Wie die ärztliche Schweigepflicht im Zuge der Corona-Krise untergraben wurde

Ärzte unterliegen der Schweigepflicht. Bei Verstoß droht ihnen sogar eine Freiheitsstrafe. Trotzdem wurden und werden Arztpraxen durchsucht. „Der Staat und selbst die Gerichte ignorieren die ärztliche Schweigepflicht“, kritisiert der deutsche Patientenschutzverband – und fordert rechtliche Konsequenzen.
Schweigepflicht
Ein Arzt in Handschellen, keine Seltenheit seit der Coronakrise (Symbolbild).Foto: iStock
Von 5. Dezember 2022

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Beschlagnahmte Daten, erhobene Bußgelder, verhängte Haftstrafen. Über hundert Arztpraxen und Privaträume wurden seit Beginn der Corona-Krise in Deutschland von bewaffneten Polizisten heimgesucht. Dabei waren die Ärzte nur der ihnen obliegenden Pflicht nachgekommen und hatten ihre Patienten durch Maskenbefreiung oder Impfunfähigkeitsbescheinigung vor potenziell schädigenden Eingriffen geschützt – ganz im Einklang mit der ärztlichen Berufsverordnung und der ärztlichen Ethik.

Dass gerade Maskenatteste einen regelrechten Verfolgungsschub gegen Ärzte ausgelöst haben, verwundert im Zeitalter der Telemedizin. Egal an welchem Ort, in Deutschland ist es dank der staatlich vorangetriebenen Digitalisierung problemlos möglich, ärztliche Diagnosen nach telefonischen Beratungen zu stellen, Krankschreibungen zu erteilen und Rezepte zu verordnen. Bei Maskenattesten hingegen droht Ärzten und ihren Mitarbeitern eine strafrechtliche Verfolgung – ein Paradoxon sondergleichen.

Praxiscomputer, Patientenakten, Handys – alles wird von den Ermittlern konfisziert, gerade so, als gäbe es weder eine ärztliche Schweigepflicht noch irgendwelche Patientenrechte. Selbst die Daten von Patienten, die nie ein Attest erhalten hatten, wandern in die Asservatenkammer und sind für alle dort beschäftigten Beamten einsehbar.

„Es ist völlig unverständlich, wieso Richter Hausdurchsuchungen bei Geheimnisträgern – zu denen Ärzte nun einmal gehören – genehmigen, nur weil sie Maskenatteste ausgestellt haben“, kritisiert Dr. Sonja Reitz, Geschäftsführerin des deutschen Patientenschutzverbandes „Natürlich Gesund Werden Für Alle e. V“, gegenüber Epoch Times. Es sei seit jeher bekannt, dass das Tragen von Masken Gesundheitsgefahren mit sich bringen würde, und es sei die ärztliche Pflicht, Patienten vor Schaden zu bewahren.

Ein massiver Eingriff in die ärztliche Berufsordnung

Laut Berufsordnung dürfen Ärzte nicht den Weisungen des Staates unterliegen, sondern müssen Patienten vor Gesundheitsgefahren bewahren und präventiv schützen. In der Corona-Krise wurde dieser oberste Grundsatz jedoch durch staatliche Richtlinien untergraben, schildert Reitz.

Nur wer aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen konnte, sollte laut Corona-Verordnung von der Maskenpflicht durch ein ärztliches Zeugnis befreit werden dürfen. „Derartige Vorschriften mit Ausnahmebeschränkungen nur für Vorerkrankte bedeuten massive Gesundheitsgefährdungen für Gesunde. Nach der Berufsordnung müssen Ärzte Gefahren von allen Patienten fernhalten, auch von gesunden“, stellt die Patientenschützerin klar.

Jeder Patient, der durch das Tragen von Masken gesundheitliche Beschwerden erlebte oder auch nur befürchtet, habe laut Berufsordnung ein Recht auf eine ärztliche Befreiung. Das gelte erst recht für eine Maßnahme, „die ohne Nachweis eines echten Nutzens und vor allem ohne Nachweis der Unbedenklichkeit vom Staat verordnet wurde und deren Bedenklichkeit den Ärzten bekannt war“, so Reitz.

Masken als Gesundheitsgefahr

Inzwischen belegen mehrere Studien, dass das Masketragen zu vermehrten chronischen Entzündungen der Atemwege führen kann. Eingeatmete Schadstoffe, beispielsweise die Plastikfasern, können eine Krebsentwicklung begünstigen.

Bereits aus dem Arbeitsschutz und lange vor Corona wusste man, dass das Tragen von Masken mit erheblichen gesundheitlichen Risiken wie CO₂-Anstieg und Sauerstoffmangel behaftet ist. Nicht umsonst gab es hier vorgeschriebene Trage- und Pausenzeiten. Für Kinder sind Masken wegen des erhöhten Totraumvolumens besonders gefährlich.

Nach Aussage des Netzwerks Kritischer Richter und Staatsanwälte kann die Aufforderung, eine Maske aufzusetzen, in bestimmten Fällen sogar den Straftatbestand der Nötigung oder der Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft erfüllen. In Schulen könne sogar von Misshandlung von Schutzbefohlenen die Rede sein.

„Gesinnungsjustiz“ statt Patientenschutz

In den Razzien, die im Zuge der von Ärzten ausgestellten Maskenatteste stattfanden und noch immer stattfinden, sieht Reitz eine „Gesinnungsjustiz und einen unzulässigen Eingriff in die Patientenrechte sowie in die ärztliche Therapiehoheit und -freiheit“.

Die Patientenschützerin kann es nicht nachvollziehen, dass unabhängig tätige Richter diese „völlig unverhältnismäßigen Maßnahmen einfach mittragen, die von weisungsgebundenen Staatsanwälten offenbar politisch motiviert“ beantragt würden. Damit werde die berufliche Verpflichtung von Ärzten ignoriert, die ihre Patienten vor Gesundheitsrisiken – wie sie mit der Maskenpflicht einhergehen – bewahren müssen.

Der Staat selbst verstoße gegen wichtige Rechtsgüter der eigenen Bevölkerung, wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit, und mische sich in medizinische Belange ein. Die Patientenschützerin sieht hier die Richter und Staatsanwälte in der Pflicht, die Bürger im Land vor dem eigenen Staat zu schützen, wenn Gesetze erlassen werden, welche die Gesundheit bedrohen. Nichts anderes sehe auch die Verfassung im Rahmen der Remonstrationspflicht für Beamte vor.

Tabubruch Schweigepflicht und „Datenstriptease“

Im Rahmen der Corona-Krise wurde die ärztliche Schweigepflicht auch an anderen Stellen weiter ausgehebelt. Ärzte mussten auf Attesten plötzlich erstmals Diagnosen nennen und individuelle Krankheitsverläufe ihrer Patienten benennen, so als würde man ihrem medizinischen Urteil grundsätzlich misstrauen und als gäbe es kein Recht der Patienten auf ärztliche Verschwiegenheit. „Das ist ein regelrechter Datenstriptease auf den Attesten“, beklagt die Patientenschützerin weiter.

„Was geht es einen Lehrer oder einen Polizisten an, ob jemand früher vergewaltigt wurde, mit Erstickungsangst oder einer anderen Phobie zu kämpfen hat oder einfach nur an Vorerkrankungen oder Kopfschmerzen leidet, die durch das Masketragen hervorgerufen oder verschlimmert werden?“, fragt Reitz.

Bei Vorlage der Atteste hätten sich jedoch plötzlich jegliche Personen berufen gefühlt, zu bewerten, ob der Arzt sein Fachwissen korrekt angewendet hat oder nicht und ob jemand eine Maske tragen kann oder nicht. Unter ihnen waren Lehrer, Polizisten, Bahnkontrolleure, Richter und viele mehr.

Auch hier habe sich die Politik über wichtige Rechtsgüter wie Datenschutz und informationelles Selbstbestimmungsrecht einfach hinweggesetzt und in persönlich-körperlich-medizinische Bereiche eingemischt. Das sei nicht nur übergriffig, sondern verletzte auch die Persönlichkeitsrechte der Patienten sowie die Therapiefreiheit der Ärzte und deren Testierfreiheit, so Reitz. Eine erkennbare Notwendigkeit für diesen Bruch der Schweigepflicht gebe es jedenfalls nicht.

Ärzten drohen Gefängnisstrafen

Zahlreiche Ärzte, die sich schützend vor ihre Patienten stellten, sehen sich seit der Corona-Krise einer aus anwaltlicher Sicht unverhältnismäßigen Praxisdurchsuchung und absolut ungerechtfertigten Strafverfolgung ausgesetzt. Staatsanwälte beantragten mehrjährige Freiheitsstrafen, die sodann von Richtern verhängt werden – in einem Ausmaß, wie es sonst nur bei Schwerverbrechern und Gewaltdelikten der Fall ist, schildert Reitz. Das erinnere an die einschüchternden Methoden totalitärer Regimes.

So verhängte das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen wegen Maskenattesten im August 2022 eine zweijährige Freiheitsstrafe gegen eine Ärztin aus Oberbayern – ohne Bewährung.

In Weinheim steht derzeit eine weitere Ärztin mit ihrer Angestellten vor Gericht, weil sie 4.374 Maskenatteste ausgestellt hat. Der Staatsanwalt fordert dreieinhalb Jahre Gefängnis für die Ärztin und eine Bewährungsstrafe für die Angestellte. Am 12. Dezember werden die Plädoyers der beiden Verteidiger erwartet.

Verbände fordern Generalamnestie für Ärzte

Die seit den letzten Jahren zutage getretene Verfolgung von Ärzten, die aus höchster medizinischer Fürsorge zum Wohle ihrer Patienten Maskenatteste ausgestellt hätten, bringe vor allem eines ans Licht: „Es ist wenig zielführend, wenn sich Minister in Medizin einmischen oder wenn Staatsanwälte, Richter oder auch nur kontrollierende Kaufhausangestellte darüber befinden, ob ein Attest ‚berechtigt‘ ausgestellt wurde oder nicht“, so Reitz.

Staatsanwälte und Richter sollten aufhören, sich wie Erfüllungsgehilfen für Verordnungen des Staates zu verhalten, die der Bevölkerung mehr schaden als nutzen. Sie müssten anerkennen, dass der Patientenschutz und auch die ärztliche Schweigepflicht wichtige Rechtsgüter sind, die nicht einfach so abgeschafft werden dürfen. „Ohne Wenn und Aber“ müssten die Expertise der Ärzte und deren Atteste, auch ohne Diagnose, wieder anerkannt werden.

Nach Angaben der Patientenschützerin ist es zur Sicherheit der Bevölkerung wichtig, alle Staatsanwälte und Richter zur Verantwortung zu ziehen, die wegen Masken- oder Impfunfähigkeitsattesten bei Geheimnisträgern den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie die ärztliche Schweigepflicht außer Acht gelassen und Hausdurchsuchungen beantragt oder genehmigt haben.

Wie der Bundesärzteverband Hippokratischer Eid fordert auch der deutsche Patientenschutzverband eine Generalamnestie für alle Ärzte, die wegen Attesten verfolgt oder bestraft wurden.



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