„Hier gilt für mich die Alarmstufe Rot“ – Rechtsanwalt über Kindertodesfälle nach Impfung

In den vergangenen zwei Monaten gerieten zwei Todesfälle von nach einer COVID-Impfung verstorbenen Kindern an die Öffentlichkeit; ein 15-jähriges Mädchen und ein 12-jähriger Junge. Auf der Pathologie-Konferenz am 4. Dezember ging der Koblenzer Rechtsanwalt Elmar Becker auf diese Fälle aus rechtlicher Sicht ein.
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Ein Mädchen bei einer Impfung (Symbolbild).Foto: iStock
Von 20. Dezember 2021
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Am 20. September 2021 fand die erste Pathologie-Konferenz in Reutlingen statt. Damals stellte das Team um Professor Arne Burkhardt (76), ehemaliger Leiter des pathologischen Instituts in Reutlingen, Untersuchungen von zehn Menschen vor, die nach einer COVID-Impfung verstorben waren. Ziel war es, die COVID-Impfung als geringen oder wesentlichen Faktor für den Tod einzuordnen.

Am 4. Dezember stellte das Team um Burkhardt nun neue Erkenntnisse auch anhand weiterer Todesfälle vor. Der Koblenzer Anwalt Elmar Becker lenkte dabei die Aufmerksamkeit auf die rechtliche Einordnung von drei beispielhaft angeführten Todesfällen, unter den auch zwei Minderjährige waren. Hier stelle sich die Frage, wer für den Tod verantwortlich sei. Brisant war zudem die Aussage, dass Ermittlungen zur Todesursache aktiv behindert würden.

Becker bat die Zuschauer zunächst, den Sachverhalt aus Sicht der Betroffenen zu betrachten, beispielsweise einer Frau, die plötzlich und in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Impfung ihren Mann verliert und mit ihren minderjährigen Kindern allein dasteht. „Oder schlüpfen Sie in die Person von Eltern, die von jetzt auf gleich […] ihre Kinder verlieren“, so Becker.

Dann beleuchtete er den Fall eines herzkranken 12-jährigen Jungen, der zu der sogenannten vulnerablen Gruppe gehört. Er war zweimal mit dem Vakzin von BioNTech geimpft worden. Zwei Tage nach der zweiten Dosis verstarb der Junge aus Norddeutschland. Der Fall ging durch die Presse.

Das Paul-Ehrlich-Institut sah unter Berücksichtigung der umfangreichen medizinischen Befunde die Impfung nicht „als alleinigen Auslöser des tödlichen Ausgangs“. Für Becker war mit dieser Aussage die strafrechtliche Frage des Todes mit der Impfung beantwortet: „Es hat eine Mitursächlichkeit gegeben.“ Wenn man sich nun die Frage stelle, ob der Junge ohne die Impfung noch leben würde, käme man zu dem Schluss: „Jawohl, er würde noch unter uns weilen.“

Aus Sicht des Rechtsanwalts sei es Aufgabe des Impfarztes gewesen, vor der Verabreichung des Impfstoffes zu klären, ob das herzkranke Kind überhaupt impftauglich war. Scheinbar sei dies nicht erfolgt. „Ich habe stärkste Zweifel daran, dass die Eltern in diesem Fall ordnungsgemäß aufgeklärt wurden.“ Auch dass die Einwilligung zur Impfung unter diesen Umständen rechtmäßig war, könne sich Becker nicht vorstellen. Demnach wäre ein Strafrechtstatbestand im vorliegenden Fall erfüllt.

Als weiteren Fall schilderte Becker den Tod eines 15-jährigen Mädchens, das am 25. Oktober ihre zweite BioNTech-Impfung erhalten hatte. Sie erlitt am 3. November einen plötzlichen Herzstillstand. Alle Ärzte, die das Mädchen in der Klinik behandelten, lehnten trotz mehrfacher Hinweise von Schwester und Mutter der Verstorbenen zunächst jeglichen Zusammenhang mit der Impfung ab.

„Hier gilt für mich die Alarmstufe Rot“, so Becker. Nach offiziellem Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts vom 30. September waren dort fünf Todesfälle von Minderjährigen gemeldet worden; sodass dieses Mädchen noch nicht erfasst ist. Alle fünf verstorbenen Minderjährigen seien in Verbindung mit einer BioNTech-Impfung aufgetreten. Wenn man bedenkt, dass Moderna als Impfstoff erst ab 30 Jahren empfohlen wird, so müsse man eigentlich davon ausgehen können, dass bei den Vakzinen von BioNTech alles gut sei, so Becker, aber: „Nichts ist gut.“

Die Ermittlungen zum Fall sind noch nicht abgeschlossen, aber nach einem vorläufigen Befund wurde Postvakzine Myokarditis [eine Herzmuskelentzündung infolge einer Impfung] diagnostiziert. Es stelle sich damit die Frage, ob das Mädchen falsch behandelt wurde, denn während es im Koma im Krankenhaus lag, habe sich im Impfarm tatsächlich eine Thrombose gebildet.

40-jähriger Familienvater stirbt nach Impfung

Ein weiterer Fall, über den Becker berichtete, war ein Mann Anfang 40. Er ließ sich am 19. Mai mit AstraZeneca impfen; am 28. Mai war er tot. Die Rechtsmedizin kam offiziell zu dem Ergebnis, dass der Tod durch die Impfung wegen einer Sinusvenenthrombose verursacht wurde.

„Das Pikante“ an der Sache: Der Impfarzt hatte dem Mann empfohlen, gegen mögliche Kopfschmerzen Paracetamol zu nehmen und ihm ein Päckchen mitgegeben. Er habe ihm aber nicht gesagt, dass er in solch einem Fall sofort in eine Klinik gehen soll, um eine Hirnvenenthrombose auszuschließen. „Wie glauben Sie hat die Staatsanwaltschaft entschieden?“, fragte Becker. „Sie hat das Verfahren eingestellt!“

Die Staatsanwaltschaft habe argumentiert: „Dass Impfstoffe Nebenwirkungen verursachen können bis hin – wie tragischerweise im vorliegenden Fall – zum Tod eines Geimpften, ist für sich nicht geeignet, den aufgrund der rechtlichen und verwaltungsmäßigen Bestimmungen verantwortlichen Personen einen individuellen Schuldvorwurf zu machen.“ Unter Berufung auf die Zulassung der EMA gelte eine „Generalabsolution“, so Becker.

Der Anwalt betonte, dass die Arbeit, die zur Obduktion und Auswertung der Ergebnisse von verstorbenen Geimpften zwar Unterstützung erfahre, andererseits aber auch „aktiv behindert“ werde. Was dies für die Praxis bedeutet, schilderte er anhand des Beispiels einer 59-Jährigen, die im April 2021 verstorben war. In der Rechtsmedizin in Mainz wurde nur eine äußere Leichenschau durchgeführt und keine Obduktion. So lasse sich aber ein Zusammenhang zwischen Impfung und Tod nicht ableiten.

Der Leichnam der Frau wurde daraufhin in einem „privaten Unterfangen“ an die Uniklinik Mainz verbracht, wo eine Obduktion stattfand. Brisant an der Angelegenheit sei, dass diese Frau bereits eine COVID-19-Erkrankung hinter sich hatte. Trotzdem habe sich die Frau statt der üblichen sechs Monate bereits nach drei Monaten impfen lassen, wahrscheinlich unter Druck, vermutet Becker.

Der Anwalt stellte klar, dass nach dem Arzneimittelgesetz ein Staat den Nachweis erbringen müsse, dass ein Medikament bedenkenlos ist und kein größerer Schaden von ihm ausgeht. Da es allem Anschein nach in Deutschland zumindest keine Bestrebungen gibt, die schweren Nebenwirkungen und Todesfälle aufzuklären, sei der einzige Weg der, sich auf internationaler Ebene mit Wissenschaftlern, Medizinern und Anwälten zu vereinen, erklärte Becker im Anschluss an die Pathologie-Konferenz gegenüber Epoch Times. Nur so könne man sich ein umfangreiches Bild über die Auswirkungen der COVID-Impfstoffe machen.

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