Petition zum UN-Migrationspakt: Verwaltung des Petitionsausschusses empfiehlt Nichtveröffentlichung
Eine Petition gegen den UN-Migrationspakt, die beim Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht wurde, wurde gelöscht bzw. nicht zur Unterzeichnung freigeschaltet. Begründung: "Eine Veröffentlichung könnte den interkulturellen Dialog belasten".

Symbolbild
Foto: Sean Gallup / Getty Images
Weil die Veröffentlichung den interkulturellen Dialog belasten könnte, hat der Petitionsausschuss des Bundestags eine Petition, die die Unterzeichnung des „Global Compact for Migration“ verhindern will, von seinen Internetseiten gelöscht beziehungsweise nicht freigeschaltet.
Nach Angaben des Bundestagsabgeordneten Hansjörg Müller ist die zuständige Verwaltung der Meinung, eine Veröffentlichung könnte den interkulturellen Dialog belasten (siehe 4. „Richtlinie öffentliche Petition“). Eingereicht hat sie Matthias Moosdorf, der als Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim bayerischen AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Hebner arbeitet. Hebner ist Ordentliches Mitglied im Petitionsausschuss. Moosdorf betreut ein AfD-Projekt gegen den „Global Compact for Migration“ (www.migrationspakt-stoppen.de).
Ein Teil des AfD-Projektes ist es, auch den Bürgern in Deutschland die Möglichkeit zu geben, sich an einer Petition an den Bundestag gegen den UN-Migrationspakt zu beteiligen. Die eingereichte Petition ist datiert auf den 25. September 2018 und trägt verwaltungstechnisch die Nummer 84222. Wer sie auf der Internetseite des Petitionsausschusses mithilfe der Identifikationsnummer sucht, wird dort zunächst gar nichts finden. Wer weiter sucht, findet eine Restdatei der eingereichten Petition und den Verweis: „Diese Petition ist derzeit nicht einsehbar“. Der Text der gesamten Petition kann im Tweet oben nachgelesen werden.
Der Bundestag soll der Kanzlerin die Unterzeichnung des UN-Migrationspaktes untersagen
Die Petition fordert einen Bundestagsbeschluss, in dem der Bundestag der Bundesregierung untersagt, dem „Global Compact for Migration“ beizutreten bzw. diesem Dokument im Namen der Bundesregierung zuzustimmen. „Oder andere Handlungen zu unternehmen, durch welche Deutschland dem ‚Global Compact for Migration‘ beitritt, diesen unterstützt oder sich sonst wie im Sinne dieses Dokuments sich politisch bindet“, so der Wortlaut im Dokument.
In der Begründung dazu heißt es: „Die Garantie der Rechtssetzungsbefugnis der Legislative, die Einheitlichkeit der Rechtsordnung, der Vorbehalt der Machbarkeit aus dem Gewährleistungsrechten des Grundgesetzes, insbesondere des Grundrechts auf Asyl, sind souveräne, unveräußerliche Rechte der Bundesrepublik Deutschland. Die Einwanderung nach Deutschland kann nicht durch ein Globales Forum künftig rechtsverbindlich und unabänderlich über die Souveränität des Deutschen Staatsvolkes bestimmt werden.“
UN-Migrationspakt-Entwurf wurde nachträglich verändert
In der Petition heißt es dazu:
„Vorgestellt und beschlossen wurde im Europaparlament am 05.02.2018 eine weitaus weniger rechtlich und unmittelbar rechtlich weitreichende Formulierung. Zwischen der Variante aus Februar und der vom 11. Juli liegen hingegen so erhebliche Unterschiede, dass der Bundestag aufgefordert wird, der Kanzlerin die Unterzeichnung des Globalen Pakts zur Migration am 11.12.2018 anlässlich der feierlichen Eröffnung der UN-Konferenz in Marrakesch zu untersagen.“
Und es heißt weiter:
„Die Kanzlerin hat kein Recht, am Deutschen Bundestag vorbei, den Souverän zu missachten. Der Bundestag möge sich intensiv mit dem Werk auseinandersetzen, Sachverständige anhören und dann darüber entscheiden.“
Es ist auffällig, dass sich der Petitionsausschuss des Bundestages mit Petitionen, die die Migrationspolitik betreffen, schwertut. Dies zeigte die öffentliche Anhörung der Initiatoren und Unterzeichner der Petition „Gemeinsame Erklärung 2018“ vor dem Petitionsausschuss Anfang Oktober.
Grünes Petitionsausschussmitglied versteht nicht, was die Einreicher der Petition eigentlich wollen
Die Linke-Fraktion im Petitionsausschuss lehnte die Beteiligung an der öffentlichen Frage- und Diskussionsrunde gänzlich ab. Das Ausschussmitglied Dr. Manuela Rottmann der Grünen-Fraktionen äußerte mehrfach, dass sie nicht verstünde, was die Petenten eigentlich wollten und unterstellte den Petenten sogar Unfrieden zu stiften. Die Bundesregierung, vertreten in Form eines Staatssekretärs, ging mehrfach auf eine Frage zu der Ministeranweisung 2015 zur Grenzöffnung nicht ein. Schließlich äußerte er: „Dazu kann ich nichts sagen.“
In dem Falle der Petition zum UN-Migrationspakt begründet man die Löschung der veröffentlichten Petition mit Punkt 4. der „Richtlinie für öffentliche Petitionen“. Demzufolge würde sie den interkulturellen Dialog belasten.
Vorsitzender des Petitionsausschuss äußert sich nicht zur Petition
Auch „Tichys Einblick“ berichtete über den Vorfall. Anscheinend wollte der Autor mit dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Marian Wendt, CDU-Abgeordneter für das nördliche Sachsen, sprechen. Doch zu einem Gespräch kam es nicht.
In dem Artikel bei Tichys Einblick heißt es dazu: „Der Vorsitzende des Petitionsausschusses im Deutschen Bundestag konnte (oder wollte, man weiß es nicht) sich zu der Sache übrigens vorerst nicht äußern: Der Abgeordnete hieß es weiter, ‚informiert sich mit einer Reisedelegation des Ausschusses gerade darüber, wie der Staat in einem anderen großen Land die Meinungsvielfalt fördert. Ende Oktober, sagt sein Büro, kommt er wieder aus China zurück.’“ (er)
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