Pathologie-Konferenz: Spurensuche in Eigenregie
Am 16. September fand in Wien im Rahmen der „Better Way Konferenz“ – einem mehrtägigen internationalen Treffen renommierter Ärzte und Wissenschaftler – eine Pathologie-Konferenz mit dem bekannten Reutlinger Pathologen Prof. Dr. Arne Burkhardt unter Beteiligung der Anwälte Elmar Becker und Beate Bahner statt.
Den Teilnehmern wurden dabei nicht nur medizinische Hintergründe, sondern auch aktuell rechtliche Gepflogenheiten vermittelt. 60 Todesfälle in zeitlichem Zusammenhang zur COVID-Impfung wurden unter der Federführung der Pathologie-Professoren Dr. Burkhardt und Walter Lang bereits untersucht. Weitere Fälle laufen noch.
Spike-Protein im Körper verstreut
Anders als von den Impfstoffherstellern behauptet, verbleibe das Spike-Protein nicht an der Impfstelle, erklärte Burkhardt. Seine Untersuchungen hätten gezeigt, dass das Spike-Protein in fast allen Organen nachgewiesen werden konnte. Es könne sich im ganzen Körper ausbreiten, in die Blutbahn gelangen und zu Schädigungen führen. Bei den Fällen, die Burkhardt vorlagen, endeten die Impfungen mit dem Tod.
Immer mehr Patienten suchen Hilfe bei dem Pathologen, der auf 40 Jahre Berufserfahrung zurückblickt. Täglich bekomme er 20 bis 30 Anrufe. Die häufigste Aussage der Patienten sei: „Mit den Ärzten kann man ja nicht reden.“ Inzwischen untersucht Burkhardt mit seinem Team nicht nur Gewebe von Verstorbenen, sondern auch von Lebenden, bei denen nach einer COVID-Impfung Beschwerden auftraten.
In der Vergangenheit war der Reutlinger Pathologe für seine Untersuchungen öffentlich kritisiert worden – unter anderem von der Deutschen Gesellschaft für Pathologie. Nach einer ersten öffentlichen Präsentation seiner Untersuchungen am 20. September 2021, über die Epoch Times ausführlich berichtete, distanzierte sich die Gesellschaft für Pathologie von Burkhardts Aussage. Es handele sich um persönliche Meinungsäußerungen und nicht um die Position ihrer Fachgesellschaft, hieß es. International erregten seine Ergbenisse jedoch großes Aufsehen. Seitdem ist das Netzwerk um Burkhardt ständig gewachsen.
Rechtsanwalt auf Pathologie-Konferenz: Impfaufklärung rechtsunwirksam
Ein wichtiger Dreh- und Angelpunkt, der bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeld aufgrund einer Impfung zu beachten ist, ist die Zustimmung zur Impfung. Wie Rechtsanwalt Elmar Becker ausführte, sei diese eine Art Totschlagargument: Wer einer COVID-Impfung schriftlich zugestimmt habe, sei ordnungsgemäß aufgeklärt worden. Darin seien sich die Ermittlungsbehörden einig.
Laut Becker habe ein standardisiertes Formular, das aus dem Internet heruntergeladen werden kann, jedoch nichts mit einer rechtswirksamen Aufklärung über mögliche Nebenwirkungen und gar Todesfolgen zu tun. Im Gegenteil: Diese Art Aufklärung sei derart mangelhaft, dass Becker sie als rechtsunwirksam ansieht.
Dem pflichtete die zur Pathologie-Konferenz online zugeschaltete Medizinrechtlerin Beate Bahner bei. „Ich bin davon überzeugt, dass diese Einwilligung unwirksam ist“, sagte die Autorin des Buches „Corona-Impfungen: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten“. Selbst wenn ein Impfarzt umfassend über Nebenwirkungen aufgeklärt habe, so müsse dennoch die Bedingung erfüllt sein, dass eine Aufklärung „rechtzeitig“ erfolge – das heißt, zwischen Aufklärung und Impfung müsse mindestens eine Nacht Bedenkzeit liegen.
Wenn eine vollständige, ordnungsgemäße und rechtzeitige Aufklärung nicht erfolgt, dann liegt ein Behandlungsfehler vor, so Bahner. In diesem Fall könnten nach der geltenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Schadenersatzansprüche gegen Impfärzte geltend gemacht werden. Doch es gibt noch einen weiteren Punkt zu beachten.
Problem: Die Beweisführung
Selbst wenn nachgewiesen werden kann, dass die COVID-Impfung todesursächlich war oder zu Nebenwirkungen geführt hat, steht Betroffenen eine weitere Hürde bevor. Für die Geltendmachung rechtlicher Ansprüche muss ein Beweis erbracht werden. In der Vergangenheit wurden Ermittlungen durch Behörden eingestellt, obwohl die Kausalität für den Todesfall medizinisch bestätigt wurde, erklärt Becker. Warum? Weil der Patient der Impfung eingewilligt hatte. Ob dies rechtmäßig war, werde nicht hinterfragt.
Becker führte hierzu einige Beispiele an. Ein 40-jähriger Mann starb eine Woche nach einer AstraZeneca-Impfung, die wahrscheinlich für seinen Tod ursächlich war. Aufgrund der Einwilligung zur Impfung wurde von den Behörden eine Rechtswidrigkeit ausgeschlossen. Auch in einem anderen Fall wurden die Ermittlungen nach Ansicht der Anwälte vorzeitig abgeschlossen. Zwar wurde ermittelt, dass die Impfung wahrscheinlich mitursächlich am Tod war, aber der Verstorbene hatte Vorerkrankungen, wodurch er in die Rubrik „Pech gehabt“ fiel, erläutert der Anwalt.
Becker verwies auch auf den Fall der 15-jährigen Cheyenne, der durch die Presse ging. Sie erlitt am 3. November 2021 beim Abendbrot einen plötzlichen Herzstillstand. Dem Mädchen war am 15. September sowie am 25. Oktober der mRNA-Impfstoff Comirnaty verabreicht worden. Alle Ärzte, die das Mädchen in der Klinik behandelten, lehnten trotz mehrfacher Hinweise von Schwester und Mutter der Verstorbenen zunächst jeglichen Zusammenhang mit der Impfung ab. Wie ein Facharzt laut Becker bestätigte, hatte das Mädchen keinerlei kardiologische Vorerkrankungen. Sie starb am 16. November.
All diese Beispiele zeigten, wie wichtig die Grundlagenforschung zu möglichen Impfnebenwirkungen sei. „Unsere pathologische Aufarbeitung ist alternativlos, denn der Staat hilft uns nicht“, schildert Becker. Daher seien die unabhängigen Untersuchungen der Pathologen, wie sie von Burkhardt und seinem Team durchgeführt werden, so unentbehrlich. Mit ihrer Hilfe würden nicht nur forensisch verwertbare Beweise gesichert und die Menschen über Risiken und Nebenwirkungen der COVID-Impfstoffe aufgeklärt werden, sondern man könnte noch ein weiteres Ziel erreichen – die „Beendigung der Impftreibjagd“.
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