WOLFRAM SCHUBERT

Richter am Verfassungsgerichtshof Bayern: Sind GEZ-Zahler „Komplizen des Verfassungsbruches“?

„Der Rundfunk dient der Information durch wahrheitsgemäße, umfassende und unparteiische Berichterstattung sowie durch die Verbreitung von Meinungen. " So steht es in der Bayerischen Verfassung. Und was geschieht, wenn sich der Sender nicht daran hält?

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10. Juli 2019
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