Regierung: Gesetzlich verpflichtende Flächenziele für Windenergie

Kann der Mensch bei den verheerenden Veränderungen von Klima und Artenvielfalt auch ein Agent des Wandels im positiven Sinne sein? Diese Frage beleuchtet der Weltklimarat (IPCC) in seinem nächsten Bericht.
Die zur Verfügung stehende Fläche für Windparks soll in Deutschland erhöht werden.Foto: Marcus Brandt/dpa
Epoch Times8. Juni 2022

Zur Stärkung der Windenergie an Land will der Bund gesetzlich verpflichtende Flächenziele für den Ausbau festlegen und dabei auch die Regeln zu Mindestabständen aufweichen. Geplant ist, dass bis 2026 bundesweit 1,4 Prozent und bis 2032 dann zwei Prozent der Fläche für Windkraftanlagen verfügbar ist, wie aus einer Formulierungshilfe für ein Wind-an-Land-Gesetz hervorgeht, die AFP am Mittwoch vorlag. Für die Bundesländer wurden dabei unterschiedliche Flächenziele festgelegt.

Wie es aus Kreisen des Bundeswirtschafts- und des Bundesbauministeriums weiter hieß, werden die in den Ländern bestehenden „unterschiedlichen Voraussetzungen“ für den Ausbau berücksichtigt. Bis 2032 müssen die Länder zwischen 1,8 Prozent und 2,2 Prozent ihrer Fläche ausweisen, dazwischen gelten Zwischenziele. Die Flächenpotenzialstudie für die Länder wurde im Auftrag des Wirtschaftsministeriums erstellt.

Bundesländer in der Pflicht

Stärker in die Pflicht genommen werden Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen. An der unteren Grenze stehen Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und das Saarland. Für die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen gilt eine Mindestfläche von 0,5 Prozent des Landesgebiets. Länder, die ihre festgelegten Ziele übertreffen, können anderen Bundesländern ihre Flächen teilweise „übertragen“.

Der Ausbau der Windenergie in Deutschland sei mittlerweile „eine Frage der nationalen Sicherheit und entscheidend, um die Unabhängigkeit von fossilen Importen zu stärken als auch die Klimaziele zu erreichen“, heißt es in der Formulierungshilfe. „Dazu muss jedes Bundesland seinen Beitrag leisten.“ Derzeit sind demnach bundesweit nur 0,8 Prozent der Landesfläche für Windkraft ausgewiesen und nur 0,5 Prozent tatsächlich verfügbar.

Mindestabstandsregelung

Um die Ziele zu erreichen, rüttelt der Bund auch an der Länderöffnungsklausel, die es den Ländern bislang erlaubt, Mindestabstände der Windräder von bis einem Kilometer zu Wohngebieten festzulegen. „Künftig dürfen Mindestabstandsregelungen nicht zu Flächenrestriktionen führen“, die der Umsetzung des Ziels von zwei Prozent zuwiderliefen, heißt es in dem Text.

„Die Bundesländer dürfen im Grundsatz weiter über Mindestabstände entscheiden, müssen aber sicherstellen, dass sie die Flächenziele erreichen und so ihren Beitrag zum Ausbau der Windenergie leisten“, heißt es zur Erklärung. „Tun sie das nicht, werden die landesspezifischen Abstandsregeln nicht angewandt.“

Habeck: Blick auf Energiepreise

Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) sagte dem Sender RTL, der Ausbau der Erneuerbaren sei nicht nur im Kampf gegen den Klimawandel wichtig, sondern auch mit Blick auf die Energiepreise. Es gebe Staaten, die deutlich weiter seien und eine niedrigere Inflation hätten. „Weil die hohen Preise, die wir im Moment zu tragen haben, im Wesentlichen durch die fossilen Energien entstehen“, sagte Habeck. „Wir fangen im Minus an, wir sind in der Defensive.“ Verbesserungen seien aber möglich.

Die Formulierungshilfe soll den Plänen zufolge am Mittwoch kommender Woche im Kabinett beschlossen und dann ins parlamentarische Verfahren gegeben werden. Das Gesetz ist allerdings nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat. „Das ändert aber nichts daran, dass jedes Gesetz nach der Kabinettsbefassung dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet wird und dort von den Ländern besprochen und diskutiert werden kann“, sagte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums. Geplant ist, dass das Wind-an-Land-Gesetz dann Anfang 2023 in Kraft tritt.

Zur Erreichung der Ziele sollen auch das Bundesnaturschutzgesetz und das Immissionsschutzgesetz des Bundes geändert werden. Wie aus Kreisen des Umweltministeriums verlautete, soll durch eine Ergänzung sichergestellt werden, dass auch Landschaftsschutzgebiete „in angemessenem Umfang in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden können“. Um die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, werden zudem bundeseinheitliche Standards für die nötigen artenschutzrechtlichen Prüfungen festgelegt.

Auch diese /Entwürfe sollen am Mittwoch kommender Woche vom Kabinett beschlossen und anschließend dem Parlament zugeleitet werden. (afp/mf)



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