Fast Dreiviertel der Deutschen lehnen Bundeswehreinsatz in Syrien ab
Einen Einsatz der Bundeswehr in Syrien, falls die syrische Armee dort Chemiewaffen einsetzen sollte, lehnen einer aktuellen Umfrage zufolge 74 Prozent der Deutschen ab.
Auf die Frage „Sollte sich die Bundeswehr an einem Militäreinsatz gegen das Assad-Regime beteiligen, falls dieses im Syrienkrieg Giftgas einsetzt?“ antworteten 73,7 Prozent der Befragten mit „Nein“ und nur 20,8 Prozent mit „Ja“. 5,5 Prozent waren unentschieden. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag der Zeitung „Die Welt“.
Am höchsten ist die Ablehnung bei der AfD
Am größten ist demnach die Ablehnung eines Bundeswehreinsatzes bei den Anhänger der AfD (87,5 Prozent), gefolgt von denen der Linkspartei (77 Prozent). Die geringste Ablehnung (60,1 Prozent) gibt es bei den Anhängern der Grünen.
Der Umfrage zufolge zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen verschiedenen Altersgruppen. Bei den 18- bis 29-Jährigen gibt es mit 65 Prozent den geringsten Widerspruch. Die Gruppe der über 65-Jährigen ist mit 80 Prozent am deutlichsten ablehnend eingestellt.
Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages: Das widerspricht dem Völkerrecht und dem Grundgesetz
Das Bundesverteidigungsministerium prüft derzeit eine Beteiligung an einem von den USA, Frankreich und Großbritannien angekündigten Vergeltungsangriff, sollten bei der erwarteten syrischen Großoffensive zur Rückeroberung der Provinz Idlib mit Unterstützung Russlands und des Irans Chemiewaffen eingesetzt werden.
Während sich Politiker von Union und FDP offen für eine Beteiligung zeigten, kam Widerspruch von Spitzenpolitikern der SPD und der Partei Die Linke. Aus den Reihen der Grünen kamen unterschiedliche Signale.
Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das der Nachrichtenagentur AFP vorliegt, kommt zu dem Schluss, dass eine solche Beteiligung der Bundeswehr gegen das Völkerrecht und das Grundgesetz verstoßen würde.
Nach Auffassung der Wissenschaftler des Bundestags würde sich damit die parlamentarische Mandatierung eines solchen Bundeswehreinsatzes erübrigen. Denn die Abgeordneten dürften nur militärische Auslandseinsätze mandatieren, „die auf einer tragfähigen verfassungs- und völkerrechtlichen Grundlage beruhen“. Die Bundesregierung dürfte dem Parlament somit einen solchen Einsatz gar nicht zur Abstimmung vorlegen.
(afp)
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