Staatsrechtler kritisiert Beschränkung des Versammlungsrechts in Sachsen
Der Leipziger Staats- und Verwaltungsrechtler Christoph Degenhart hat die neuen Demonstrationsregeln in Sachsen kritisiert. „Es muss immer im Einzelfall zwischen dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und den zu erwartenden Störungen abgewogen werden“, sagte Degenhart der „Welt“ (Samstagausgabe). „Wenn Erfahrungen zeigen, dass bestimmte Gruppen sich nicht an Auflagen halten, kann man Demos dieser Gruppen auch präventiv begrenzen.“
Aber pauschal gehe das nicht. Die sächsische Landesregierung hatte nach einer „Querdenker“-Demo beschlossen, künftig in der Regel nur noch maximal 1.000 Teilnehmer bei Demonstrationen zuzulassen. Degenhart forderte zudem, bei allen Demos dieselben Maßstäbe anzulegen.
„Ich stelle die Tendenz fest, die Querdenker nicht nur als Chaoten darzustellen, sondern ihnen auch das Recht zur Meinungsäußerung abzusprechen.“ Das sei problematisch. Denn inhaltlich dürfe das nicht bewertet werden. „Es darf nicht gesagt werden: `Eine Kundgebung der Fridays for Future-Schüler lassen wir zu, weil das eine gute Sache ist. Aber die Kundgebung der Querdenker lassen wir nicht zu, weil die eine unsinnige Auffassung vertreten.`(…) Das zu bewerten, ist nicht Sache des Staates“, sagte der Staatsrechtler. (dts)
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