Söder kündigt Genderverbot in Bayern an: „Haben wir keine anderen Probleme in Deutschland?“

In seiner ersten Regierungserklärung hat Ministerpräsident Söder ein Genderverbot für Schule und Verwaltung in Bayern angekündigt. Nach Sachsen, Sachsen-Anhalt und Hessen wäre der Freistaat das vierte Bundesland, das gegen die Ideologiesprache vorgeht.
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Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern: „Für Bayern kann ich sagen: Mit uns wird es kein verpflichtendes Gendern geben.“Foto: Leonhard Simon/Getty Images
Von 5. Dezember 2023

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat am Dienstag, 5. Dezember, in seiner ersten Regierungserklärung als wiedergewählter Ministerpräsident ein Genderverbot angekündigt. Die Staatsregierung will demnach die Verwendung besonders aufdringlicher Formen der Gendersprache in Schulen und der Verwaltung untersagen.

Zuvor hatten bereits Sachsen und Sachsen-Anhalt Regelungen dieser Art getroffen. Sachsen hatte seine geltende Regelung erst jüngst auch auf Kooperationspartner ausgedehnt. In Hessen haben CDU und SPD ein Genderverbot in öffentlichen Institutionen im Koalitionsvertrag festgeschrieben.

Einschätzung des Rechtschreibrats als Rechtfertigung für Genderverbot

Söder machte im Maximilianeum deutlich, dass es in Bayern nicht nur keine Verpflichtung zur Verwendung von Gendersprache geben werde:

Im Gegenteil: Wir werden das Gendern in Schule und Verwaltung sogar untersagen.“

Der Ampelregierung warf er vor, sich um Anliegen zu kümmern, die weit von der alltäglichen Lebensrealität der Normalbürger entfernt seien. Mit Blick auf Themen wie das Gendern, die Cannabis-Legalisierung und das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz fragte der Ministerpräsident:

Haben wir keine anderen Probleme in Deutschland?“

Länderregierungen, die Genderverbote verhängen, berufen sich dabei auf das Regelwerk des Rates für deutsche Rechtschreibung. Dieser hatte erst 2021 erneut betont, dass die Gendersprache nicht mit Grundsätzen der Klarheit, Lesbarkeit, Verständlichkeit oder Rechtssicherheit deutscher Texte in Einklang stehe.

Genderverbot bezieht sich auf Sonderzeichen innerhalb eines Wortes

Dabei beziehen sich die Verbote auf die Verwendung von Sonderzeichen innerhalb von Wörtern – wie dem sogenannten Asterisk („Gendersternchen“), Unterstrichen oder Doppelpunkten. Diese werden Umfragen zufolge in weiten Teilen der Bevölkerung auch als besonders störend und übergriffig empfunden.

Zulässig bleiben dezentere Formen sogenannter geschlechtergerechter Ansprache wie Doppelnennungen („Schülerinnen und Schüler“) oder Begriffe wie „Lehrende“. Einer Umfrage des MDR vom September zufolge begrüßen 85 Prozent der Befragten ein Genderverbot an Schulen.

Auch in Thüringen hat die CDU einen Antrag für ein Genderverbot in öffentlichen Institutionen eingebracht. Ob und wann er zur Abstimmung kommen wird, steht bislang nicht fest. Innerhalb der Bundespartei gibt es Bedenken über eine mögliche gemeinsame Abstimmung mit der AfD.

Gemischte Reaktionen auf X

Auf X hat die Ankündigung Söders bereits heftige Reaktionen ausgelöst. Viele Nutzer freuen sich über das Ende einer „ideologischen Belehrung“ an Schulen, die zudem nicht barrierefrei und nicht für Mundarten geeignet sei.

Andere werfen der CSU vor, jetzt „Verbotspartei“ zu sein und stellen in Abrede, dass es beispielsweise an manchen Universitäten einen indirekten Genderzwang durch Punkteabzüge gibt. Dritte sehen in Söder einen „Seismografen“, dessen Ankündigung den Niedergang der Gendersprache andeute.

(Mit Material von dpa)



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