Wegen juristischer Feinheit: Keine Anklage wegen „AfDler töten.“-Plakat
Das bei einer Demonstration in Aachen im Januar von der Antifa vorweg getragene Transparent stelle kein strafbares Verhalten dar, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit. Es liege weder eine Beleidigung noch die Aufforderung zu einer Straftat vor. Das sei eingehend geprüft worden.
Interpunktion der springende Punkt
Mitentscheidend sei, dass hinter den Worten „AfDler töten“ ein Punkt und kein Ausrufezeichen stehe, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft laut dpa diese Entscheidung. Auf diese Weise könne man die Worte als Vorwurf an die Adresse der AfD lesen, im Sinne von: Die Politik der AfD tötet Menschen. Nach etablierter Rechtsprechung sei bei mehreren in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten einer Äußerung stets die günstigste Variante zugrunde zu legen.
Bei solchen Sachverhalten müsse im Übrigen immer der konkrete Einzelfall mit all seinen Begleitumständen berücksichtigt werden, es komme neben dem Wortlaut auch auf die konkreten Umstände an. Genau heißt es hier seitens der Staatsanwaltschaft Aachen: „Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es sich um das Ergebnis einer Einzelfallprüfung handelt und daraus nicht ohne Weiteres der Schluss gezogen werden kann, Äußerungen wie die vorliegende seien generell nicht strafbar.“
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nach mehreren Anzeigen
Die Staatsanwaltschaft Aachen hatte Ermittlungen aufgenommen, nachdem auf einer Antifa-Demo am Samstag, dem 20. Januar 2024, ein Plakat mit der Aufschrift „AfDler töten. Nazis abschieben!“ gezeigt wurde.
Im Anschluss an die Demonstration seien laut Polizei mehrere Anzeigen wegen des Plakats eingegangen, sodass die Staatsanwaltschaft aktiv wurde. Laut Oberstaatsanwalt Georg Blank hatte, so dpa, der Anfangsverdacht einer Straftat, nämlich der des öffentlichen Aufrufs zu Straftaten, bestanden.
Die Demo in der Aachener Innenstadt hatte die „Antifa Jugend Aachen“ an dem Januarwochenende veranstaltet, als mindestens 300.000 Menschen in mehreren Städten Deutschlands gegen rechte Tendenzen in der Gesellschaft und speziell das Erstarken der AfD auf die Straße gegangen waren.
Demos gegen Rechts nach Potsdamer „Geheimtreffen“
Anlass zu den Kundgebungen war der Anfang Januar erschienene Bericht des Portals „CORRECTIV“ über ein privates Treffen vom vergangenen November nahe Potsdam, welches später als „Geheimtreffen“ medial bekannt wurde. An diesem hatten neben weiteren Personen mit unterschiedlichem politischem Hintergrund auch drei AfD-Politiker teilgenommen.
Ein Sprecher der Antifa-Jugend hatte sich gegenüber der „Aachener Zeitung“ dahin gehend geäußert, dass die Formulierung „AfDler töten“ nicht als „Appell zur Gewalt“, sondern als „Feststellung“ gemeint sei. In einer anschließenden schriftlichen Stellungnahme hieß es dann noch, man sähe in der Aussage des Banners „eine reale Bedrohung, ausgehend von AfD-Anhängern und ihren Gleichgesinnten“.
Straflose Äußerung im politischen Meinungskampf
Dem entsprach die Staatsanwaltschaft Aachen, die in ihrer Stellungnahme zur Einstellung der Untersuchung, zuerst veröffentlicht von „RTL West“, schrieb: „Unter den gegebenen Umständen stellt die zu prüfende Äußerung „AfDler töten.“, insbesondere vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich gewährten Meinungsfreiheit, weder eine Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) noch eine Beleidigung (§ 185 StGB) dar.“
Unter Berücksichtigung aller relevanten Gesichtspunkte (Anlass der Äußerungen, Zweck der zugleich laufenden Versammlung, Adressaten der Äußerung, sonstiges Verhalten der Bannerträger, nachträgliche Erläuterungen der Antifa-Jugend Aachen zu dem verwendeten Banner) handele es sich um einen (noch) sachbezogenen Angriff im Rahmen der öffentlichen politischen Auseinandersetzung, ließ die Staatsanwaltschaft Aachen wissen. Die Aussage ziele weder auf die persönliche Diffamierung bestimmter Personen ab, noch rufe sie aus Sicht eines unbefangenen Betrachters zu Straftaten gegen einzelne Personen auf.
Auch die Feststellung der Personalien der eventuell beteiligten Personen wäre angesichts der rechtlichen Bewertung des Banners als zwar zugespitzte, jedoch straflose Äußerung im politischen Meinungskampf nicht veranlasst worden.
Doch kein Mordaufruf und nicht der erste Fall
Während der Schriftzug „AfDler töten“ vielerorts in den sozialen Medien als Mordaufruf interpretiert wurde, wurde dieser aber auch in Abrede gestellt. Für letztere Argumentation diente ein Präzedenzfall aus dem Jahr 2020. Damals stellte die Staatsanwaltschaft Bielefeld ein Verfahren gegen „Die PARTEI“ ein. Die aus der Redaktion des Satiremagazins „Titanic“ hervorgegangene Formation hatte Plakate mit der Aufschrift „Nazis töten.“ oder „Hier könnte ein Nazi hängen“ mit sich geführt.
Die Staatsanwaltschaft hatte zuerst deren Beschlagnahmung angeordnet, sie dann später aber wieder zurückgegeben. Der Anfangsverdacht auf Aufforderung zu Straftaten habe sich nicht bestätigt, hieß es seinerzeit auch in dem Fall. Epoch Times berichtete.
Demo gegen Hass und Hetze mit Hass-und-Hetze-Parolen
Der frühere Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin postete am 21. Januar 2024 auf Facebook, nachdem er eine Demonstration gegen Rechts in München besucht hatte: „Viele Plakate richteten sich gegen Hass, vom Podium wurde Hass gepredigt.“
Auch bei der an diesem Wochenende stattfindenden Berliner Demonstration wurde Hass und Hetze von rechts verurteilt, während gleichzeitig aus den Reihen der Demonstranten wiederholt die Parole „Ganz Berlin hasst die AfD“ skandiert wurde.
Mit Material von Agenturen (dpa, LyR)
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