Intensivbetten, Todesfälle, Nebenwirkungen. Seit über zwei Jahren beschäftigt sich der Datenanalyst und Informatiker Tom Lausen mit den in der Corona-Krise erhobenen Zahlen. Inzwischen ist seine Expertise auch im Bundestag und vor Gericht gefragt. Epoch Times sprach mit ihm über Daten, Zahlen und Eindrücke. Dabei kam er auch auf das Verfahren vor dem Leipziger Bundesverwaltungsgericht zu sprechen, in dem sich zwei Offiziere gegen die Duldungspflicht der COVID-Impfung wehren.
Herr Lausen, was können Sie aus Ihrer Sicht als Datenanalyst zu den Nebenwirkungen der COVID-Impfung sagen?
Meine Beobachtungen haben schon im Jahr 2021 angefangen. Glücklicherweise gibt es sehr viele Daten. Leider benutzen das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) oder die Ständige Impfkommission (STIKO) nicht diese Daten, die jeder Forscher benutzen kann. Das ist sicher. Ich spreche von den Daten des Instituts für Geldsysteme, InEK. Dabei handelt es sich um alle abgerechneten Krankenhausfälle in Deutschland. Dort findet man auch Kodierungen, die einen ganz klaren Zusammenhang mit Impfnebenwirkungen haben. Bei unseren ersten Recherchen dieser Zahlen haben wir gesehen, dass es Tausende Fälle gegeben hat, die mit einer Impfnebenwirkungskodierung als Fall im Krankenhaus behandelt worden sind.
Nachdem ich diese Recherchen im letzten Jahr gemacht hatte, kam auch noch dazu, dass die Betriebskrankenkassen in Deutschland – veranlasst durch den BKK-ProVita-Chef, Herrn Schöfbeck – mit mir in Verbindung getreten sind. Anhand von Untersuchungen des Leistungsgeschehens sollte ermittelt werden, ob Einsparungen möglich sind. Bei der Sichtung dieser anonymisierten Daten sind leider auch viele, viele hunderttausend Nebenwirkungen aufgefallen. Das führte dann zu einer Art Eklat. Dieser bestand darin, dass dem PEI diese Daten von der BKK ProVita zur Einsicht und Aufklärung angeboten wurden. Damit nahm das Drama seinen Lauf. Der Vorstand der BKK ProVita wurde kurzerhand fristlos gekündigt – nach 21 Jahren Betriebszugehörigkeit!
Jetzt ploppen an jeder Ecke Daten zu Impfnebenwirkungskodierungen hoch, sodass uns jetzt die neuesten Daten bis Ende des Jahres 2021 vorliegen. Die nächsten Daten zum Stand 31. Mai 2022 erwarten wir bis Ende des Monats Juni 22. Diese Daten liegen dem PEI offensichtlich nicht vor. Das heißt, alle Entscheidungen, die in Bezug auf die Impfstoffe gefällt werden, werden ohne Einbeziehung dieser Daten getroffen.
Dazu hatten wir jetzt vom Bundesverwaltungsgericht einen sehr spannenden Prozess, an dem ich als Parteiensachverständiger zum Thema Datenerhebung und Impfnebenwirkungen teilgenommen habe und vom Gericht gehört wurde.
Was ist Ihnen aufgefallen, als sie die Ihnen vorliegenden Daten mit den offiziellen Meldungen im PEI-Sicherheitsbericht verglichen haben?
Da gibt es viel. Schon bei den BKK-Daten hatte der Vorstand mitgeteilt, dass man bei Hochrechnung dieser Daten für ganz Deutschland auf sehr viel mehr Impfnebenwirkungen kommen würde als im PEI-Sicherheitsbericht – natürlich unabhängig von dem Schweregrad. Nun sind diese Daten unter Verschluss; der neue BKK-ProVita-Vorstand hat diese Daten nicht an das PEI übergeben und verweigert weiter die Herausgabe!
In dem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig kam nun etwas ganz Interessantes heraus. Herr Dr. Mentzer, der seit 2004 beim PEI Leiter der Pharmakovigilanz ist und dafür sorgt, dass die PEI-Sicherheitsberichte vollständig und richtig sind, erklärte auf meine Nachfrage, ob wirklich alle Nebenwirkungen erhoben werden, die verfügbar sind: Nein, das tun sie nicht. Also das PEI kümmert sich nur um die an sie herangetragenen Impfnebenwirkungen. Wenn also ein Patient mit einer Impfnebenwirkung in ein Krankenhaus geht und diese nicht an das Gesundheitsamt gemeldet worden ist, kommt diese Impfnebenwirkung definitiv nicht zum PEI – selbst dann nicht, wenn der Arzt seine Behandlung als Impfnebenwirkung kodiert und gegenüber der Krankenkasse abrechnet. Das ist ein rein passives Meldesystem und das ist natürlich erschreckend.
Und jetzt kommt der ganz spannende Teil: Da man bei neuen Impfstoffen natürlich nicht genau weiß, was mit Nebenwirkungen ist, wurden die Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland beauftragt, regelmäßig die ihnen vorliegenden Daten zu untersuchen und an das PEI weiterzuleiten. Dazu haben die Parteien CDU/CSU und SPD 2020 einen Gesetzentwurf aufgestellt. Wir haben zwar dieses Gesetz, das Infektionsschutzgesetz, in dem dies in Paragraf 13 Absatz 5 verankert ist, aber die Kassenärztlichen Vereinigungen haben sich nicht daran gehalten.
Es gibt eine Anfrage eines Abgeordneten an die Bundesregierung, der wissen wollte: Wurde das wirklich nicht gemeldet? Haben die Kassenärztlichen Vereinigungen wirklich nicht mit dem PEI über diese Daten gesprochen? Darauf hat die Bundesregierung gesagt: Nein, seit zwei Jahren haben die nicht miteinander über die gesetzlich zu übermittelnden Nebenwirkungsdaten gesprochen. Vor dem Bundesverwaltungsgericht hat Dr. Mentzer auf meine Frage jedoch geäußert, man habe wohl doch mit den Kassenärztlichen Vereinigungen gesprochen. Da gibt es also eine Diskrepanz zwischen der Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums und der Aussage des Leiters der Pharmakovigilanz beim PEI.
Außerdem habe ich in dem PEI-Sicherheitsbericht Todesverdachtsfälle gefunden, die sich im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung ereignet haben und gemeldet wurden. Das sind fast 3.000 Fälle. Die Beschwerdeführerseite, die mich in dem Verfahren als Sachverständigen mitgebracht hatte, wollte wissen, wann mit einer Impfung eigentlich Schluss ist – und ich hoffe, dass man das auch so im Gerichtsprotokoll findet. Auf die Frage hat Herr Dr. Mentzer nicht viel oder eigentlich gar nichts sagen können. Also er hat das nicht beantwortet.
In den Medien wurde Kritik an den BKK-Daten laut, da diese alles Mögliche beinhalten, also auch eine rote Einstichstelle und Kopfschmerzen, die so als Nebenwirkungen nicht unbedingt meldepflichtig sind. Wie sehen Sie das?
Das ist es eigentlich völlig uninteressant, weil diese Daten aus den Nebenwirkungskodierung nur einen Anfangsverdacht hergeben – welche Ausprägung und welche Schwere das hat, hat bis jetzt niemand in der Tiefe ermittelt. Stattdessen wird mit dieser Aussage die Diskussion erstickt, was auch die Bundeswehr mit einem eigenen Sachverständigen in der Verhandlung versucht hat. Was jedoch eigentlich in dem Kontext wichtig ist: Der Gesetzgeber hat gewollt, dass man diese Daten sichtet. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie meldepflichtig sind oder nicht. Der Gesetzgeber will Häufungen von Erkrankung und Komplikationen bei jenen, die geimpft und ungeimpft sind, wissen, um Auffälligkeiten vergleichen zu können.
Als0 fragte ich Herrn Dr. Mentzer (PEI), was mit diesen Daten [der BKK] geschehen ist. Er sagte: Er hätte die Daten gerne bekommen und angesehen. Damit hat er die Diskussion, die losgetreten wurde, beendet. Er weiß, dass er einen gesetzlichen Auftrag hätte, genau solche Daten zu sichten und dem auf den Grund zu gehen. Alle, die etwas anderes behaupten, wollen nur diese Diskussion ersticken und Nebenwirkungen verharmlosen.
Was ist der Hintergrund, dass das PEI diese nicht gesichtet hat, aber es gerne gesichtet hätte?
Nach Aussage von Dr. Mentzer hat der BKK Dachverband diese Daten verweigert. Auf meine weitere Frage, warum die Daten der Kassenärztlichen Vereinigung die Daten nicht liefern, obwohl es einen klaren gesetzlichen Auftrag gibt, sagte er: „Die kooperieren nicht.“ Also das sind öffentliche Körperschaften, keine Privatunternehmen! Und der Leiter der Pharmakovigilanz des PEI sagt: Die kooperieren nicht.
Insofern müssen wir von einem schwerwiegenden Versagen der Behörden ausgehen. Das Bundesverwaltungsgericht hat das noch im Verfahren unstrittig gestellt. Also wir wissen jetzt unstrittig, dass die Behörden wichtige Daten zur Beurteilung der Impfstoffsicherheit und der Impfnebenwirkungen trotz gesetzlichem Auftrages nicht abgeliefert haben.
Wie ist dann die Nutzen-Risiko-Abwägung beim PEI, die anhand dieser Daten vorgenommen werden muss, erfolgt und wie bewerten Sie das?
Vor Zulassung von Impfstoffen ist eine solche Bewertung immer nur aufgrund von klinischen Studien möglich. Allerdings müssen ab dem Moment, in dem wie vorliegend eine bedingte Zulassung erteilt wurde, auch echte Daten zu Nebenwirkungen in die Nutzen-Risiko-Bewertung eingeschlossen werden. Da diese Daten nicht beim PEI gelandet sind, wurden sie nicht berücksichtigt. Auch die STIKO hat ihre Empfehlungen nicht auf derartige Daten, über die wir hier sprechen und die der Gesetzgeber angeordnet hat zu bewerten, gestützt.
Vor Gericht habe ich gesagt, dass die Impfungen komplett gestoppt werden müssen. Ich bezweifle, dass unter diesen Umständen eine Duldungspflicht der COVID-Impfung für Soldaten angeordnet werden kann.
Sie haben sich vor den Impfnebenwirkungen mit den Intensivbetten beschäftigt und Ihren Spiegel-Bestseller „Die Intensiv-Mafia“ verfasst. Was ist ihr Gesamteindruck zu den erhobenen Zahlen rückblickend auf zweieinhalb Jahre Corona-Krise?
Das ist eine schwierige Frage, weil Sie jetzt wissen wollen, ob ich sage, die Zahlen sind gut oder schlecht. Es gibt eine landläufige Meinung, dass die Zahlen schlecht seien. Das stimmt eigentlich so gar nicht. Anhand der vorliegenden Zahlen kann man sehr gut bestimmte Dinge erkennen, beispielsweise ob die Krankenhäuser überlastet sind oder nicht. Der Trend war immer klar: Es gab keine Überlastung auf den Intensivstationen, das ist definitiv immer sichtbar gewesen.
Inzwischen sind die Krankenstände so hoch wie nie zuvor. Das schrieb auch die Techniker Krankenkasse gerade fürs erste Quartal 2022. Wenn das so weitergeht, könnte es im Herbst aus meiner Sicht noch sehr ernst werden. Wie es dann in den Krankenhäusern aussieht, kann ich natürlich nicht im Voraus berechnen.
Aber die Daten an sich liegen an vielen Ecken vor und es gibt auch viele Erhebungen. Zum Beispiel hat Professor Harald Matthes von der Charité eine Art Studie gemacht. Schon frühzeitig hat er über Impfzentren Menschen, die sich dort haben impfen lassen, befragt, ob sie ihm für einen längeren Zeitraum Angaben zum Wohlbefinden mitteilen möchten. Viele Tausend Leute haben sich daran beteiligt. Immer wenn sie eine Nebenwirkung gemeldet haben, wurden sie enger getaktet angeschrieben. Dabei sind sehr, sehr viele Schwerwiegende gefunden worden, die prozentual höher liegen als beim PEI – wobei die Definition von schwerwiegend nicht eindeutig ist.
Diese Studie ist jetzt verschollen, weil das die Charité offensichtlich nicht so gut fand. Also auch an dieser Stelle wird versucht, eigentlich gute Zahlen zu verhindern. Vielleicht besteht das Problem eher darin, dass die Zahlen versteckt werden, die bei normaler Betrachtungsweise bei einer solchen Kampagne Ausreißer in die „falsche Richtung“ zeigen. Aber die Zahlen wären durchaus verfügbar. Wir hätten also Daten, die Risiko-Signale herausgeben. Es kann also nicht an Dummheit liegen, wenn jemand gekündigt wird oder eine Studie eingefroren wird und Kassenärztliche Vereinigungen die Daten nicht liefern. Man sieht, dass eine gewisse Absicht dahintersteckt, Nebenwirkungen zu verharmlosen oder unter den Teppich zu kehren.
Wie verhält sich das bei der Bundeswehr?
Dort hieß es auf der Website sinngemäß, dass die Impfungen wunderbar angeschlagen hätten und es keine schwerwiegenden Nebenwirkungen oder Todesfälle im Zusammenhang mit den Impfungen gäbe. In dem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht hat Professor Oberstarzt Dr. Kehl jedoch von 47 schwerwiegenden Impfnebenwirkungen gesprochen, darunter Myokarditis, Perikarditis, Thrombosen, Sinusvenesthrombosen, großflächige Hautveränderungen und ein Todesfall. Letzteres hat er ein bisschen leise gesagt, sodass noch einmal nachgefragt wurde.
Damit war die Aussage auf der Bundeswehr-Website nicht korrekt. Dazu hat ein Bundestagsabgeordneter die Bundesregierung befragt, die dann beim Bundesverteidigungsministerium nachgehakt hat. Zunächst bat das Ministerium um Fristverlängerung, dann verschwand diese Internetseite von der Bundeswehr. Aber natürlich ist sie noch im Webarchiv zu finden. In der Antwort des Bundesverteidigungsministeriums hieß es, dass die Website am 17. Dezember 2020 erstellt wurde – also bevor die erste Impfdosis verabreicht worden ist. Am 27. Januar 2020 wurde sie online gestellt. Die erste schwere Nebenwirkung war am 17. März 2021.
Über eineinhalb Jahre wurde diese Seite, die sie vor der Impfkampagne kreiert haben, unverändert online gelassen. Sie haben einfach reingeschrieben, dass alles super und die Impfung sicher ist – so wie wir das auch aus den Berichterstattungen von Herrn Lauterbach und den sonstigen behördlichen Sprechern kennen. Vor Gericht geben sie auf einmal Dinge zu, die nicht auf der Internetseite geschrieben stehen und wenn sie dann auftauchen, muss man das ganz schnell löschen.
Ich habe Kontakte zu Ärzten, Notärzten, Krankenhäusern, ambulanten Ärzten und so weiter. An jeder Ecke heißt es: „Das kann nicht von einer Impfung kommen. Das wäre sowieso gekommen.“ Diesen Satz kennt jeder. Selbst wenn ich hier in Berlin mit einem Taxifahrer ins Gespräch komme, kriege ich solche Informationen. Die gehen zum Arzt und haben Beschwerden, die sie vorher vermeintlich nicht hatten, und dann sagt der Arzt: „Das kann nicht von der Impfung kommen.“
Dieser Wille, dass das nicht von der Impfung kommen kann, drückt sich überall aus. Wenn die Daten so quittiert werden, dass ein Vorstand nach 21 Jahren entlassen wird oder eine Studie konfisziert wird oder die Kassenärztlichen Vereinigungen Daten nicht übergeben, dann müssen wir uns alle Sorgen machen. Dann ist das nicht mehr ehrlich. So klar habe ich es auch dem Bundesverwaltungsgericht gesagt. Da war es totenstill. Ich hoffe, dass der Richter das auch entsprechend bewertet.
Was braucht es zu einem öffentlichen, ausgeglichenen Diskurs? Weitere Zahlen?
Impfnebenwirkungen können gemeldet werden, das werden sie auch. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat ein richtiges Portal für Ärzte und Zentren eingerichtet. Wir brauchen auch kein Impfregister. Aus meiner Sicht ist das alles überflüssig. Es ist alles da. Man muss nur zulassen, diese Dinge auszuwerten.
Möglicherweise muss man den Behörden noch ein paar tatkräftige Mitarbeiter zur Seite stellen, damit sie diese Daten auch vernünftig auswerten. Offensichtlich haben sie selbst nicht so viel Ahnung von dem, was sie da machen.
Ich habe den Sachverständigen Dr. Mentzer gefragt, ob er überhaupt der richtige Sachverständige für statistische Berechnungen sei. Da musste er zugeben, dass er das nicht ist. Aus diesem Grund wurde das Gerichtsverfahren um einen Tag verlängert, weil man mit dem seit 2004 bestehenden Leiter der Pharmakovigilanz nichts mehr anfangen konnte.
Jetzt müssen weitere Angaben vom Statistiker des PEI abgefragt werden, beispielsweise ob in den gesamten Berechnungen zu den schwerwiegenden Krankheiten, die sie in ihrem Sicherheitsbericht angeben, möglicherweise statistische Fehler enthalten sind. Ich hoffe, dass das aufgedeckt wird. Und dann sollte die Sache hier in einem etwas anderen Kurs gelenkt sein. In jedem Fall brauchen wir keine neuen Daten.
Der Termin vor dem Bundesverwaltungsgericht Anfang Juli bleibt spannend. Vielen Dank für das Interview.
Das Interview führte Alexander Zwieschowski. Der Text wurde redaktionell gekürzt und erschien zuerst in der Zeitung der Epoch Times, Ausgabe 50, am 25. Juni 2022. (sua)
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