Studie: 11 von 23 gefährdeten Vogelarten durch Windkraft weiter geschädigt
Während Politiker westlicher Länder auf immer mehr Windkraft- und Solaranlagen bauen, warnen Tierschützer schon lange vor den Auswirkungen auf Flora und Fauna. Eine neue Studie von 13 US-Forschern um Tara J. Conkling vom US-Innenministerium bekräftigt Letztere. Ihre Ergebnisse veröffentlichten sie unter dem Titel „Anfälligkeit von Vogelpopulationen für die Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen“.
Um eine „Auswirkung auf Populationsebene“ einer gefährdeten Vogelart zu haben, mussten die verursachten Todesfälle einen „Rückgang der Populationswachstumsraten von mindestens 20 Prozent“ der Vogelart verursachen.
Insgesamt bewerteten die Autoren der Studie die Anfälligkeit von 23 prioritären Vogelarten, von denen Exemplare an Wind- und Solaranlagen in Kalifornien, USA, getötet wurden. Bei elf der wichtigsten Vogelarten (48 Prozent) fanden sie derartige Auswirkungen auf die Population.
„Eifrige Befürworter einer grünen Energiepolitik“
US-Autor Kenneth Richard, der über das Thema Klima schreibt, findet das beunruhigend. „Das wintermilde mediterrane Klima Kaliforniens beherbergt einige der seltensten Vogelökosysteme der Erde“, so Richard.
Zwischen 2009 und 2019 hat die Umstellung der Energieinfrastruktur von fossilen auf erneuerbare Energieträger zu einem 300-prozentigen Anstieg der Windenergie in den USA geführt. Die Solarenergieerzeugung, einschließlich der Fotovoltaik und der konzentrierenden Solarenergie, hat sich mit einem Anstieg um 9.400 Prozent sogar knapp verhundertfacht.
Dies sei „nicht zuletzt aufgrund des Beharrens kalifornischer Aktivisten“ passiert, so Richard. Kalifornien sei „der Sitz einiger der eifrigsten Befürworter einer grünen Energiepolitik“, schreibt er. Jedoch konzentrierten sich „zu wenige Befürworter des explosionsartigen Ausbaus der Wind- und Solarenergie“ auf die „Auswirkungen dieses beispiellosen Wandels auf lokale Ökosysteme – insbesondere auf gefährdete Wildtierpopulationen“.
Windkraft- und Solaranlagen lassen Vogelbestände schrumpfen
Die Vogelbestände in Nordamerika sind in weniger als 50 Jahren um fast drei Milliarden Individuen zurückgegangen, heißt es in der Studie. Ähnliche Rückgänge seien weltweit zu beobachten. Neben der untersuchten direkten Sterblichkeit könnten erneuerbare Energien durch etwa die Vertreibung von Vögeln und die Zerstörung von Lebensräumen auch indirekte und subletale Auswirkungen haben.
Dabei gingen die Auswirkungen der erneuerbaren Energien weit über den Standort der Energieerzeugung hinaus, auch Vogelpopulationen in weit entfernten Regionen und kontinentalen Wanderungsnetzen waren betroffen. Deshalb müsse bei der Bekämpfung des Rückgangs der Vogelpopulationen „die Auswirkungen der erneuerbaren Energien und anderer anthropogener Bedrohungen auf nahe und entfernte Populationen gefährdeter Arten berücksichtigt werden.“ So war laut den Forschern „das relative Risiko unverhältnismäßig hoch“ für:
- lokale Teilpopulationen der Ohrenlerche, des Mönchswaldsängers (Cardellina pusilla) und des Kaninchenkauzes (Athene cunicularia), die von Windkraftanlagen betroffen sind,
- lokale Teilpopulationen des Westlichen Lerchenstärlings (Sturnella neglecta), des Mönchswaldsängers und des Wegekuckucks (Geococcyx californianus), die von Solaranlagen betroffen sind
- und nicht lokale Teilpopulationen des Westliche Lerchenstärlings und des Buntfalkens (Falco sparverius), die von Windkraftanlagen betroffen sind.
Deutschland Nummer drei bei Windkraft
Erneuerbare Energien sind weltweit weiter auf dem Vormarsch. Laut 2022 veröffentlichten Daten von Statista war das flächenmäßig kleine Deutschland im Jahr 2020 in der Produktion von Windenergie auf dem dritten Platz. Auf dem ersten Platz war China, gefolgt von den USA.
Ende 2021 standen in Deutschland insgesamt 28.230 Onshore-Windenergieanlagen. Im ersten Halbjahr 2022 wurden 238 neue Windenergieanlagen installiert, 82 wurden laut dem „Bundesverband WindEnergie“ wieder entfernt.
„Der Ausbau der erneuerbaren Energie muss beschleunigt werden – das steht außer Frage“, sagt NABU-Präsident Jörg Andreas Krüger. Doch auch bei den Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes am 7. Juli 2022 sei es „zu keiner Beschleunigung des Ausbaus, sondern zu einer Schwächung des Naturschutzes“ gekommen.
Durch „Änderungen in letzter Minute“ bestehe nun die Gefahr, „dass sich aufgrund handwerklicher Defizite negative Auswirkungen potenzieren“. So würden reduzierte Abstände nicht fachlich begründet und die wissenschaftlichen Standards des „Helgoländer Papiers“ ebenfalls nicht berücksichtigt. Das 2007 veröffentlichte Papier sei „als fachliche Messlatte von Gerichten immer wieder bestätigt worden.“
1.500 Meter für Rotmilan
„Greifvögel gehören weltweit zu den häufigsten Opfern von Windkraftanlagen“, schrieb der Naturschutzbund bereits 2014. Die Mindestabstände von Windkraftanlagen zu Brutplätzen verschiedener Vogelarten variieren, ähnlich wie zu denen des Homo Sapiens. In Deutschland seien es unter anderem Rotmilane, Wiesenweihen und Seeadler, die in den Rotoren verunglücken, wobei die größte Population von Rotmilanen in Deutschland lebe. Für diese Greifvögel wurde der Abstand im „Helgoländer Papier“ zuletzt auf 1.500 Meter vergrößert. Anderen Arten wurden Mindestabstände von bis zu sechs Kilometern eingeräumt.
Im aktualisierten Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) werde hingegen rechtlich sichergestellt, dass auch Landschaftsschutzgebiete für den Windenergieausbau einbezogen werden könnten, schreibt das Bundesumweltministerium. Der Schutz von Tierarten dürfe den Ausbau von Windkraftanlagen nicht bremsen. Klimakrise und die Artenkrise würden einander verstärken und dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Die Zwillingskrisen von Natur und Klima könnten nur gemeinsam gelöst werden, erklärt der NABU-Präsident. Die neue Regelung führe jedoch zu Rechtsunsicherheit und bremse „den notwendigen Ausbau“ der Windkraft durch „gerichtliche Klärungen“ weiter aus.
Der Beschluss würde zudem „Ausnahmen vom Artenschutz erleichtern“ und den „Tod des einzelnen Tieres in Kauf“ nehmen, kritisiert der NABU. Außerdem bezögen sich die Vorgaben auf Daten der mindestens sechs Jahre alten Roten Liste, in welcher nur gefährdete Arten berücksichtigen würden. „Geschützt sind laut EU-Recht aber alle Arten, unabhängig davon, ob es ihnen bereits schlecht geht.“
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