Über 31.000 Anträge auf Familienzusammenführung – 1.000 pro Monat dürfen ab 1. August kommen

Allein 22.100 Anträge auf Termine zu Familienzusammenführungen gingen im Libanon an der deutschen Botschaft ein. Insgesamt liegen 31.340 Anfragen in Jordanien, Libanon, Irak und der Türkei vor. Ab 1. August dürfen 1.000 pro Monat nach Deutschland kommen.
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Migranten und Flüchtlinge in Belgrad, 2015. Sie wollen in die EU weiter.Foto: iStock
Epoch Times29. Juli 2018

Deutsche Botschaften und Konsulate in den Syrien-Anrainerstaaten verzeichnen einen großen Andrang für den Familiennachzug. Den Vertretungen in Jordanien, Libanon, Irak und der Türkei liegen derzeit 31.340 Terminanfragen von Angehörigen in Deutschland lebender Flüchtlinge vor. Der Großteil der Anträge –22.100 –ging in der deutschen Botschaft in der libanesischen Hauptstadt Beirut ein.

Das geht aus der Antwort des Auswärtigen Amts auf eine schriftliche Frage der Linken-Abgeordneten Sevim Dagdelen hervor, wie das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ berichtet.

Darin kündigt das Auswärtige Amt auch personelle Verstärkung an: „Die Botschaften Amman und Beirut werden kurzfristig einen zusätzlichen Visa-Entscheider erhalten“, heißt es in dem Schreiben.

Ab Mittwoch, dem 1. August 2018, sollen pro Monat bis zu 1.000 Angehörige von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus nach Deutschland kommen dürfen. Darauf hatten sich Union und SPD bei ihren Koalitionsverhandlungen verständigt.

Die Auswahl der Angehörigen erfolgt laut Auswärtigem Amt „nach humanitären Gründen“. Dabei kann es sich um eine lang anhaltende Familientrennung handeln, um die Trennung von Familien mit einem minderjährigen Kind, ernsthafte Gefährdung von Leib, Leben oder Freiheit des Familienmitglieds, schwerwiegende Erkrankung, Pflegebedürftigkeit oder schwere Behinderung des Familienmitglieds.

Die Linken-Politikerin Dagdelen kritisierte das Vorgehen der Behörden scharf. „Der Familiennachzug gleicht einer Lotterie zulasten Tausender Kinder und Frauen“, sagte Dagdelen dem RND.

„Das vorgesehene Personal für solch lebenswichtige Entscheidungen ist völlig unzureichend, und die Ermessensregelung öffnet der Willkür Tür und Tor“, sagte die Vizevorsitzende der Linkspartei im Bundestag. Es sei „völlig unklar“, nach welchen Kriterien die Dringlichkeit der Anträge entschieden würde.

„Für viele wird die Zusammenführung der Familien auf Jahre verhindert – das ist weder christlich noch sozial und gefährdet auf fahrlässige Weise die Integration“, beklagte Dagdelen. (dts)



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