Valide Daten fehlen: Juristen warnen STIKO vor Baby-Impfung gegen COVID-19

Nach der neuesten STIKO-Empfehlung können auch Babys und Kleinkinder mit Vorerkrankungen gegen COVID-19 geimpft werden. Davor hatten Juristen eindringlich gewarnt – und auch auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen hingewiesen.
Die STIKO-Impfempfehlung gilt auch für Kinder ab 6 Monaten, soweit sie Vorerkrankungen haben. Foto; iSstock
Laut einer neuen STIKO-Empfehlung können auch Kleinkinder ab 6 Monaten gegen COVID geimpft werden, sofern sie Vorerkrankungen haben. Foto; iStock
Von 20. November 2022

An dieser Stelle wird ein Podcast von Podcaster angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um den Podcast anzuhören.

COVID-Erkrankungen stellen für kleine Kinder keine Gefahr dar. Nur in seltensten Fällen erkranken sie schwer, wie mittlerweile bekannt ist. Dennoch hat die Ständige Impfkommission (STIKO) am 17. November eine Empfehlung abgegeben. Babys und Kleinkinder im Alter von 6 Monaten bis 4 Jahren können demnach gegen COVID geimpft werden, wenn bei ihnen „bedingt durch Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-Verlauf besteht“, heißt es dazu in dem Epidemiologischen Bulletin 46/2022.

Die Sache hat jedoch einen Haken: Nach den vorliegenden Studien der Hersteller wurden lediglich gesunde Kinder geimpft. Wie sich die Impfung bei Kindern mit Vorerkrankungen auswirkt, ist aus den Herstellerstudien nicht bekannt. Aber es gibt noch mehr Unstimmigkeiten, auf die Juristen die STIKO bereits vor der Impfempfehlung hingewiesen haben.

Valide Daten fehlen

Am 7. November sandte die Anwältin Dr. Brigitte Röhrig einen offenen Brief an die STIKO. Die seit über 30 Jahren im deutschen und europäischen Arzneimittelrecht tätige Juristin führte auf 16 Seiten Gründe an, die gegen eine Impfempfehlung für die jüngste Altersgruppe sprechen. Vor allem kritisiert sie das Fehlen valider Daten.

Aus den vorliegenden Studien, die Kleinkinder von 6 Monaten bis 4 Jahren betreffend, gehe beispielsweise hervor, dass die ursprünglich ungeimpfte Kontrollgruppe entgegen den Grundsätzen der Guten Klinischen Praxis nach sechs Monaten mit COVID-Vakzinen geimpft worden sei.

Damit endeten jäh sämtliche Beobachtungen, die Nutzen oder Schaden der Impfung sowie Vergleiche zwischen den geimpften und ungeimpften Kindern ermöglicht hätten. Außerdem ist die Wirkung der Vakzine auf Kinder mit Vorerkrankungen nicht ersichtlich, denn zur Studie wurden ausschließlich gesunde Kinder zugelassen.

Nur ein Drittel der Daten ausgewertet

Alarmierend jedoch sei, dass gar nicht alle Daten ausgewertet wurden, wie Röhrig in ihrem Schreiben an die STIKO anführt.

In der Altersgruppe bis 23 Monate bekamen 1.178 Kinder Comirnaty von Pfizer/BioNTech verabreicht, 598 hingegen ein Placebo. Die zum 29. April 2022 ausgewerteten Daten hingegen betrafen lediglich 570 Kinder (386 geimpft und 184 mit Placeboeffekt). Es lag lediglich eine durchschnittliche Beobachtungszeit von 1,3 Monaten nach der dritten Impfung zugrunde – und die Auswertung von 792 Kindern aus der geimpften und 414 aus der ungeimpften Gruppe fehlten.

Ähnlich verhält es sich in der Altersgruppe von 2 bis 4 Jahren, an der 2.750 Kinder (1.835 Comirnaty, 915 Placebo) mitwirkten. Nach einer Beobachtungsdauer von durchschnittlich 1,4 Monaten nach der dritten Dosis lagen lediglich 886 Auswertungen vor (606 geimpft, 280 Placebo). Hier fehlen 1.229 Kinder aus der geimpften und 635 aus der Placebo-Gruppe.

Langzeitbeobachtungen wurden somit im Keim erstickt.

Wie konnte eine Nutzen-Risiko-Abwägung erfolgen?

Röhrig verweist auf die Gefahr, dass Nebenwirkungen bei Kleinkindern wegen mangelnder Kommunikationsfähigkeit möglicherweise unentdeckt bleiben. Sie kritisierte auch, dass der Bundesregierung gar keine Daten über die Gefährdung von Kleinkindern unter fünf Jahren durch eine COVID-Erkrankung vorliegen. Dies ging aus einer der Epoch Times vorliegenden schriftlichen Anfrage des Bundestagsabgeordneten Thomas Dietz im Oktober hervor.  In der Antwort wurde lediglich Bezug auf die vom Robert Koch-Institut veröffentlichen Wochenberichte genommen.

Wie ohne die Daten und angesichts der bekannten sehr häufigen und häufigen Nebenwirkungen überhaupt eine Nutzen-Risiko-Analyse zugunsten der Impfung erfolgen könne, ist der Anwältin schleierhaft.

Bei dieser Sachlage sind auch geringste Nebenwirkungen und zum Teil mögliche, ausgewiesene schwere Nebenwirkungen, die durch eine mRNA-basierte Injektion hervorgerufen werden können, nicht vertretbar“, so Röhrig.

„Weiterhin ist vorab festzuhalten, dass COVID-19 für Kinder – und erst Recht im Alter von 6 Monaten bis 4/5 Jahren – keine Gefahr darstellt“, so die Anwältin weiter. Dafür spreche auch die Aussage des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach, wonach Kinder keine „Treiber der Pandemie“ waren.

Letztlich führte Röhrig der STIKO auch das Gewicht einer möglichen Impfempfehlung vor Augen. Selbstredend würden sich Kinderärzte nach deren Vorgaben richten. Eltern hingegen, die den Impfempfehlungen nicht folgen, „befinden sich dauerhaft in einem Rechtfertigungsdruck gegenüber Kinderarzt, Kita, Gesundheits- und gegebenenfalls dem Jugendamt“, schildert sie.

Jura-Professoren legen nach

Am 17. November legten sechs Rechtswissenschaftler nach. Sie verwiesen in einem weiteren an die STIKO gerichteten Offenen Brief auf Röhrigs Schreiben, dem sie sich vollumfänglich anschlossen. Gleichzeitig mahnten sie, dass die STIKO sich „nicht im rechtsfreien Raum“ befinde.

Die STIKO habe die Aufgabe, eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Analyse durchzuführen – erst recht angesichts der neuartigen mRNA-Verfahren. Damit habe die Behörde nicht nur eine ethisch-moralische, sondern auch rechtliche Verantwortung.

Sollte die erforderliche Abwägung nicht den gesetzlichen Sorgfaltsanforderungen entsprechen, könne eine Impfempfehlung strafrechtliche Konsequenzen gegen die STIKO-Mitglieder wegen fahrlässiger oder vorsätzlicher Körperverletzung, im Extremfall sogar einer Tötung nach sich ziehen.

Ob der Brief der Rechtswissenschaftler die STIKO vor Erlass ihrer am selben Tag herausgegeben Empfehlung erreicht hat, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden.

Bis zu 10 Jahre Gefängnis

Auch die bekannte Medizinrechtlerin Beate Bahner thematisierte neben anderen Experten die COVID-Impfungen einen Tag vor der STIKO-Empfehlung. In einer unter dem Titel „Killt keine Kinder“ stattfindenden Pressekonferenz der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e. V. (MWGFD) am 16. November in München sagte sie:

Wer Menschen jedweden Alters mit den beiden mRNA-Impfstoffen Comirnaty und Spikevax von BioNTech und Moderna impft, riskiert bis zu 10 Jahren Gefängnisstrafe.“

Selbiges gelte auch für alle Impfstoffhersteller, -vertreiber, also alle Behörden, Beamten, Richter, Anwälte, Arbeitgeber, Betreuer, Heimleiter, Klinikchefs und so weiter, die zur Impfung nötigen oder gar zwingen.

Laut Bahner handelt es sich bei den mRNA-Vakzinen um sogenannte „bedenkliche Arzneimittel“ im Sinne des § 5 Arzneimittelgesetz. Nach § 95 der Vorschrift ist die Verbreitung als Straftat einzustufen. Ärzte, die Minderjährige oder Menschen impfen, die keine Einwilligung erteilen können, würden sich sogar wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen gemäß § 225 StGB strafbar machen.

Kontrollmechanismen ausgehebelt

Es habe bei den COVID-Impfstoffen keinerlei Bewertung der direkten oder indirekten sofortigen oder späteren Risiken für die menschliche Gesundheit gegeben, wie es vorgeschrieben ist, schildert die Medizinrechtlerin.

Auch toxikologische Prüfungen, Untersuchungen auf krebserregende Wirkungen und aussagekräftige Prüfungen auf Sicherheitsparameter wie Fruchtbarkeit und Langzeitschäden würden fehlen.

Angesichts der absoluten Neuartigkeit der mRNA-Impfstoffe sei dies eine „ungeheuerliche Verletzung sämtlicher Sicherheitsvorschriften zum Schutze der Menschen“.

Bereits im Mai 2020 habe der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) durch die „Medinzinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung“ fast alle deutschen Sicherheitsvorschriften des Arzneimittelgesetzes für die COVID-Vakzine außer Kraft gesetzt.

Verstöße gegen geltende Richtlinien

So konnten Impfstoffe nach Verfallsdatum eingesetzt und die Hersteller von einer Packungsbeilage entpflichtet werden. Auch der zwingend notwendigen Fachinformationen für Ärzte mussten die Impfstoffhersteller laut Bahner nicht nachkommen.

Ebenfalls konnte der Herstellerhinweis unterbleiben, dass die Impfstoffe aufgrund ihrer bedingten Zulassung (bis Oktober 2022) einer besonderen Überwachung unterliegen. Es fehlt ferner die staatliche Prüfung von Impfstoffchargen, für welche das Paul-Ehrlich-Institut zuständig gewesen wäre – um nur einige der aufgeführten Verstöße zu nennen.

„Damit wurden gesunde und meist nicht durch Corona gefährdete Menschen in Deutschland […] einer beispiellosen Gefahr von Impfschäden ausgesetzt“, so Bahner, die schon seit Beginn der Impfkampagnen vor möglichen Gefahren der COVID-Impfstoffe und deren strafrechtlichen Konsequenzen für Impfärzte warnt.

Das Fass zum Überlaufen bringe jedoch die Tatsache, dass Impfstoffhersteller für mögliche Impfschäden nicht haften müssen. Ein Bundesgesundheitsminister, der „still und leise“ eine solche – nach Ansicht der Medizinrechtlerin verfassungsrechtliche und damit nichtige – Verordnung erlasse und 83 Millionen Bürger einem unabsehbaren Sicherheitsrisiko aussetze und 300.000 Ärzte hierüber nicht informiere, „handelt in hohem Maße kriminell“, so Bahner. Ihm fehle die Befugnis, eigenmächtig vom Parlament erlassene Schutzgesetze durch eine rangniedrigere Verordnung zu verändern.

All dies sei ebenso wie die Zulassung der COVID-Impfung für Kleinkinder „beispiellos in der Geschichte der Medizin“, so Bahner.

Ob gegen die STIKO-Mitglieder wegen der Impfempfehlung strafrechtliche Maßnahmen eingeleitet werden, bleibt abzuwarten.

Erschienen im Rubikon-Verlag
Taschenbuch (20,00 EUR)
Hörbuch-Download oder CD (19,95 oder 19,99 Euro)
als E-Book kostenlos erhältlich

 



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion