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Mehr Obduktionen gefordert

Rechtsmediziner zweifelt an Zahl der Corona-Toten

Erneut äußern Experten ihre Zweifel an den offiziellen Coronavirus-Todeszahlen. Der Rechtsmediziner Andreas Büttner fordert nun häufigere Obduktionen, um wichtige klinische Daten zu erhalten und die Forschung voranzutreiben. In den meisten deutschen Bundesländern herrscht ein eher zurückhaltender Umgang mit amtlichen Leichenschauen. Woran liegt das?

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Ein Intensivpfleger arbeitet in Schutzausrüstung auf der Intensivstation des Krankenhauses Bethel in Berlin an einem Corona-Patienten.

Foto: Kay Nietfeld/dpa/dpa

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Lesedauer: 4 Min.

Der Direktor der Rechtsmedizin an der Universität Rostock, Andreas Büttner, fordert häufigere Obduktionen von mutmaßlich an Covid-19 gestorbenen Menschen, berichtet der „Nordkurier“. Büttner zweifelt an der Richtigkeit der angeführten Zahlen der Corona-Toten in der Statistik und vermutet, dass diese zu hoch angesetzt seien.
Bisherige Studien unter anderem in Rostock zeigten, dass die Zahl der tatsächlich an dem Virus Verstorbenen niedriger ist als die offiziellen Zahlen vermuten lassen, sagte Büttner.
Laut der im Ärzteblatt Mecklenburg-Vorpommern veröffentlichten Rostocker Studie wurden in den vergangenen Monaten 17 verstorbene Patienten obduziert, bei denen das Virus als todesursächlich registriert wurde. Bei drei von ihnen konnte das Virus als Ursache für den Tod ausgeschlossen werden. „Sie verstarben zweifelsfrei an einer anderen Todesursache“, betonte Büttner. Bei vier von ihnen sind die Untersuchungen zur Todesursache noch nicht abgeschlossen, da noch Ergebnisse von Zusatzuntersuchungen ausstehen. Nur bei zehn Verstorbenen konnte bisher die Virusinfektion als eindeutiger Grund des Todes festgestellt werden.
Es werde damit der allgemeine Eindruck bestätigt, dass Menschen nicht nur an, sondern auch mit dem Coronavirus sterben, sagt Büttner laut der Regionalzeitung. Nicht jeder, der sterbe und Corona-positiv sei, dürfe in die Statistik aufgenommen werden. „Damit wird eine viel höhere Sterberate assoziiert, als sie wirklich ist“, so der Rechtsmediziner.
Mit häufigeren Obduktionen und einer vernünftigen Statistik könnten der Bevölkerung Ängste und Verunsicherung genommen werden. Rechtsmedizinische Untersuchungen könnten zudem zusätzlich auch als wichtige klinische Daten für künftige Therapien fungieren, unterstreicht Büttner seine Forderung.

Reaktion des Gesundheitsministeriums

Das Gesundheitsministerium reagierte zurückhaltend auf Büttners Hinweis zur Rostocker Studie. Deren Aussagen müssten einer weiteren wissenschaftlichen Betrachtung unterzogen werden, teilte ein Sprecher dem „Nordkurier“ mit.
„Laut Studie war bei 58 Prozent die Todesursache Covid-19 die richtige Diagnose, bei 23 Prozent der Verstorbenen ist Covid-19 als Ursache noch nicht ausgeschlossen. Differenzen lassen sich auch im Rahmen der Obduktion von an Covid-19-Verstorbenen nachweisen, wie sie sich für verschiedene Todesursachen nachweisen lassen“, so der Sprecher des Gesundheitsministeriums.
Die Landesregierung würde außerdem die Übernahme der Kosten für eine Überführung von Leichnamen an die pathologischen Institute in Mecklenburg-Vorpommern anbieten, um die Durchführung von Obduktionen zu unterstützen und eine angemessene Datengewinnung zu erhalten, hieß es aus dem Ministerium weiter.

RKI warnt vor Obduktionen

Schon zuvor betonte Büttner in einem Gespräch mit dem „NDR“ eine „enttäuschenden Quote“ und sprach davon, dass fehlende Obduktionen bei der Erforschung der Krankheit und einer möglichen Entwicklung angepasster Therapien hinderlich seien.
Der Mediziner führte mehrere Gründe für die fehlende Bereitschaft der Gesundheitsämter an, Obduktionen anzuordnen. Ein Grund könne eine „instinktive Zurückhaltung“ sein, die auf eine Warnung des Robert Koch-Instituts (RKI) in der Anfangsphase der Corona-Pandemie zurückgehe.
Das RKI hatte damals eine explizite Verordnung zum Umgang mit COVID-19-Toten empfohlen: Amtliche Leichenschauen sollten möglichst vermieden oder auf ein Minimum beschränkt werden, um die Gefahr der Verbreitung des Coronavirus zu verringern. Die Öffnung von Leichen stelle eine „aerosolproduzierende Maßnahme“ dar, die das Infektionsrisiko erhöhe.
Die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin wies diese Bedenken in einer eigenen Stellungnahme bereits damals zurück. Gerichtsmediziner würden demnach weitreichende Schutzvorkehrungen gegen Infektionen treffen. Die Warnung des RKI, Autopsien zu vermeiden, könne sogar dazu führen, dass Verbrechen unentdeckt blieben, hieß es im April 2020 vonseiten der Pathologen.
Bis dato erfasst das RKI in seiner Todesfall-Statistik sowohl Menschen, die unmittelbar an den Folgen einer Covid-19-Infektion gestorben sind als Corona-Todesfälle, als auch positiv Getestete mit Vorerkrankungen, bei denen nicht abschließend nachgewiesen werden konnte, was die genaue Todesursache war. (aa)

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