CDU will Genderverbot in Thüringen – Bundespartei warnt vor neuerlicher Abstimmung mit AfD
Vor knapp zwei Wochen hatte die CDU im Thüringer Landtag erfolgreich eine Mehrheit gegen die rot-rot-grüne Landesregierung für eine Senkung der Grunderwerbssteuer organisiert. Was die Parteien der Linkskoalition dabei besonders irritiert hat: Der Beschluss fiel auch mit den Stimmen der AfD. Nun könnte die in Thüringen als „erwiesen rechtsextremistisch“ eingestufte Partei der CDU erneut zu einer Mehrheit für ein Gesetz verhelfen. Die Union hatte am 30. August einen Entwurf für ein gesetzliches Genderverbot eingebracht.
„Korrekte-Sprache-Gesetz“ soll im November erstmals debattiert werden
Die Union strebt demnach ein Gesetz „für eine regelkonforme, diskriminierungsfreie und verständliche Anwendung der deutschen Sprache an Thüringer Schulen und in der Verwaltung“ an. In der Kurzfassung bezeichnet die Fraktion es als „Korrekte-Sprache-Gesetz“.
Das Gesetz soll Behörden, Dienststellen sowie andere staatliche Einrichtungen in Thüringen dazu verpflichten, eine „diskriminierungsfreie, bürgerfreundliche, einheitliche, verständliche Sprache auf der Grundlage des vom Rat für deutsche Rechtschreibung herausgegebenen Amtlichen Regelwerks anzuwenden“. So weit wie möglich seien geschlechtsneutrale Bezeichnungen zu wählen.
Unzulässig sein soll allerdings „die Verwendung einer Vielzahl verkürzter Schreibweisen und von Sonderzeichen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Formen“. Dazu würden etwa der „Gender-Stern“ (Asterisk), der „Gender-Doppelpunkt“, der Unterstrich oder ein Doppelpunkt im Wortinnern zählen.
CDU: Gesetzliches Genderverbot wegen Untätigkeit der Landesregierung erforderlich
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU Andreas Bühl äußerte sich gegenüber dem mdr zu dem Vorstoß. Es sei wichtig, dass „in Schulen und Landeseinrichtungen eine klare und leicht verständliche Sprache gesprochen“ werde. Betroffen wären unter anderem der Landtag, die Landesregierung, Landesbehörden, Schulen, Gerichte und Staatsanwaltschaften.
Bereits seit November des Vorjahres gilt der Appell, an staatlichen Einrichtungen auf die Verwendung von Genderzeichen zu verzichten. Auch damals hatte die CDU den entsprechenden Antrag eingebracht. Nur 74 Abgeordnete waren bei der Abstimmung anwesend, von diesen stimmten 38 für und 36 gegen den Antrag. Die Ja-Stimmen kamen aus CDU, AfD und aus den Reihen der Fraktionslosen. Von diesen waren drei auf der Liste der AfD und eine auf jener der FDP gewählt worden. Die FDP-Abgeordneten stimmten nicht ab.
Die Union hält das gesetzliche Genderverbot für erforderlich, weil die Landesregierung dem Appell bislang in keiner Weise nachgekommen sei. Es habe keine entsprechenden Erlasse, Anweisungen oder Verwaltungsvorschriften gegeben. Stattdessen finden beispielsweise sogar auf der offiziellen Website des Landtags Genderzeichen Anwendung.
Bildungsminister Holter will Schulen „freie Entscheidung überlassen“
Strafen bei Verstoß sind im Gesetzentwurf nicht vorgesehen, die Verwaltung würde jedoch verpflichtet, das Gesetz umzusetzen, so Bühl. Der CDU-Politiker rechnet für Anfang November mit der erstmaligen Beratung des Vorstoßes im Landtag.
Die Stimmungslage in der Bevölkerung ist sowohl in Deutschland insgesamt als auch im Freistaat Thüringen eindeutig. Klare Mehrheiten lehnen die Verwendung von Gendersprache ab und fühlen sich davon belästigt. Besonders unbeliebt sind dabei Sprechpausen in der gesprochenen Sprache.
Bildungsminister Helmut Holter (Linkspartei) hingegen wolle den Schulen die freie Entscheidung über das Gendern überlassen. Junge Menschen, so Holter, verwendeten die Gendersprache heute „bewusst […], auch, um so die Gleichberechtigung zu leben“.
FDP wird mit ihrem Abstimmverhalten über Genderverbot entscheiden
Ob der Gesetzentwurf eine Mehrheit finden wird, ist ungewiss. Am Ende könnten die Stimmen der FDP-Abgeordneten den Ausschlag geben. Die FDP hatte erklärt, den Antrag nicht unterstützen zu wollen. Es ist allerdings nicht absehbar, ob sie dagegen stimmen oder sich enthalten wird.
Für den Fall einer Enthaltung der FDP bräuchte die Union auf jeden Fall die Stimmen der Fraktionslosen und der AfD. Minister Holter warnte die CDU davor, einen „Keil zwischen Koalitions- und Oppositionsfraktionen“ zu treiben. „Demokraten sollen zusammenstehen“ und zeigen, dass es wichtigere Dinge gebe.
Kritik an einer möglichen neuerlichen Mehrheitsfindung mit AfD-Hilfe kommt diesmal allerdings auch aus der Bundes-CDU selbst. Offenbar will man diese nicht zur Dauereinrichtung werden lassen – und der zeitliche Abstand zur Grunderwerbssteuersenkung wäre nicht groß.
Pfeift Linnemann die CDU in Thüringen zurück?
Die stellvertretende Bundesvorsitzende Karin Prien, die den Beschluss zur Grunderwerbssteuer noch verteidigt hatte, erklärte in der „Süddeutschen Zeitung“:
Solch einen Antrag jetzt durchzubringen, wäre ein Fehler.“
Bei gesellschaftspolitischen Themen wie einem Genderverbot gelte es, „maximalen Abstand zur AfD zu halten“. Andernfalls gehe man der Partei in eine Falle. Beim Fachthema der Grunderwerbssteuer sei es richtig gewesen, „in wirtschaftlich schwieriger Lage politischen Gestaltungswillen“ zu zeigen. Die gemeinsame Mehrheitsfindung mit der AfD müsse allerdings „ein Ausnahmefall bleiben“.
Auch Generalsekretär Carsten Linnemann äußerte, die Union solle „keine Kulturkämpfe führen, sondern [sich] mit den echten Problemen beschäftigen“. Diese seien beispielsweise die Sicherheit, der Erhalt des Arbeitsplatzes oder der Wohlstand. Ob er namens der Bundes-CDU in Thüringen „einschreiten“ werde, sei „noch nicht beschlossen“.
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