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54.000 Euro

Steuergelder gegen Berichterstattung: Ministerien zahlen Tausende Euro Anwaltskosten

Anwälte und Gerichte haben der Bundesregierung seit 2021 etwa 54.000 Euro in Rechnung gestellt. Diesen Betrag gab die Bundesregierung aus, um gegen Medienberichte vorzugehen.

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Prozessakten liegen im Schwurgerichtssaal 205 im Landgericht Paderborn.

Foto: Friso Gentsch/dpa

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Lesedauer: 1 Min.

Die Bundesregierung hat seit Amtsantritt im Jahr 2021 gut 54.000 Euro für Gerichtskosten und Anwälte ausgegeben, um gegen Presseberichte juristisch vorzugehen. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage des CDU-Bundestagsabgeordneten Christoph Ploß hervor, über die der „Spiegel“ berichtet.
Der Großteil der Summe entfällt demnach auf das Entwicklungsministerium (BMZ) von Svenja Schulze (SPD), das seit ihrem Amtsantritt rund 37.000 Euro an Anwaltskosten ausweist. Hier entstanden außerdem 453 Euro Gerichtskosten. Das BMZ äußerte sich zunächst nicht auf eine Anfrage.
Das Bundesfamilienministerium, das jetzt von der Grünen-Politikerin Lisa Paus geführt wird, gab nach Auskunft der Bundesregierung rund 17.000 Euro für Anwaltskosten für juristische Auseinandersetzungen mit den Medien aus.

Wie viel der Prozess mit NiUS gekostet hat

Wie eine Sprecherin des Ministeriums der Nachrichtenagentur AFP mitteilte, entstanden die Kosten wegen „Rechtsstreitigkeiten zwischen der Unabhängigen Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, mit dem Medienportal NiUS“. Ataman und ihre Stelle sind organisatorisch im Familienministerium angesiedelt, weshalb die Kosten dort anfallen.
Alle weiteren Ministerien sowie das Bundeskanzleramt kamen demnach ohne Anwalts- oder Gerichtskosten in medienrechtlichen Angelegenheiten aus.
„Unsere Demokratie lebt davon, dass Journalisten unsere Regierung kritisieren können“, sagte Ploß. Es sei besorgniserregend, dass die Ampel in großem Umfang gegen Medien vorgehe. „Debatten sollten in einer Demokratie mit Argumenten, statt mit Anwälten geführt werden.“ (dts/afp/red)

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