Regierungsflug nach Kanada – ohne Maskenpflicht?
Videoaufnahmen vom Sonntag zum Regierungsflug nach Kanada sorgen derzeit für Aufsehen in Deutschland. Der Fernsehsender „ARD“ übertrug Bilder von der Flugreise von Politikern, Regierungsvertretern und Journalisten von Berlin ins kanadische Montreal. Dort ist zu sehen, dass praktisch keiner der Passagiere trotz geltender Maskenpflicht eine Maske trägt. Mit an Bord: Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).
Dabei gilt normalerweise auf Flügen von und nach Deutschland immer noch die Maskenpflicht. Das versetzte viele in Staunen.
„Die Maskenpflicht im Flugzeug gilt laut dem Bundesinfektionsschutzgesetz weiterhin auf allen innerdeutschen Strecken sowie auf Flügen, die in Deutschland starten oder landen.“ pic.twitter.com/D34y9c1wds
— Argo Nerd (@argonerd) August 22, 2022
Laut Regierung kein Regelverstoß
Nach Angaben der Bundesregierung verstößt das aber nicht gegen die Regeln für den Flug mit der Bundeswehr-Luftwaffe: „Auf den Flügen der Luftwaffe gibt es keine Maskenpflicht. Alle Teilnehmer der Reise müssen vor Antritt einen aktuellen negativen PCR-Test vorlegen. Damit ist ein hohes Schutzniveau gewährleistet“, erklärte ein Regierungssprecher auf dpa-Anfrage.
An Bord des Airbus A340 der Luftwaffe waren auf dem Flug am Sonntag mehr als 80 Passagiere, darunter 25 Medienvertreter. Fotos und ein ARD-Video zeigen Wirtschaftsminister Habeck und Journalisten dicht beieinander ohne Mund-Nasen-Schutz. Voraussetzung für die Mitreise war ein negativer PCR-Test, der bei Abflug höchstens 24 Stunden alt sein durfte.
Ex-CDU-Chef Armin Laschet schrieb am Montag auf Twitter, Journalisten und Regierungsmitglieder setzten sich „über (zwar unsinnige, aber geltende) Gesetze“ hinweg. Er war im Oktober 2020 als damaliger NRW-Ministerpräsident selbst einmal wegen eines Fotos in die Kritik geraten, das ihn ohne Maske in einem Flieger zeigte. Ein Sprecher erklärte damals, Laschet habe die Maske entsprechend der AHA-Regeln und Vorgaben der Fluggesellschaft nur für einen kurzen Moment zum Verzehr von Speisen und Getränken abgesetzt.
Wenn Journalisten und Regierungsmitglieder sich über (zwar unsinnige, aber geltende) Gesetze hinwegsetzen und jemand an die Rechtslage erinnert, ist er kein Troll. Besser uneuropäischen Zwang und nationalen Alleingang beenden. 🇪🇺https://t.co/6VYKZWkAcg https://t.co/BE7ARa72zn
— Armin Laschet (@ArminLaschet) August 22, 2022
Lufthansa antwortet
Auch die Lufthansa meldete sich in einem Twitter-Thread zu Wort: „Ein negativer PCR-Test befreit nicht vom Tragen einer Maske.“ Der frühere Berliner AfD-Fraktionschef Georg Pazderski kritisierte auf Twitter: „Warum müssen eigentlich alle Fluggäste, die von, nach und in Deutschland fliegen, Maske tragen, aber Marie-Antoinette Habeck nicht?“
Ein negativer PCR Test befreit nicht vom Tragen einer Maske. Bitte informiere dich Online (>Muss jeder Gast an Bord eine Maske tragen? https://t.co/S5PheTVfu5) über die Maskentragepflicht bzw. über die Ausnahmeregelung. /Nina
— Deutsche Lufthansa (@Lufthansa_DE) August 22, 2022
Der mitreisende stellvertretende Chefredakteur des Portals „The Pioneer“, Gordon Repinski, schrieb auf Twitter, er halte das Ansteckungsrisiko auf einem Flug, vor dem alle Insassen PCR-getestet worden sein, für minimal. „Sieht es trotzdem blöd aus, wenn solche Bilder öffentlich werden? Total. Es ist ein Beispiel mehr dafür, wie ein Flickenteppich an Regeln nur Vertrauen zerstört.“
Sieht es trotzdem blöd aus, wenn solche Bilder öffentlich werden? Total. Es ist ein Beispiel mehr dafür, wie ein Flickenteppich an Regeln nur Vertrauen zerstört. Und am Ende kann die Antwort darauf nur sein – so einheitliche Regeln wie möglich. Und damit so wenig wie möglich.
— Gordon Repinski (@GordonRepinski) August 22, 2022
Maskenpflicht gilt auf regulären Flügen
Für Flugzeuge – wie auch für Fernzüge – gilt weiterhin eine bundesweit geregelte Maskenpflicht für gewöhnliche Passagiere und Personal. Die Verkehrsmittel des Luftverkehrs und des öffentlichen Personenfernverkehrs dürfen sie nur nutzen, wenn sie während der Beförderung eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske tragen, wie es im Infektionsschutzgesetz in Paragraf 28b festgelegt ist.
Von der Pflicht ausgenommen sind unter anderem Kinder unter sechs Jahren. Die Maske abnehmen darf man nur beim Essen und Trinken. Die meisten Länder haben die Maskenpflicht bei Flügen bereits abgeschafft. Nur Deutschland hält noch mit wenigen anderen Ländern daran fest.
(Mit Material von dpa)
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