Auszahlung von Wohngeld kann sich bis März 2023 verzögern
Der Bundesrat hatte dem vom Bundestag beschlossenen Wohngeld-Plus-Gesetz am Freitag (25.11.) zugestimmt. Demnach sollen ab dem 1. Januar 2023 statt bislang 600.000 rund 2 Millionen Haushalte mit niedrigeren Einkommen das neue Wohngeld beziehen dürfen. Die Bundesregierung unterstützt so insgesamt rund 4,5 Millionen Menschen bei den Kosten fürs Wohnen.
Die Reform bewirkt auch eine Neustrukturierung. Künftig gibt es eine dauerhafte Heizkostenkomponente, die als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung eingeht. Eine Klimakomponente berücksichtigt Mieterhöhungen aufgrund energetischer Maßnahmen. Außerdem wird die allgemeine Formel zur Wohngeldberechnung verändert.
Zu viele Anträge – zu wenig Personal
Wie kürzlich berichtet, ist mit einem gewaltigen Verwaltungsaufwand zu rechnen. Eine Entscheidung über Anträge auf Wohngeld, die noch in diesem Jahr eingehen, könnte erst im März erfolgen. Das ist der Vielzahl der Anträge geschuldet.
Auch der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, wies gegenüber der „Welt am Sonntag“ auf die Probleme der Wohngeldreform hin. Städte und Gemeinden würden wegen Personalmangels in den Ämtern mit großen Verzögerungen bei der Auszahlung des neuen Wohngelds rechnen. Bearbeitung und Auszahlung könnten sich nach Landsberg bis Mitte 2023 ziehen.
„Schon heute dauert die Bearbeitung eines Wohngeldantrags drei bis sechs Monate“, sagte Landsberg der „Bild“. Wenn per Gesetz die Zahl der Anspruchsberechtigten steige, dann komme auf die Kommunen neben der Umstellung der Software auf die neuen Parameter auch eine Welle von neuen Anträgen zu.
Wir haben nicht die Leute, um die [Anträge] schnell abzuarbeiten.“
Eine Umfrage der „Welt am Sonntag“ unter den zehn größten deutschen Städten ergab, dass einzelne Kommunen mit bis zu fünfmal so hohen Antragszahlen rechnen wie bisher. Düsseldorf etwa blickt „mit großer Sorge auf den entstehenden Arbeitsaufwand“. Dortmund rechnet mit einer zweieinhalbfachen Steigerung der Anträge, wie Stadtrat Ludger Wilde der Zeitung sagte.
Landsberg vom Städte- und Gemeindebund sagte der „Bild“, die Städte hätten Stellen ausgeschrieben, könnten sie aber nicht besetzen. Er empfahl, Abschläge zu zahlen.
Zuschuss zur Miete
Das Wohngeld ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Diese können das Wohngeld als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums erhalten. Das Wohngeld ist schriftlich bei der Wohngeldbehörde zu beantragen. Dort finden Antragsteller auch die Antragsformulare und können sich beraten lassen.
Wie hoch das Wohngeld ist, hängt von drei Faktoren ab: Die Anzahl der in der Wohnung leben Personen, dem monatlichen Einkommen dieser Personen und der Höhe der Miete.
Mit dem Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen kann man berechnen, wie viel Wohngeld einem voraussichtlich zustehen.
Das Bauministerium rechnete Ende September für das kommende Jahr mit Staatskosten von drei bis vier Milliarden Euro für das Wohngeld. Vorgesehen war, dass Bund und Länder je etwa die Hälfte übernehmen. Die Länder dagegen sehen den Bund in der alleinigen Verantwortung und verweigern die Zahlung.
(Mit Material von AFP)
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