Polizist: „Wer seine Grenzen aufgibt, gibt sein Land auf“
"Die Probleme, die mit der Grenzöffnung im Sommer und Herbst 2015 entstanden, haben die politische Landschaft der Bundesrepublik Deutschland ins Beben gebracht." Das und vieles mehr analysieren die Autoren Aust und Büchel in einem bemerkenswerten Welt-Artikel, von dem wir hier nur einen Bruchteil wiedergeben können. Wir haben ihn verlinkt in und unter dieser Rezension.

Flüchtlinge und Migranten überqueren Anfang November 2015 in Bayern die Grenze von Österreich nach Deutschland.
Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Jedes Jahr eine Stadt wie Mainz
Zweieinhalb Jahre nach Beginn der Krise würden sich die Folgen der unkontrollierten Einwanderung nun auch im realen Alltag verstärkt bemerkbar machen.
Damit sei es laut den Autoren auch kein Wunder, „dass alle geradezu panische Angst vor Neuwahlen haben, in denen die Migrationsfrage erneut das inoffizielle Thema Nummer eins wäre.“
Asyl-Klagen mit vom Staat bezahlten Anwälten
So müsste demnach zur Sprache kommen, dass von den seit 2015 ins Land gekommenen 1,4 Millionen Zuwanderern weniger als ein Prozent Asyl als „politisch Verfolgte“ entsprechend den Bestimmungen des Grundgesetzes erhalten hätten.
Am Ende könnten sie meist so lange in Deutschland bleiben, wie sie wollen, fahren Aust und Büchel fort. Aus dem gut gemeinten und im Grundgesetz verankerten Asylrecht sei so de facto ein Einwanderungsrecht für jeden geworden.
Weiter gehöre zu den „ausgeblendeten Realitäten“ laut den Autoren, dass über 250.000 Migranten derzeit in Deutschland eigentlich ausreisepflichtig seien, weil ihre Asylanträge abgelehnt wurden. Die Mehrzahl von ihnen verfüge über eine „Duldung“, die regelmäßig erneuert werde. Nach Abschluss der noch ausstehenden Asylentscheidungen aus der Zuwanderungswelle seit 2015 würden nach internen Prognosen der Bundespolizei in diesem Jahr voraussichtlich 250.000 weitere Ausreisepflichtige hinzukommen.
„Das ist eine halbe Million abzuschiebende Ausländer bei derzeit exakt 398 Abschiebehaftplätzen in ganz Deutschland“, zitieren die Autoren einen hohen Beamten der Bundespolizei, der nach zahlreichen Maulkorbanweisungen aus dem Bundesinnenministerium lieber anonym bleiben möchte. „Das macht doch den ganzen Irrsinn der derzeitigen Situation deutlich,“ sagt er.
Wer über Österreich nicht reinkommt, kommt über die Schweiz
Und der Irrsinn gehe an den Grenzen weiter, denn nach Angaben von Aust und Büchel sehe die „triste Realität (sieht) so aus, dass die Bundespolizei nur an der 800 Kilometer langen Grenze zu Österreich als einziger der insgesamt neun deutschen Landesgrenzen regelmäßige Kontrollen durchführen darf.“ Hinzu kämen Überprüfungen an drei Autobahnübergängen und weitere stichprobenartige Kontrollen von mutmaßlichen Schleuserfahrzeugen an einzelnen weiteren, wechselnden Punkten in einem Bereich bis zu 30 Kilometer landeinwärts der deutschen Grenze, schreiben sie.
An einem einzigen Tag kämen mehr neue Zuwanderer nach Deutschland hinein, als man im ganzen Monat aus Deutschland hinausbekommen würde“, zitieren sie einen Polizisten, der laut Aust und Büchel jeden Tag die Lagemeldungen aus allen Bundespolizeidirektionen auf den Schreibtisch bekommt. Und diese Entwicklung werde wohl auch nach dem jetzigen Sondierungsstand unverändert bleiben, meint dieser.
Drittstaatenregelung wird gestrichen
Das alles sei auch mit Stimmen von deutschen EU-Abgeordneten aus CSU, CDU und SPD beschlossen worden. Die Kernpunkte der Änderungen hätten es gerade für Deutschland, das Hauptziel der Masseneinwanderung, in sich, so Aust und Büchel – die Drittstaatenregelung werde gestrichen.
Jetzt müssten laut Aust und Büchel noch der Europäische Rat diesem Beschluss des EU-Parlaments zustimmen, bevor er rechtskräftig wird. „Das scheint schon auf gutem Weg zu sein, denn in dem Abschlusspapier der GroKo-Sondierer ist verdächtig oft die Rede von ‚EU-Recht, das zu beachten sei‘, ohne ins Detail zu gehen“, schreiben sie.
(mcd)
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