Logo Epoch Times

Richterbund unterstützt zweites Verfahren gegen freigesprochene Mordverdächtige

"Es wäre schwer erträglich, einen Mörder unbestraft zu lassen, dem die Tat durch fortentwickelte wissenschaftliche Methoden später nachgewiesen werden kann", sagte Sven Rebehn, Chef vom Deutschen Richterbund.

top-article-image

Spurensicherung.

Foto: Daniele Bennati/B&V/dpa/dpa

author-image
Artikel teilen

Lesedauer: 1 Min.

Der Deutsche Richterbund (DRB) unterstützt Überlegungen der Bundesregierung, freigesprochene Mordverdächtige unter bestimmten Umständen ein zweites Mal vor Gericht stellen zu können. „Es wäre schwer erträglich, einen Mörder unbestraft zu lassen, dem die Tat durch fortentwickelte wissenschaftliche Methoden später nachgewiesen werden kann“, sagt DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem „Spiegel“.
Die Koalition prüft dem Bericht zufolge, wie bei Mord oder Völkermord eine Wiederaufnahme ermöglicht werden kann, wenn etwa an vorhandenen Beweisstücken belastende DNA-Spuren gefunden werden. Allerdings bewege sich die Regierung dabei verfassungsrechtlich auf „schmalem Grat“, sagte Rebehn.
Dem Grundgesetz zufolge darf niemand wegen derselben Tat mehrfach vor Gericht gestellt werden. Deshalb geht das Bundesjustizministerium davon aus, dass für die Gesetzesreform eine Verfassungsänderung nötig wäre, wie ein Sprecher dem „Spiegel“ mitteilte. Es zeichne sich zudem ab, dass die Änderung nur für zukünftige Fälle möglich erscheine.
Somit bliebe beispielsweise der Fall Frederike von Möhlmann außen vor. Die damals 17-Jährige aus Oldau bei Celle war im Herbst 1981 erstochen worden. Erst gut 30 Jahre später entdeckten Ermittler an ihrer Kleidung DNA-Spuren des in dem Fall freigesprochenen Verdächtigen Ismet H. (afp)

Kommentare

Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.

Bitte einloggen, um einen Kommentar verfassen zu können