Frankreich erhöht Preise für Atomstrom – Habeck fürchtet „XXL-Industriestrompreis“
Mit einer Vereinbarung zwischen der Regierung in Paris und dem staatlichen Energieversorger EDF hat Frankreich im November die Preise für Atomstrom angepasst. Ab 2026 soll dieser von nunmehr 4,2 auf dann 7,0 Cent pro Kilowattstunde steigen. Auf diese Weise wollte man dem Auslaufen des sogenannten ARENH-Systems Rechnung tragen – auf eine Weise, die den Preis stabilisiert und Wettbewerbsbedenken der EU zerstreut.
In Frankreich etabliertes System läuft 2025 aus
Das System des „Accès Régulé à l’Electricité Nucléaire Historique” sollte den Wettbewerb auf dem liberalisierten französischen Strommarkt stärken. Alternative Stromversorger sollen in einem begrenzten Umfang von bis zu 100 Milliarden Kilowattstunden Strom aus Kernenergie beziehen dürfen. Das liegt an der Monopolstellung der „Électricité de France“ (EDF) in diesem Bereich.
Die 42 Euro pro Megawattstunde entsprechen den historischen Erzeugungskosten für Kernenergie. Tatsächlich liegt der Wert deutlich unter den tatsächlichen Produktionskosten. Diese Praxis rief jedoch in der EU Argwohn hervor. Ein vom Staat gestützter permanenter Verkauf unter dem Einstandspreis erwecke den Verdacht einer unerlaubten Beihilfe.
Die Debatte erreichte erst jüngst wieder die europäische Ebene, als es um die zähen Verhandlungen zur Strommarktreform der Staatengemeinschaft ging. Die explodierenden Energiepreise bürdeten auch EDF eine erhebliche Schuldenlast auf. Das Unternehmen musste teuren Strom aus dem Ausland und von den Spotmärkten zukaufen, da sich ein erheblicher Teil der Kernkraftwerke im Wartungszustand befunden hatte.
CfDs als mögliche Ansätze für marktinterne Strompreisbremsen
Die EU-Reform des Strommarktes sollte europäischen Verbrauchern Preisstabilität ermöglichen. Zwar wollte man das etablierte Merit-Order-System, das 2022 als Preistreiber gewirkt hatte, nicht antasten. Allerdings sollten langfristige Bezugsverträge und der Ausbau erneuerbarer Energien für Stabilität sorgen.
Um durch Merit-Order herbeigeführten Preissteigerungen gegensteuern zu können, sollten Mitgliedstaaten sogenannte Differenzkontrakte (CfD) mit ihren Energieversorgern schließen können. Dabei vereinbart der Staat mit den Betreibern von Anlagen zur Stromerzeugung eine Art Garantiepreis.
Ist der Marktpreis niedriger, erstattet er diesen die Differenz aus eigenen Haushaltsmitteln. Auf diese Weise sichert er den Stromerzeugern sichere Einnahmen. Ist der Strompreis jedoch höher, bezahlt der Betreiber die Differenzsumme an den Staat. Dieser kann die Einnahmen für Maßnahmen wie „Strompreisbremsen“ nutzen.
Deutsche Bedenken gegen möglichen „XXL-Industriestrompreis“
Dass Frankreich die Kontrakte aber auch auf die Verlängerung der Laufzeit bestehender KKW anwenden wollte, stieß auf Widerstand – nicht zuletzt aufgrund des ARENH-Systems. Der deutsche Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck befürchtete, dass der Staat mit EDF – und damit im Grunde sich selbst – einen extrem niedrigen Garantiepreis vereinbaren könnte.
Durch Mittel aus den CfDs könnte er sich so stetige Einnahmen verschaffen. Am Ende hätte Frankreich mit den eingenommenen Mitteln auch Unternehmen subventionieren können. Die Folge wäre ein, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) es nannte, „XXL-Industriestrompreis“ gewesen.
Aus Sicht der Kritiker stellen nicht nur die 4,2 Cent Kilowattstundenpreis aus dem ARENH-Programm einen marktfremden Preis dar. Auch die künftig geltenden 7 Cent liegen im niedrigen Bereich. Allerdings gibt es dann auch einen neuen Verteilungsmechanismus.
Keine Untergrenzregelung zugunsten der EDF vorgesehen
Wie „iwr.de“ berichtet, soll der Preis nicht mehr nur für 100 oder wie zuletzt 120 Milliarden Kilowattstunden, sondern generell gelten. Steigt der Marktpreis allerdings auf mehr als 7,8 bis 8 Cent, muss die EDF 50 Prozent und bei mehr als 11 Cent 90 Prozent an die Verbraucher zurückgeben. Dadurch sollte sich für diese nichts ändern. Weitere Kosten wie jene für die Durchleitung sind jedoch nicht enthalten.
Allerdings, so schreibt „Euractiv“, kennt die Vereinbarung – anders als in CfDs vorgesehen – keine Preisuntergrenze, bei der die Republik die EDF für zu niedrige Marktpreise entschädigen würde. Der Verzicht auf CfD soll Frankreich eine Regulierung durch die EU-Kommission ersparen, sollte diese eine Beihilfe wittern.
Derzeit ist es Frankreich erlaubt, auch CfDs zur Förderung der Erweiterung oder Laufzeitverlängerung bestehender Anlagen zu gewähren. Voraussetzung ist allerdings, dass die Investitionssumme „erheblich“ ist. Zudem muss Frankreich regelmäßig gegenüber der EU-Kommission nachweisen, dass der Garantiepreis die tatsächlichen Kosten der Anlage angemessen abbilde.
Bis 2050 will Frankreich 45 Gigawatt aus Offshore-Windkraft produzieren
Neben der traditionell bedeutenden Kernkraft will Frankreich künftig auch vermehrt auf Offshore-Windkraft und Wasserstoff setzen. Wie „iwr.de“ berichtet, will das Land 2025 Offshore-Windparks mit einer Leistung von 10.000 Megawatt ausschreiben. Bis 2050 soll die installierte Offshore-Windkraftleistung dann auf insgesamt 45.000 Megawatt steigen.
Darüber hinaus hat im Juni eine erste Testphase einer mit einem Elektrolyseur ausgestatteten Plattform zur Offshore-Produktion von grünem Wasserstoff geendet. Das Unternehmen Lhyfe hatte diesen Probelauf durchgeführt. Derzeit werden die dabei gewonnenen Erfahrungen ausgewertet.
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