Zwang zum Heizungstausch: Grüne fordern milliardenschweres Förderprogramm

Die FDP feierte sich dafür, im Koalitionsausschuss den Zwang zum Heizungstausch abgemildert zu haben. Das Feilschen um Details hat jedoch erst begonnen.
Im Streit um Gas- und Ölheizungen könnte es eine Lösung geben.
Die Bundesregierung will beim erzwungenen Heizungstausch „pragmatisch“ vorgehen.Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa-Zentralbild/dpa
Von 3. April 2023

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Die Ampelkoalition will in den kommenden Wochen die Details zur sogenannten Wärmewende klären. Die FDP nimmt für sich in Anspruch, eine generelle Pflicht zum Heizungstausch im Koalitionsausschuss verhindert zu haben. Kritiker halten ihr entgegen, dass bisher nur Personen über 80 Jahre vor teuren Umrüstungen ihrer defekten Öl- oder Gasheizung geschützt sind.

Koalition will Heizungstausch durch flankierende Maßnahmen erleichtern

Am Freitag, dem 31. März, haben die Ampelparteien verkündet, dass neu eingebaute Heizungen ab dem nächsten Jahr zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben sind. Der Einbau von Gas- und Ölheizungen ist ab dem kommenden Jahr nur noch in Ausnahmefällen möglich. Dies entspricht dem Konzept, das Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck im Vorfeld des Gipfels ausarbeiten ließ.

Die Regelung ist auch für irreparabel kaputt gegangene Öl- und Gasheizungen vorgesehen. In solchen Fällen soll jedoch der kurzfristige Austausch des Kessels möglich sein, eine der neuen Regel entsprechende Umrüstung müsste binnen dreier Jahre erfolgen. Ein Austausch alter Heizungen ist bereits jetzt nach maximal 30 Jahren vorgeschrieben.

Bevor das Gesetz in den Bundestag kommt, ist noch eine Anhörung vorgesehen, im Zuge derer Länder und Verbände ihre Einwände platzieren können. Schon am Freitagabend kündigten die Koalitionsspitzen an, dass es im Zusammenhang mit dem Heizungstausch Ausnahmeregelungen, Übergangsfristen und Förderungen geben wird.

Union zweifelt an Rechtmäßigkeit des Vorhabens

Bis dato ist bekannt, dass der verpflichtende Heizungstausch nicht für Personen ab 80 Jahren gelten soll. Erst deren Erben oder etwaige Erwerber des Hauses aus der Erbmasse sollen dem neuen Recht unterworfen sein – nach zwei Jahren ab Eigentumsübergang. Zudem soll es eine Härtefallklausel geben, wenn die absehbare Investitionssumme in keinem Verhältnis zum Gebäudewert steht.

Die Union sieht jetzt schon Anlass zum Zweifel an der Rechtssicherheit der geplanten Neuregelung. Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Günter Krings, erklärte am Montag gegenüber der Funke Mediengruppe:

Das Heizungsverbot der Ampel wird immer bizarrer, je mehr von den Plänen bekannt wird.“

Bereits die Ausnahme für über 80-Jährige könne eine Form von Altersdiskriminierung darstellen, die dem Grundgesetz und dem Europarecht zuwiderlaufen könnte. Es sei kein sachlicher Grund dafür zu erkennen, dass einem Endsiebziger etwas zuzumuten wäre, was ein 80-Jähriger nicht mehr tragen könne. Außerdem sei keine Ausnahmeregel für wirtschaftlich schwache, kranke oder pflegebedürftige Hausbesitzer erkennbar.

Technologieoffenheit mit Blick auf 65-Prozent-Vorgabe

Experten beziffern die voraussichtlichen Kosten für einen Heizungstausch auf mehrere Zehntausend Euro. Immerhin bekannte sich die Koalition zur Technologieoffenheit, wenn es um das „Wie“ des Erreichens der 65-Prozent-Vorgabe geht. Sie vermied damit eine einseitige Fixierung auf die Wärmepumpe. Diese gilt – abgesehen von den hohen Anschaffungskosten – auch als Unsicherheitsfaktor. Im Fall einer Unterversorgung mit Strom hat die Bundesnetzagentur angekündigt, dass Wärmepumpen – neben E-Auto-Ladesäulen – der „Spitzenglättung“ unterliegen. Das bedeutet, dass bei Stromknappheit eine reduzierte Versorgung möglich ist.

Darüber hinaus steht ein mögliches EU-weites Verbot bezüglich fluorierter Gase im Raum. Auch ein solches könnte Folgewirkungen mit Blick auf den Gebrauch von Wärmepumpen haben. Ein weiteres mögliches Problem ist der Fachkräftemangel, der jetzt schon zur Folge hat, dass die Wartezeiten auf neue Heizsysteme lang sind.

Das Betreiben einer Gasheizung wäre künftig auch mit Wasserstoff möglich. Dies setzt jedoch den Zugang zur entsprechenden Versorgung voraus. Dieser ist bislang nur in wenigen Gegenden des Landes gewährleistet.

Grüne für Milliarden-Programm zum Heizungstausch – Lindner dämpft Hoffnungen

Derzeit wird der Wärmebedarf in Deutschland noch zu mehr als 80 Prozent durch das Verbrennen fossiler Energieträger gedeckt. Auch deshalb hat die Bundesregierung „Pragmatismus“ beim Thema Heizungstausch angekündigt.

Die Grünen fordern nun ein „Milliarden-Programm“, das Menschen mit weniger Geld gezielt beim Umstieg unterstützen soll. Fraktionsvize Andreas Audretsch kündigte am Montag gegenüber der „Rheinischen Post“ an:

Bei der Umstellung werden wir darauf achten, dass niemand mit den Investitionskosten überfordert wird.“

Auch SPD-Chefin Saskia Esken sei „klar, dass wir Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen nicht im Stich lassen werden und diejenigen, die im ländlichen Raum leben, nicht überfordern“. Demgegenüber hat Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) am Wochenende aus Haushaltsgründen die Erwartung an ein milliardenschweres Heizungsförderprogramm gedämpft.

Deutschland hat sich gesetzlich verpflichtet, bis spätestens 2045 treibhausgasneutral zu werden. Dafür soll bis spätestens 2045 der Einsatz fossiler Energieträger für die Gebäudewärme ganz beendet werden.

(Mit Material von dts und AFP)



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