Eklat in Österreich: Impfstoffe abgelaufen
Ein Schreiben des österreichischen Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen an die „Medikamentenkoordinatorinnen und -koordinatoren“ hat zu einem Eklat in einer Sitzung des Bundesrates der Alpenrepublik geführt.
Bei der Sitzung am 14. Juli 2022 verlas der Abgeordnete Christoph Steiner (FPÖ) den Inhalt eines Briefes vom 12. Juli 2022, aus dem hervorgeht, dass abgelaufene Chargen lagernder COVID-19-Impfstoffe nicht vernichtet werden sollen.
Vielmehr sollten sie „unter den vom Hersteller in der Fachinformation jeweils vorgesehenen Lagerbedingungen unter Quarantäne gestellt werden“. So solle sichergestellt werden, „dass die betroffenen Chargen im Fall einer (nachträglichen Verlängerung) der Haltbarkeit durch die EMA und das BASG (…) weiterhin der österreichischen Bevölkerung zu Gute kommen können“. Über eine „allfällige Verlängerung der Haltbarkeit der einzelnen Arzneimittelchargen“ würden die Behörden schriftlich informieren.
Das Schreiben an die Ärzte bedeute nichts anderes, „als dass wir uns den abgelaufenen Impfstoff, der gegen die Mutationen von Corona, die es jetzt schon gibt, schon nicht mehr wirkt, ein halbes Jahr später noch mal spritzen lassen, (…) weil diese Regierung weitaus zu viele Millionen Impfdosen gekauft hat“. Weiter schimpfte Steiner: „Das heißt, alle, die sich im Herbst impfen lassen wollen, viel Spaß mit dem abgelaufenen Graffel“.
Minister Rauch: Keiner wird mit abgelaufenem Impfstoff geimpft
Österreichs Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) wies die Anschuldigungen zurück und behauptete, dass die Ärzte nur aufgefordert würden, die Impfdosen nicht zu vernichten, „weil wir sie eintauschen werden“. Er unterstellte dem FPÖ-Abgeordneten Polemik, Steiner solle „wenigstens in Rufweite zur Wahrheit bleiben“.
Keine einzige Person in Österreich werde mit einem abgelaufenen Impfstoff geimpft, dies sei „eine glatte Unwahrheit“. Steiner erwiderte unter mittlerweile lautem Protest im Bundesrat: „Wenn die Impfdosen ausgetauscht würden, würde es wohl da drinstehen.“
Die Behauptung Rauchs, die Impfstoffe würden ausgetauscht, bezeichnete er gegenüber Epoch Times als „glatte Lüge“. Das setze voraus, dass die Hersteller die abgelaufenen Chargen kostenlos gegen neue auswechselten.
Im Anschluss an die Sitzung hat der FPÖ-Abgeordnete umgehend eine parlamentarische Anfrage mit 18 Punkten eingebracht, die Rauch nun beantworten soll. Unter anderem fragt Steiner, wie viele Impfdosen betroffen seien, um wie viele Monate sie verlängert werden sollen und wer für eventuelle Schäden haftet.
Professor Bergholz: Der Wirkstoff verdirbt irgendwann
Professor Dr. Werner Bergholz, Sachverständiger im Gerichtsprozess zur Soldatenimpfung und Mitglied in der deutschen Evaluationskommission, betrachtet eine nachträgliche Verlängerung der COVID-Impfstoffe aus dem Blickwinkel des Qualitätsmanagements. „Der Anteil der funktionsfähigen RNA nimmt mit der Zeit ab; der Wirkstoff degradiert, also verdirbt irgendwann“, so Bergholz gegenüber Epoch Times. Die Haltbarkeit der Impfstoffe sei daher aus einem guten Grund beschränkt worden.
Nach den Richtlinien des Qualitätsmanagements dürfe eine Verlängerung der Zulassung der Impfchargen nur unter strengen Gesichtspunkten und bei Vorlage geeigneter Daten erfolgen. „In der technischen Spezifikation ist ein Mindestgehalt an RNA verankert, so etwa um die 50 Prozent. Unbestritten ist, dass ein Teil der RNA mit der Zeit zerfällt, weil die Nanolipidpartikel natürlich nicht unendlich stabil sind.“
Wenn man die Impfstoffe nun einlagert und abwartet, bis die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) eine nachträgliche Verlängerung ohne nochmalige Prüfung erlässt, „ist das ein schwerer Verstoß gegen elementare Regeln der ‚Good Manufactaring Practice‘ (GMP) in der Medizin“, erklärt Bergholz weiter.
„Es muss zusätzlich geprüft werden, ob die RNA in der Sequenzierung noch intakt ist. Wenn der Impfstoff von mir genehmigt werden sollte, würde ich den vollständigen Datensatz über alles, was intern bei Pfizer spezifiziert ist, anfordern. Ansonsten würde es von mir keine Unterschrift geben. Das wäre Qualitätsmanagement“, schildert der Fachmann.
Sofern also die EMA oder beispielsweise Pfizer vollständige Daten vorlegen, wonach die ausführliche interne Spezifikation der Impfstoffe auch nach einem halben Jahr oder einem Jahr noch erfüllt ist und wenn man zusätzlich eine Risikobewertung (im Fachjargon FMEA, Failure Modes and Effect Analysis) durchführen würde, dann – und nur dann – dürfte man die zeitliche Verlängerung vornehmen. Ein Restrisiko würde bleiben, da eine technische Spezifikation von Parametern nie eine Studie vollständig ersetzen kann. Es gibt auch immer noch unbekannte Größen, die das Ergebnis der Anwendung am Menschen beeinflussen könnten. Die Abschätzung des Restrisikos ist die Aufgabe der FMEA.
Professor Zastrow: Verlängerung ist unbedenklich
Keine Probleme mit einer Verlängerung der Haltbarkeit von Impfstoffen sieht hingegen Professor Dr. Klaus-Dieter Zastrow.
Der Leiter des Berliner Hygiene-Instituts und ehemalige Chef der Ständigen Impfkommission (Stiko) sagte gegenüber Epoch Times: „Mit der Haltbarkeit von Impfstoffen verhält es sich im Prinzip wie bei Lebensmitteln. Es gibt ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Ähnlich wie beim Joghurt heißt es nicht, dass dieser nach Ablauf der Frist schlecht ist; er ist auch nicht gefährlich.“
Und weiter: „Die Pharmaindustrie ist natürlich daran interessiert, neue Impfstoffe zu verkaufen. Schon seit Jahrzehnten werden verfallende Medikamente in die Dritte Welt oder Ostblockländer als Spende weitergegeben. Das ist aus meiner Sicht auch unbedenklich. Ich würde jetzt zwar keinen zehn Jahre alten Impfstoff weitergeben, aber wenn es sich wie vorliegend um ein paar Monate handelt, habe ich nicht die geringsten Bedenken.“
Dieser Artikel erschien zuerst in der Epoch Times Wochenzeitung, Ausgabe Nr. 54, vom 23. Juli 2022.
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