Vergütungs-Aus? Regierung plant Ende der Förderung für erneuerbare Energien
Die staatlich garantierte Einspeisevergütung für Windkraft- und Photovoltaikanlagen (PV) hat bisher viele Betreiber davon überzeugt, sich an der deutschen Energiewende zu beteiligen. Diese Förderung zahlen die Netzbetreiber derzeit den Anlagenbesitzern für jede durch ihre Ökokraftwerke ins öffentliche Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde.
Damit könnte allerdings in den kommenden Jahren Schluss sein. Denn das Bundesfinanzministerium veröffentlichte am 5. Juli die neue „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“. Darin steht:
Mit dem Ende der Kohleverstromung wird die Förderung der Erneuerbaren Energien auslaufen.“
Förderbetrag statt Vergütung
Die derzeitige Bundesregierung begründet diesen Schritt damit, dass sie den Ausbau künftiger erneuerbarer Energien (EE) auf „Investitionskostenförderung umstellen“ will. Demnach sollen die Anlagenbetreiber dann nicht mehr wie derzeit noch einen festen, garantierten Vergütungssatz für 20 Jahre ab Inbetriebnahme für die erzeugte Kilowattstunde erhalten. Für Windkraftanlagen liegt der Vergütungssatz aktuell bei mindestens 5,5 Cent pro Kilowattstunde, bei PV-Anlagen bis 10 Kilowatt Maximalleistung sind es 8,11 Cent.
Das soll mit dem Abschalten der letzten deutschen Kohleblöcke wegfallen. Stattdessen will der Bund den EE-Betreibern künftig zu Beginn einen einmaligen Förderbetrag geben. Wie hoch dieser sein wird, ist derzeit noch unbekannt.
Was werden in diesem künftigen Szenario also Windkraft- und PV-Anlagenbetreiber für ihren erzeugten und eingespeisten Strom noch bekommen? Die Vergütung richtet sich dann nach den momentanen Großhandelspreisen. Diese schwanken derzeit stark, wie beim Energiedatenportal „Smard“ zu sehen ist. Meist befindet sich der Preis im positiven Bereich bei im Schnitt 60 Euro pro Megawattstunde – oder 6 Cent für die Kilowattstunde. Auch Preise von deutlich über 200 Euro sind möglich.
Allerdings rutscht der Preis an manchen Tagen bei Stromüberproduktion der EE in den negativen Bereich. Wenn die Betreiber dann ihren Strom „verkaufen“, müssten sie noch dazuzahlen. In solch einer Situation wäre es für sie sinnvoll, nur bei möglichst hohen, positiven Marktpreisen ihren Strom abzugeben. Wenn ihre Anlage dann gerade wegen günstigen Bedingungen viel produziert, könnten sie den Strom höchstens noch in Batterien einspeichern. Andernfalls könnten sie ihren üppigen Stromertrag schlicht nicht ernten.
Es bleibt abzuwarten, wie und ob sich dann PV- und Windkraftanlagen noch für die Betreiber finanziell rechnen. Der Fachjournalist für Energie und Katastrophenschutz, Stefan Spiegelsperger, vermutet dem folgend, dass diese Reform das Ende der erneuerbaren Energien in Deutschland bedeuten kann.
Förderung von Stromspeicher
Des Weiteren steht in dem Dokument: „Perspektivisch werden EE keine Förderung mehr erhalten, sobald der Strommarkt ausreichend flexibel ist und ausreichend Speicher zur Verfügung stehen.“
Stromspeicher sind deswegen wichtig für eine erfolgreiche Energiewende, um darin einen temporären Stromüberschuss abzuladen, wenn gerade viel Wind weht oder die Sonne scheint. Diese Energie soll dann bei der sogenannten Dunkelflaute den Verbrauchern im Stromnetz zur Verfügung stehen.
Stromspeicher erwähnt das Finanzministerium in einem eigenen Punkt. So können Stromspeicher „den Redispatch-Bedarf und damit die Stromkosten für Haushalte und Unternehmen senken. Sie tragen zur Systemintegration von erneuerbaren Energien und zur Versorgungssicherheit bei.“ Die Bundesregierung will dazu pauschal die Rahmenbedingungen für Stromspeicher so optimieren, dass sich der Ausbau erhöht.
Derzeit gibt es noch viel zu wenig große Stromspeicher in Deutschland. Deswegen muss bei einem Überangebot von EE-Strom dieser derzeit noch zu niedrigen oder teils negativen Marktpreisen an das Ausland abgegeben werden.
Wann kommt das Kohle-Aus?
Vor vier Jahren hat die damalige Bundesregierung den endgültigen Ausstieg der Kohleverstromung bis zum Jahr 2038 beschlossen. Spätestens bis dahin sollen alle Braun- und Steinkohleblöcke vom Netz gegangen sein. Damit will die Regierung einen entscheidenden Beitrag zur Dekarbonisierung leisten. „Idealerweise“ will die Ampelkoalition diesen Schritt auf 2030 vorziehen.
Wie allerdings in Kreisen des Wirtschafts- und Klimaschutzministeriums (BMWK) am 7. Juli durchsickerte, sollen noch bis 2038 einige Kohlekraftwerke in Betrieb bleiben. „Tatsächlich könnten bis zu 14 Gigawatt (GW) Kohlekraftwerke aber auch über das Jahr 2030 hinaus betrieben werden, sofern ihr Markteinsatz rentabel ist, sie also noch gebraucht werden sollten“, hieß es.
Konkret soll ihr Weiterbetrieb von der künftigen Kraftwerkssituation in Deutschland abhängig gemacht werden. Sobald es genügend wasserstofffähige Gaskraftwerke gibt, können die bestehenden Kohleblöcke außer Betrieb gehen. Vor wenigen Tagen hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) angekündigt, H2-Ready-Gaskraftwerke mit einer Gesamtkapazität von 10,5 GW bauen zu lassen. Gleichzeitig gab er grünes Licht für die Umrüstung auf Wasserstoffnutzung bestehender Gaskraftwerke mit insgesamt 2 GW.
Wirtschaft, E-Mobilität und Bauwesen
Die vom Bund geplante Wachstumsinitiative deckt überdies noch weitere Bereiche ab. So sind verschiedene Maßnahmen in der Wirtschaft vorgesehen wie etwa die Vermeidung einer kalten Progression oder die Weiterentwicklung und Förderung des KfW-Instrumentenkastens.
Im Bereich des Verkehrswesens beabsichtigt die Regierung, die E-Mobilität am Standort Deutschland zu stärken. Dazu gehört der „Ausbau einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Tank- und Ladeinfrastruktur“. Dazu soll bis 2025 ein „Deutschlandnetz“ mit bundesweit 9.000 Schnellladepunkten an 1.000 Standorten bei Autobahnen und Bundesstraßen sowie in städtischen und ländlichen Gebieten entstehen.
Im Bauwesen plant die Regierung, die Baukosten zu senken und den Wohnungsneubau zu fördern. Das will sie durch einen Abbau der Bürokratie in mehreren Bereichen erzielen. Zudem soll das Programm für den klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) um eine weitere Milliarde Euro bis 2025 aufgestockt werden.
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