Zweifel an Scholz` Erinnerungslücken – Neue Details zur Cum-ex-Affäre
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat laut Medienberichten in der Cum-ex-Affäre vor Parlamentsausschüssen angeblich widersprüchliche Aussagen betreffend seiner Kontakte zu einem einflussreichen Hamburger Privatbankier gemacht. Das berichten „Manager Magazin“ und der „Stern“ unter Berufung auf das Protokoll einer als vertraulich eingestuften Sitzung des Bundestagsfinanzausschusses.
Bei der nicht-öffentlichen Sitzung im Juli 2020 konnte sich Scholz ausweislich des bis heute geheim gehaltenen Protokolls noch daran erinnern, dass er in seiner Zeit als Hamburger Bürgermeister den Miteigentümer der Privatbank Warburg im Rathaus empfangen hatte.
Den Abgeordneten berichtete er, mit dem Bankier sei „ein Gesprächstermin vereinbart worden, man habe über viele Dinge gesprochen“. Scholz habe sich aber nach eigenen Angaben „lediglich die Sicht der Dinge“ angehört.
Scholz kann sich nicht an die Treffen erinnern
Als im September 2020 bekannt wurde, dass Scholz den Bankier nicht nur dieses eine Mal, sondern insgesamt dreimal getroffen hatte, erklärte der damalige Bundesfinanzminister in einer weiteren Sitzung des Ausschusses, er könne sich an die Treffen nicht erinnern.
Im Protokoll der September-Sitzung des Bundestagsfinanzausschusses heißt es wiederholt, Scholz habe erklärt, „konkrete Erinnerungen an die jeweiligen Treffen habe er nicht“. Die beiden zusätzlich bekannt gewordenen Treffen werfen bis heute Fragen auf, denn kurz danach verzichtete die Hamburger Finanzverwaltung zunächst auf Steuerrückforderungen in zweistelliger Millionenhöhe an das Geldhaus. Später musste die Bank aufgrund eines Gerichtsbeschlusses doch mehr als 176 Millionen Euro zu Unrecht erstatteter Steuern zurückzahlen.
Zahlreiche Indizien, aber kein endgültiger Beweis
In Hamburg versucht seit mehr als anderthalb Jahren ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss die Frage zu klären, ob die Politik Einfluss auf die Entscheidung der Finanzverwaltung genommen hat. Obwohl zahlreiche Indizien gefunden wurden, fehlt dafür bis heute ein endgültiger Beweis.
Im vergangenen Jahr wurde der frühere Generalbevollmächtigte der Warburg-Bank bereits wegen Steuerhinterziehung rechtskräftig zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.
Im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal hatte es außerdem eine Razzia im Haus des früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Johannes Kahrs gegeben. Aus Ermittlungsakten geht nach Angaben von Mitgliedern des Hamburger Cum-Ex-Untersuchungsausschusses hervor, dass in einem Schließfach von Kahrs mehr als 200.000 Euro in bar gefunden wurden. Die umstrittenen Treffen zwischen Scholz und dem Warburg-Bank-Miteigentümer sollen unter anderem von Kahrs angebahnt worden sein.
„Gezielte Löschung“ von E-Mails
Bekannt wurde zudem, dass E-Mails, Kalendereinträge und Anhänge aus einem Postfach von Scholz in seiner Zeit als Hamburger Bürgermeister durchsucht wurden. Dabei wurden auffällige Lücken in den Datensätzen festgestellt. Die Ermittler schlussfolgern: Es besteht der Verdacht einer „gezielten Löschung“ der E-Mails „zu den Themen Cum/Ex und M.M. Warburg“.
Im Februar dieses Jahres stellte ein Hamburger Rechtsanwalt Strafanzeige wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung gegen den Bundeskanzler. Diese wurde jedoch von der Hamburger Generalstaatsanwaltschaft zurückgewiesen.
Am 19. August muss Bundeskanzler Scholz vor dem Untersuchungsausschuss in Hamburg zum zweiten Mal als Zeuge aussagen. (dts/dl)
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