Zeitplan für nächstes Bürokratieentlastungsgesetz steht
Die Staatssekretärsrunde der Bundesregierung zum Bürokratieabbau strebt für August einen Kabinettsbeschluss zu Vorhaben an, die Bürger und Unternehmen von überflüssigen Auflagen und Papierkram entlasten sollen. Wie aus einem Beschluss der Runde vom vergangenen Mittwoch hervorgeht, wollen die Ministerien in ihren Eckpunkten für das geplante Bürokratieentlastungsgesetz IV auch Vorschläge von Verbänden aufgreifen, die kürzlich an einer Umfrage des Bundesjustizministeriums zu den größten bürokratischen Hindernissen teilgenommen hatten.
Von den 442 dabei eingesammelten Vorschlägen hatte das Statistische Bundesamt 157 Vorschläge in die sogenannte Kategorie 1 einsortiert. Sie gelten als „potenziell geeignet für unmittelbare gesetzliche Maßnahmen der Ressorts oder in einem weiteren Bürokratieentlastungsgesetz“.
In dem Beschluss, der der „Deutschen Presse-Agentur“ (dpa) vorliegt, bekennen sich die Ministerien zu dem gemeinsamen Ziel, „Verbesserungspotenziale zu identifizieren und in größtmöglichem Umfang auszuschöpfen, um unnötige Bürokratie abzubauen und für spürbare Entlastung zu sorgen, ohne auf notwendige Schutzstandards zu verzichten“. Die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre vereinbarten zudem, ein Monitoring zu den einzelnen Vorschlägen mit dem Statistischen Bundesamt zu etablieren.
„Dringender Handlungsbedarf“
„Bürokratie belastet nicht nur viele Unternehmen in Deutschland, sondern nahezu alle Teile der Gesellschaft – es besteht dringender Handlungsbedarf“, sagte der parlamentarische Staatssekretär Benjamin Strasser, den die Bundesregierung als Koordinator für bessere Rechtssetzung und Bürokratieabbau eingesetzt hat. Dass die Umsetzung der Vorschläge der Verbände einer regelmäßigen Prüfung unterzogen werde, sei „ein echter Systemwechsel beim Bürokratieabbau“, betonte der FDP-Politiker.
Die Änderungen aus dem noch unter der schwarz-roten Bundesregierung beschlossenen Dritten Bürokratieentlastungsgesetz waren zwischen Januar 2020 und Januar 2022 in Kraft getreten. Dazu gehörten unter anderem die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung und digitale Alternativen zu den Meldescheinen aus Papier im Hotelgewerbe. Gründer mussten danach nur noch vierteljährlich – statt wie zuvor monatlich – ihre Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.
Hohe Erwartungen an einen „Praxis-Check“
Es sei wichtig, dass das neue Bürokratieentlastungsgesetz noch in diesem Jahr vorgelegt werde, sagte der parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Michael Kellner (Grüne). Im Ausschuss habe zudem Einigkeit darüber bestanden, dass es vonseiten der Wirtschaft sowie der Bürgerinnen und Bürger die klare Erwartung gebe, dass man sich nicht nur auf dieses Gesetz verlassen könne. Wichtig sei auch der neue „Praxis-Check“.
„Dieses wichtige, weil praxisnahe Instrument rollen wir derzeit auf eine Reihe zentraler Themen wie Wärmepumpen, Nachhaltigkeitsberichterstattung, Gründer sowie Berichtspflichten aus“, sagte Kellner. Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP heißt es zu dem „Praxis-Check“: „Die Bundesregierung wird ein systematisches Verfahren zur Überprüfung des bürokratischen Aufwands von Gesetzen und Regelungen entwickeln.“
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) fordert beim Bürokratieabbau Mut und Tempo. „Der breite Rücklauf zur Verbändeabfrage des Bundesjustizministeriums zeigt manifeste Frustration in der Wirtschaft, denn ausufernde Regulierung liegt – trotz Zeitenwende und Deutschlandgeschwindigkeit – wie Mehltau über Deutschland“, gab der stellvertretende BDI-Hauptgeschäftsführer Holger Lösch den Staatssekretären am vergangenen Mittwoch vor ihrem Treffen mit auf den Weg. Diese übermäßige Regulierung drohe Investitionen zu verzögern, zu verhindern oder ins Ausland zu drängen. Auch der klimapolitisch notwendige und unternehmerisch notwendige Aufbau der Wasserstoff-Infrastruktur werde durch „eine toxische Kombination rechtlicher Vorgaben für Immissionsschutz, Raumordnung und Bauplanung“ gelähmt. (dpa)
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