Preisbremsen: Entlastungen verzögern sich – Versorger machen Politik verantwortlich

Ab 1. März sollen die Preisbremsen für Strom und Gas greifen. Verbraucher müssen aber noch auf Entlastungen warten. Versorger sehen sich überfordert.
Die Verbraucherzentrale NRW bietet online einen Stromrechner an, über den Verbraucherinnen und Verbraucher errechnen lassen können, wie sich die Preisbremsen auf ihre Abschläge auswirken.
Die Verbraucherzentrale NRW bietet online einen Stromrechner an, über den Verbraucherinnen und Verbraucher errechnen lassen können, wie sich die Preisbremsen auf ihre Abschläge auswirken.Foto: Marcus Brandt/dpa
Von 17. Februar 2023

Die von der Bundesregierung beschlossene Preisbremse für Gas und Strom wird am 1. März wirksam. Auf Entlastungen werden Verbraucher jedoch noch einige Zeit warten müssen. Der Grund dafür: Viele Versorger sehen sich nicht in der Lage, ihre Software an die gesetzlichen Vorgaben anzupassen.

Wie es in einer Erklärung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) heißt, arbeitete die Energiewirtschaft „mit Hochdruck“ an der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Allerdings stelle diese eine „Mammutaufgabe“ dar, weil die Gesetze zu den Preisbremsen für die IT komplex und herausfordernd seien.

Preisbremsen auf unterschiedlichste Vertragsformen anzupassen

Wie die „Rheinische Post“ (RP) berichtet, werden zahlreiche Versorger es nicht schaffen, die Preisbremsen bis zum 1. März in ihre IT-Systeme zu integrieren. Unter ihnen befinden sich beispielsweise die Stadtwerke Düsseldorf. Das Wirtschaftsministerium habe unterdessen die Zusage gegeben, dass alle Kunden die ihnen zustehenden Entlastungen in vollem Umfang erhalten würden.

Dies sagt auch der BDEW zu. Allerdings führten die unterschiedlichen Regelungen für Strom und Gas zu einem deutlich erhöhten Programmieraufwand. Auch die Soforthilfe für Dezember des Vorjahres sei kundenseitig bewältigt, allerdings noch nicht in der inneren Verrechnung.

Es sei erforderlich, die Preisbremsen auf die unterschiedlichen Vertragsarten anzupassen. Dazu kämen noch Umzüge, Kündigungen oder sonstige Sonderfälle.

Kritik des BDEW in Richtung Bundesregierung

In seiner Erklärung spart der BDEW nicht an Kritik in Richtung der Bundespolitik. Man habe diese wiederholt darauf hingewiesen, dass ein Zeitraum von zwei Monaten für die Umsetzung „sehr knapp bemessen“ sei. Neben der Detailprüfung der rechtlichen Anforderungen sei eine Einrichtung der technischen Prozesse in einem Massenmarkt erforderlich.

Zudem müsse man Probeläufe durchführen, auftretende Fehler korrigieren und die teils stark individualisierten Regelungen für Geschäftskunden anpassen. Im Übrigen arbeite man auch im Support und in der Beratung an der Grenze der Kapazitäten. Die Zahl der Kundenanfragen sei so groß, dass es kaum noch möglich sei, diese zeitnah umfassend zu bedienen.

Die Bundesregierung habe, so der BDEW, „einer Branche Aufgaben [übertragen], die eigentlich zum klassischen Kernbereich des Staates gehören“. Es sei an der Zeit, eine rechtliche und praktische Grundlage zu schaffen, um Entlastungen und Preisbremsen dieser Art direkt an die Berechtigten auszufolgen.

Verbraucherzentralen: Politik verantwortlich für schleppend umgesetzte Preisbremsen

Die Verbraucherzentralen äußern Verständnis für die Situation der Versorger. Auch sie sehen die Schuld für die Verzögerungen bei den Preisbremsen bei der Bundesregierung. Gegenüber der RP erklärt NRW-Vorstand Wolfgang Schuldzinski:

Die Verzögerung bei der Umsetzung der Strom- und Gaspreisbremse ist aus Verbrauchersicht ärgerlich, aber letztlich keine Überraschung.“

Die Politik habe zu lange gezögert und gewartet, bis sie die Gaskommission eingesetzt habe. Wichtig sei aber, dass „die Preisbremsen und die Januar- und Februar-Rückzahlung schnell und vollständig kommen, ohne dass die Verbraucher tätig werden müssen“. Auch seien die Stadtwerke in der Pflicht, die zuletzt deutlich gesunkenen Großhandelspreise zeitnah an die Kunden weiterzugeben.

Auch beim Wohngeld kommt es zu Verzögerungen

Unterdessen sind die Energieversorger nicht die Einzigen, die mit der Umsetzung beschlossener Entlastungen für inflationsgeplagte Bürger hinterherhinken. Auch die Kommunen sehen sich mit dem „Wohngeld plus“ überfordert. Dieses beschlossen Bundestag und Bundesrat erst am 25. November, ab 1. Januar sollte es in Kraft treten.

Statt zuvor 600.000 sollen nun rund zwei Millionen Haushalte mit niedrigeren Einkommen das neue Wohngeld beziehen dürfen. Schon im Vorjahr hatten Kommunalvertreter gewarnt, dass sich die Auszahlungen bis März verschieben könnten. Auch hier müsse die Software angepasst werden. Die Bearbeitung eines Antrages habe bereits zuvor drei bis sechs Monate dauern können. Außerdem fehle es auch den Kommunen an Personal.

Wie die „Hildesheimer Zeitung“ berichtet, haben sich die Bedenken als berechtigt erwiesen. Die Wartezeiten auf den Zuschuss lägen in Hildesheim derzeit bei bis zu 16 Wochen.

(Mit Material von dts)



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