand aber wirklich auch ausnahmslos niemand mehr den kompletten Durchblick hat.
Das könnte man übrigens hervorragend durch die Einführung einer Pauschalsteuer mit geringem Steuersatz aber dafür extrem breiter Bemessungsgrundlage ändern. Dann könnten selbst Analphabeten relativ schnell und problemlos ihre eigene Steuererklärung erstellen. Das würde auch wesentlich zur Steuergerechtigkeit beitragen. Aber das ist nicht gewünscht. Jeder Abgeordnete hat seine ganz persönlichen „[]“, die er hegen und pflegen möchte und deshalb in einem jeden Steuergesetz entsprechende Vorschriften einfließen lässt, die seinen „[]“ ein paar Leckerli zuwerfen.
"Das könnte man übrigens hervorragend durch die Einführung einer Pauschalsteuer mit geringem Steuersatz aber dafür extrem breiter Bemessungsgrundlage ändern."
Was sollen denn dann die Heerscharen an Steuerberatern und -angestellten, sowie die Finanzamtsmitarbeiter machen? Andererseits hätten wir Milliardenmehreinnahmen allein durch deren Wegfall. Das wäre doch was!
Nach mehreren Betriebsprüfungen, die allesamt unter die Gürtellinie gingen habe ich bereits vor 17 Jahren Deutschland verlassen und zahle meine Steuer nun in einem anderen Land.
Nach meiner Erfahrung sind praktisch alle Schätzungen (100%) der Finanzämter willkürlich []. Hätte ich mehr Zeit, würde ich das auch prozessual verfolgen, weil das rechtswidrige und jahrzehntelange Geschäftspraxis zumindest im Finanzamt Frankfurt am Main ist. Beispiel Umsatzsteuer: Bei einem Umsatz von 0 EUR/Januar, 0 EUR/Februar, 0 EUR/März einer inaktiven GmbH gelangt das Finanzamt für April zu einer Schätzung von 5000 EUR. Diese werden festgesetzt und eingetrieben/vollstreckt, samt Versäumniszuschlägen etc. Der korrekte Schätzbetrag wäre 0 EUR wie in den Vormonaten (mathematische Extrapolation). Das dient allein dazu, durch rechtswidrige Hochschätzung, die jeder mathematischen/betriebswirtschaftlichen Grundlage entbehrt, den Steuerpflichtigen zur Abgabe einer Steuererklärung zu nötigen, wobei man alle möglichen Arten von Zuschlägen natürlich im Nachhinein trickreich behalten möchte. Hier wird der Rechtsstaat seitens des Finanzamts mit Füßen getreten und jede Fairness über Bord geworfen. Das ist besonders relevant, wenn die Steuerpflichtigen aus unterschiedlichen Gründen gerade nicht in der Lage sind, eine Steuererklärung abzugeben oder sich dagegen zu wehren.
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Ein Betriebsprüfer möchte immer ein möglichst hohes Mehrergebnis bei seinen Prüfungen erzielen. Das hat zum einen persönliche Gründe, die menschlich verständlich sind. Zum anderen ist es aber auch so, der Artikel deutet es an, dass möglichst hohe Mehrergebnisse bei Prüfern sich natürlich durchaus vorteilhaft auf seine Beförderungschancen auswirken. Natürlich geschieht dies nicht eins zu eins und natürlich ist das nicht das alleinige Kriterium. Aber es ist ein maßgebliches Kriterium insbesondere bei Außenprüfern und Betriebsprüfern. Entsprechend viel Mühe gibt sich ein Außenprüfer oder Betriebsprüfer, entsprechende Mehrergebnisse zu erzielen.
Man muss ehrlicherweise allerdings auch sagen, dass desto besser die Buchführung des Unternehmers ist, desto weniger Ansätze gibt es für eine erfolgreiche Hinzuschätzung. Insbesondere hat eine möglichst korrekte Buchführung auch in einem eventuell späteren Prozess natürlich ein großes Gewicht. Dadurch kann man spätestens vor Gericht so manche „Erfindungen“ des Finanzamts entkräften.
Und richtig ist auch, wie der Artikel schreibt, dass deutsche Finanzbeamte nicht schlecht ausgebildet sind. Insbesondere dass für die Laufbahn des gehobenen Dienstes notwendige Studium gehört sicherlich mit zu den schwersten Studien an einer deutschen Hochschule. Das Problem ist vielmehr die unfassbare Flut an gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen. Es ist unmöglich auch für den bestens ausgebildeten Menschen, diese Flut von Vorschriften und Verordnungen in jedem Fall zu durchblicken, zu verstehen und korrekt anzuwenden. Dasselbe Problem haben selbstverständlich auch Steuerberater und selbst Finanzgerichte
Der deutsche Staat hat sich insbesondere im Steuerrecht einen derartigen Urwald von gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen geschaffen, dass niemand aber wirklich auch ausnahmslos niemand mehr den kompletten Durchblick hat.
Das könnte man übrigens hervorragend durch die Einführung einer Pauschalsteuer mit geringem Steuersatz aber dafür extrem breiter Bemessungsgrundlage ändern. Dann könnten selbst Analphabeten relativ schnell und problemlos ihre eigene Steuererklärung erstellen. Das würde auch wesentlich zur Steuergerechtigkeit beitragen. Aber das ist nicht gewünscht. Jeder Abgeordnete hat seine ganz persönlichen „[]“, die er hegen und pflegen möchte und deshalb in einem jeden Steuergesetz entsprechende Vorschriften einfließen lässt, die seinen „[]“ ein paar Leckerli zuwerfen.
"Das könnte man übrigens hervorragend durch die Einführung einer Pauschalsteuer mit geringem Steuersatz aber dafür extrem breiter Bemessungsgrundlage ändern."
Was sollen denn dann die Heerscharen an Steuerberatern und -angestellten, sowie die Finanzamtsmitarbeiter machen? Andererseits hätten wir Milliardenmehreinnahmen allein durch deren Wegfall. Das wäre doch was!
Nach mehreren Betriebsprüfungen, die allesamt unter die Gürtellinie gingen habe ich bereits vor 17 Jahren Deutschland verlassen und zahle meine Steuer nun in einem anderen Land.
Nach meiner Erfahrung sind praktisch alle Schätzungen (100%) der Finanzämter willkürlich []. Hätte ich mehr Zeit, würde ich das auch prozessual verfolgen, weil das rechtswidrige und jahrzehntelange Geschäftspraxis zumindest im Finanzamt Frankfurt am Main ist. Beispiel Umsatzsteuer: Bei einem Umsatz von 0 EUR/Januar, 0 EUR/Februar, 0 EUR/März einer inaktiven GmbH gelangt das Finanzamt für April zu einer Schätzung von 5000 EUR. Diese werden festgesetzt und eingetrieben/vollstreckt, samt Versäumniszuschlägen etc. Der korrekte Schätzbetrag wäre 0 EUR wie in den Vormonaten (mathematische Extrapolation). Das dient allein dazu, durch rechtswidrige Hochschätzung, die jeder mathematischen/betriebswirtschaftlichen Grundlage entbehrt, den Steuerpflichtigen zur Abgabe einer Steuererklärung zu nötigen, wobei man alle möglichen Arten von Zuschlägen natürlich im Nachhinein trickreich behalten möchte. Hier wird der Rechtsstaat seitens des Finanzamts mit Füßen getreten und jede Fairness über Bord geworfen. Das ist besonders relevant, wenn die Steuerpflichtigen aus unterschiedlichen Gründen gerade nicht in der Lage sind, eine Steuererklärung abzugeben oder sich dagegen zu wehren.