Schäden bei 300 Verbrauchern durch Windkraftanlagen – und keiner will dafür haften

Es kann jederzeit und an jedem Ort in Deutschland passieren: Wenn Windkraftanlagen plötzlich viel Strom produzieren, können sie eine Überspannung im Netz verursachen. So geschehen in der Pfalz vor über fünf Monaten. Bis heute warten die Betroffenen auf Schadenersatz für die entstandenen Schäden.
Schäden bei 300 Verbraucher durch Windkraftanlagen – und keiner will dafür haften
Der von Windkraftanlagen ins Stromnetz eingespeiste Strom schwankt je nach Windverhältnissen.Foto: iStock
Von 28. März 2024

Ein größerer Stromausfall aufgrund von Überspannung im Netz ereignete sich am Tag der Deutschen Einheit des vergangenen Jahres im Landkreis Kusel in der Westpfalz. Bei rund 300 privaten und gewerblichen Verbrauchern in 21 Ortsgemeinden entstanden dadurch teils erhebliche Schäden an elektrischen Geräten. Auslöser sollen drei Windkraftanlagen gewesen sein, die in der Region zu viel Strom ins Netz eingespeist hätten.

Das Tragische für die Verbraucher an der Situation: Weder der Netzbetreiber noch der Betreiber der Windkraftanlagen wollen für die entstandenen Schäden aufkommen. Die Stromkunden bleiben bis heute auf den entstandenen Kosten sitzen. Für manche bedeutet das Kosten in Höhe von teils mehreren Tausend Euro.

Was ist passiert?

Nordwestlich von Kaiserslautern liegt der Landkreis Kusel mit rund 70.000 Einwohnern. Im Kuseler Nordkreis stehen seit rund drei Jahren drei große Windkraftanlagen, wie auf dem Portal „Wind Turbine“ zu sehen ist. Gemeinsam kommen sie auf eine installierte Leistung von 15,9 Megawatt. Der Betreiber der Anlagen ist die DEW21.

Am 3. Oktober 2023 wehte offenbar ausreichend Wind, sodass die Anlagen eine hohe Leistung bereitstellten. Dabei erzeugten die Windräder offenbar weit mehr Strom als die umliegenden Verbraucher gerade benötigten. Der zuständige Netzbetreiber – die Pfalzwerke Netz AG – habe dementsprechend den Windpark vom Netz abkoppeln wollen. Diese Trennung habe aber nicht funktioniert, wie der YouTube-Kanal „Outdoor Chiemgau“ berichtete. Es soll dann zu einer kurzen Überspannung gekommen sein. Netzspannung und -frequenz waren zu hoch, was daraufhin zu einem stundenlangen Stromausfall führte.

Schäden bei 300 Verbraucher durch Windkraftanlagen – und keiner will dafür haften

Ein Hochspannungsumspannwerk. Foto: iStock

Das bestätigten die Pfalzwerke Netz AG in einer Antwort auf eine Presseanfrage des Kanalbetreibers. Laut den Untersuchungen der Pfalzwerke wurde ein „Inselbetrieb durch eine Windkraftanlage der Windpark Einöllen GmbH verursacht, die sich nicht richtig vom Netz trennte“.

In rund 60 Prozent der gemeldeten Schäden durch Überspannungen waren Schalthandlungen in der Netzinfrastruktur der Auslöser, wie der Elektroblog „Phoenix Contact“ informiert. Blitze seien auch ein Grund, aber nur für einen kleineren Teil der Schäden verantwortlich.

Zur Regulierung des Netzbedarfs koppeln die Netzbetreiber regelmäßig Kraftwerke an oder trennen sie davon, je nach Bedarf. Löst bei solch einem Schaltvorgang eine Sicherung aus, kann es für einen kurzen Augenblick zu einer massiven Überspannung im Stromnetz kommen. Das reiche laut „Outdoor Chiemgau“ schon aus, um Schäden bei Verbrauchern zu verursachen.

Wer haftet für den Schaden in Kusel?

„Das Geschacher von Schuldzuweisungen zwischen Pfalzwerken und Windkraftanlagenbetreiber erinnert an Streitereien auf dem Schulhof“, heißt es in einem Kommentar in der Regionalzeitung „Die Rheinpfalz“ zu dem Fall. In Schadensfällen wird zunächst geschaut, ob jemand tatsächlich einen Fehler gemacht hat. Dessen Versicherung muss dann im Normalfall für den entstandenen Schaden aufkommen.

Der Fall in Kusel befinde sich laut „Outdoor Chiemgau“ allerdings noch in der rechtlichen Klärung. Nach derzeitigem Stand sähen die Pfalzwerke die Schuld nicht bei sich, da nicht sie selbst, sondern eben der Windparkbetreiber verantwortlich seien.

Aus einem Anwaltsschreiben des Betreibers gehe allerdings hervor, dass während des Vorfalls am 3. Oktober „alle Schutzeinrichtungen ordnungsgemäß funktioniert haben“. Somit sehe der Windkraftanlagenbetreiber kein Verschulden bei sich. Folglich müsse auch deren Versicherung nicht für den Schaden aufkommen.

Der Anwalt habe in dem Schreiben zudem auf den gesetzlichen Höchstanspruch hingewiesen, falls der Windparkbetreiber doch noch zur Haftung herangezogen werden sollte. Dieser liegt bei 5.000 Euro. Dem liegt der Paragraf 18 der Niederspannungsanschlussverordnung zugrunde. Diese Höchstsumme gilt für den Betreiber im Haftungsfall für jeden betroffenen Verbraucher.

Das bedeutet: Wenn angeschlossene elektrische Maschinen im Wert von 20.000 Euro in einem Gewerbebetrieb bei einer Überspannung durch Windkraftanlagen zerstört werden, kann dieser Betrieb lediglich mit einem Schadenersatz von 5.000 Euro rechnen. Die restlichen 15.000 Euro Schadenswert trägt der Betrieb dann selbst.

Beim Vorfall in Kusel war einer der Betroffenen der Metzgermeister Jürgen Maino aus Lauterecken. Er würde weiterhin auf Überspannungsschäden im unteren sechsstelligen Bereich sitzen. Dies laut einem Facebook-Beitrag des Metzgermeisters vom Dezember. Angesichts der ohnehin schon schwierigen wirtschaftlichen Situation für kleine und mittelständische Unternehmen kommt somit nun noch die Gefahr einer möglichen Überspannung hinzu.

 

Was können Verbraucher tun?

Die Frage nach der Haftung bleibt bis dato offen. Der Landtagsabgeordnete Ralf Schönborn (AfD) stellte am 12. März 2024 eine Kleine Anfrage, um Ursachen und Konsequenzen dieses Vorfalls zu erörtern. Die Antwort darauf steht noch aus.

Mit immer mehr Windkraftanlagen in Deutschland ist es naheliegend, dass die Netzbetreiber in Zukunft immer öfter regulierend eingreifen müssen, auch Redispatch genannt. In den vergangenen Jahren sind die Anzahl der Eingriffe und die Kosten dafür deutlich angestiegen.

Seit 2018 besteht in Deutschland eine Überspannungsschutzpflicht. Die entsprechenden Instrumente werden seitdem bei Wohn- und Zweckbauten eingebaut. Wer darüber hinaus einen noch besseren Überspannungsschutz will, sollte einen Elektrofachbetrieb nach den individuellen Möglichkeiten fragen.



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