Ominöser Todesfall: Ältere Dame nach Corona-Demo in Berlin verstorben

Nach Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft soll es keinen Zusammenhang zwischen dem Tod einer Seniorin und einer Polizeiaktion gegen die Dame im Zusammenhang mit einer Demonstration gegen das Infektionsschutzgesetz gegeben haben. Zumindest habe dies nicht „mit der erforderlichen Sicherheit“ festgestellt werden können, heißt es.
Titelbild
Corona-Demonstration in Berlin am 21. April 2021. Symbolbild.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Von 5. August 2022

Es seien schockierende Szenen gewesen, die sich im April 2021 bei einer Corona-Demo gegen das neue Infektionsschutzgesetz in Berlin ereigneten, schrieb der ehemalige „Focus“-Moskau-Chef Boris Reitschuster auf seiner politischen Blogseite und wählte als Titelbild die Verhaftung einer älteren Frau durch Beamte der Berliner Polizei.

Reitschuster meinte, dass das, was „sich die Polizeiführung bzw. Innensenator Andreas Geisel (früher SED, heute SPD) und einzelne Beamte gestern erlaubten, war unfassbar und eines demokratischen Rechtsstaats unwürdig“. Dem erfahrenen Journalisten nach seien die Szenen eine „erschütternde Momentaufnahme aus einem Land“, dessen Politiker und Medien es zum „besten Deutschland aller Zeiten“ erklärt hätten.

Nun wurde bekannt, dass sich ein Todesfall ereignet hatte. Die Epoch Times erhielt dazu einen Hinweis aus dem Leserkreis. Die Berliner Staatsanwaltschaft untersuchte das Ableben einer älteren Dame, die von der Polizei abgeführt worden war. Nach Untersuchung des Falls durch die Behörden wurden die Ermittlungen jedoch offenbar eingestellt.

Eine zufällige Entdeckung

Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. Ingve Björn Stjerna hatte zufällig von dem Tod der Seniorin erfahren, weil er gegen die an der Festnahme beteiligten Polizisten Strafanzeige wegen Körperverletzung im Amt erstattet hatte. In seinem Blog berichtete Stjerna über den Fall. Mehr als ein Jahr später, am 12. Juli dieses Jahres, erhielt der Rechtsanwalt ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Berlin. Darin wurde mitgeteilt, dass das Verfahren eingestellt worden sei, weil es unzulässig sei, „weitere Ermittlungen in der Hoffnung fortzuführen, dass diese erst weitere tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat erbringen würden“.

Was Dr. Stjerna an dem Schreiben auffiel, war der Betreff: „Bei der Durchsicht der sehr oberflächlich und lückenhaft gehaltenen Mitteilung“ war dem Juristen aufgefallen, „dass der ursprüngliche Tatvorwurf der Körperverletzung im Amt auf fahrlässige Tötung erweitert worden war“.

Dem Inhalt des Schreibens nach sei die Frau laut Obduktion „an den Folgen eines Multiorganversagens bei schweren Vorschädigungen verstorben“. Es habe jedoch nicht „mit der erforderlichen Sicherheit“ festgestellt werden können, dass die „Handlungen des Beschuldigten“ (Polizisten) überhaupt eine kausale Ursache für den Tod der älteren Dame gesetzt hätten. Aus rechtsmedizinischer Sicht habe man nicht sicher feststellen können, „ob die eingetretene subdurale Blutung überhaupt eine Folge des Polizeieinsatzes war“, so der zuständige Staatsanwalt.

Die Handlungen des beschuldigten Polizisten seien laut Staatsanwaltschaft darüber hinaus gerechtfertigt gewesen.

Corona-Demo April 2021 – „Lasst die Frau in Ruhe!“

Reitschusters Angaben nach habe es bei dem Polizeieinsatz im April 2021 „Faustschläge gegen den Kopf von Menschen, die auf dem Boden lagen, Schläge in den Bauch von Menschen, die abgeführt wurden“ gegeben und unter anderem auch den Fall der Rentnerin, „die man einfach über den Boden zerrte“.

Eine Youtube-Videoaufnahme mit Altersbeschränkung dokumentiert den Fall teilweise. Sie beginnen damit, dass die Seniorin, geschätztes Alter um die 70, auf dem Boden liegt und von einem Polizisten weggezerrt wird. Nach einigen Metern packen Beamte die Frau, die mit angsterfülltem und hilflosem Blick um sich schaut. Sie ziehen sie nach oben, um sie wegzubringen.

Die in einigen Metern entfernten Menschen schreien auf. Eine Frauenstimme fordert lautstark: „Lasst die Frau in Ruhe!“ Ein Mann ruft: „Verbrecher“. Ein Polizeihund bellt aggressiv im Hintergrund.

Von zwei Beamten rechts und links eingehakt, angehoben und mit Gelenkhebeln fixiert, wird die Seniorin schnellen Schrittes abgeführt. Im Hintergrund rufen Menschen: „Wir sind das Volk“ – ein Demonstrationsruf der Menschen aus der Endphase des sozialistischen DDR-Regimes.

Die Polizisten zerren die Frau in schnellem Tempo vorwärts. Sie versucht mitzuhalten und auf den Beinen zu bleiben. Mitten im Wegbringen erklärte die Frau den beiden Polizisten: „Ich wollte euch ja verprügeln“ – und „lasst das sein, sage ich“. Kurz darauf gibt der eine Polizist dem anderen eine Anweisung, offenbar, um den Gelenkhebel härter einzusetzen. Die Dame schreit auf vor Schmerz.

Weitere Aktionen der Polizei sind auf dem Video nicht zu erkennen. Es endet.

Staatsanwaltschaft: Oma boxte Polizist vor Brust

Am 21. April 2021 demonstrierten in Berlin zahlreiche Menschen gegen das am nächsten Tag in Kraft tretende „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“.

In der Nähe des Platzes des 18. März hätten eine Vielzahl von angemeldeten und unangemeldeten Demonstrationen von Menschen aus dem Umfeld der sogenannten Querdenker stattgefunden, schreibt die Staatsanwaltschaft Berlin. Die Polizei habe gegen die Corona-Demo eine Sperrkette errichtet, „um Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz zu ahnden“.

Die Dame habe eine Durchgangsstelle der Sperrkette blockiert, heißt es weiter. Ein Polizist habe sie aufgefordert, wegzugehen, was sie nicht befolgt habe. Der Polizist – vermutlich wie alle anderen beteiligten Polizisten in voller Polizeimontur mit Schutzweste und geschlossenem Helmvisier – habe die ältere Frau daher ergriffen und zur Seite geschoben.

Dabei holte die späterhin Verstorbene sogleich mit ihrer rechten Faust aus und schlug gegen die Brust des Beschuldigten“, so die Staatsanwaltschaft Berlin.

Daraufhin habe der Polizist die Frau hinter die Sperrkette der Corona-Demo „verbracht“, um ihre Identität festzustellen. „Wenig später fiel die späterhin Verstorbene zu Boden.“

Warum und wie – darauf geht die Staatsanwaltschaft an dieser Stelle nicht näher ein. Es heißt lediglich, dass die am Boden Liegende „den Durchgang blockierte“, woraufhin der Polizist sie „aus dem Weg“ gezogen habe.

In dieser Phase des Vorfalls setzt das Video an. Die Seniorin sei schließlich „wieder angehoben, fixiert und zum Bearbeiterfahrzeug verbracht“ worden.

„Keine milderen Mittel zur Identitätsfeststellung“ bei Corona-Demo

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat es sich bei der „Tathandlung des Beschuldigten“ um eine „rechtmäßige Freiheitsentziehung zur Identitätsfeststellung nach § 163b StPO“ gehandelt.

Es bestand der Anfangsverdacht einer Straftat – versuchte Körperverletzung zu Lasten des Beschuldigten sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – und die Identität der späterhin Verstorbene war unbekannt.“

Weiter heißt es, dass es „keine milderen und gleich gut geeignete Mittel zur Erreichung der Identitätsfeststellung“ gegeben habe. Man habe die Dame nicht ohne unmittelbaren Zwang ergreifen, fixieren und zur Bearbeitungsstelle verbringen können.

Wie gefährlich die ältere Frau dem gepanzerten Beamten hätte werden können, bleibt spekulativ. Aus dem Schreiben der Staatsanwaltschaft ging auch nicht hervor, welch zeitlicher Abstand zwischen der Verhaftung der Seniorin und ihrem Tod bestanden hat. Sie selbst kann leider nicht mehr zu all diesen Dingen befragt werden.



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