Corona-Demo Berlin: Hat Innensenator Geisel alle belogen? – Hygienekonzept oder nicht?

80.000 Menschen bei einer Demo für sexuelle Vielfalt sind erlaubt. Angemeldete rund 20.000 eine Woche später für Grundrechte aber nicht. Angeblich hätten diese im Vorfeld angekündigt, keine Masken zu tragen – was offenbar erfunden war. Schickte Berlins Innensenator Geisel seine Polizeitruppen aufgrund einer Lüge ins Feld gegen friedliche Demonstranten?
Von 7. August 2021

5.000 Demonstranten, 1.000 Festnahmen und 503 Ermittlungsverfahren. Das sind die Zahlen, die die Polizei Berlin über die nicht genehmigte Corona-Demonstration vom 1. August in Berlin transportiert. Zudem interveniert der UN-Sonderberichterstatter über Folter, Nils Melzer, bei der Bundesregierung angesichts von zahlreichen Belegen von Polizeigewalt in Berlin gegenüber friedlichen Demonstranten, die dem Demo-Aufruf der Bürgerinitiative „Querdenken“ nach Berlin gefolgt waren.

Eine andere Wahrnehmung hatte offenbar Innensenator Geisel. Im „Tagesspieggel“ gab er an, die Polizei hätte ja noch härter vorgehen können und die Regeln mit körperlicher Gewalt durchsetzen können: „Aber damit wäre ggf. auch das Risiko verbunden, Menschen durch Polizeieinsätze zu verletzen. Hier musste von der Polizei die Verhältnismäßigkeit des Vorgehens gewahrt werden“, sagte der SPD-Innensenator.

Sexuelle Vielfalt genehmigt – Grundrechte-Demo verboten

Ein weiterer Aspekt der Kritik betrifft den Umstand, dass die Corona-Demonstration von Berlin überhaupt erst verboten wurde, während eine Woche zuvor 80.000 Teilnehmer des Christopher-Street-Day in Berlin zumeist ohne Maske und ohne Abstand eng beieinander durch die Straßen der Hauptstadt zogen. Das polizeiliche und letztlich politische Argument gegen die Corona-Demo vom vergangenen Sonntag war, dass angeblich – und im Gegensatz zum CSD davor –die Nichteinhaltung der Hygienemaßnahmen schon im Vorfeld angekündigt worden war.

Der Verdacht wird laut, dass sich die Entscheidung zum Verbot der Veranstaltung, zu der Tausende Menschen aus dem gesamten Bundesgebiet angereist waren, nicht auf gesundheitliche, sondern politische Bedenken stützt. Inhaltlich geht es bei den „Querdenken“-Demos schon längst nicht mehr allein um die Hinterfragung der verschiedenen Pandemie-Maßnahmen, sondern mittlerweile liegt der Schwerpunkt der Bedenken und Sorgen der Bürger hauptsächlich bei der inzwischen routinemäßigen Wegnahme der im Grundgesetz garantierten Bürgerrechte durch die Bundesregierung. Viele befürchten daher ein Abgleiten des Landes in die Diktatur, auch angesichts der fortschreitenden Entmachtung der Länder und der Parlamente zugunsten einer von manchen schon als Zentralregierung bezeichneten Bundesregierung.

Hat Innensenator Geisel alle belogen?

Wie nun die „Querdenken 711“-Initiative in einer Pressemitteilung bekannt gibt, scheint die Wahrheit eine andere zu sein, als die von Innensenator Geisel medial transportierte. Demnach habe der SPD-Politiker in der „Abendschau“ behauptet, die Anmelder der Versammlung hätten eine „Demonstrationsanmeldung geschrieben, in der sie gesagt haben, sie halten sich an keine Hygieneregeln, sie werden keine Maske tragen“.

Wie „Querdenken-711“ klarstellt, habe der Demo-Anmelder Michael Ballweg in dem für die Veranstaltung erarbeiteten Hygienekonzept zwar „zunächst mit entsprechenden wissenschaftlichen Belegen ausgeführt, dass Masken unter freiem Himmel nutzlos und gefährlich“ seien, letztlich aber und dennoch im Hygienekonzept angegeben, dass bei entsprechender Regelung in der Berliner Corona-Verordnung zur Umsetzung einer Maskenpflicht man diese „gesetzes- und verordnungskonform umsetzen“ wird, „da unser wichtigstes Ziel die Abhaltung der Versammlung ist“. Ordner- und Deeskalationsteams seien entsprechend geschult und vorbereitet.

Man bat sogar um die Bereitstellung geschulter Deeskalationsbeamter zur ordnungskonformen Durchsetzung der Regelungen. Ebenso bat man um eine ausreichende Anzahl von Verbindungspersonen zur Überprüfung von möglichen Maskenbefreiungen, da die eigenen Ordner zwar das Vorliegen von Dokumenten, aber nicht deren Inhalt und Echtheit prüfen könnten – eine Bitte, die angesichts von 2.200 eingesetzten Polizisten vernünftig und umsetzbar erscheint.

Sogar entsprechende Masken mit dem Slogan „Diktatur“ hatte man für den Fall der Maskenpflicht in ausreichender Zahl zur Verteilung an die Demo-Teilnehmer vorbereitet, auch um einen Kontrast zu der im Prinzip maskenlosen Veranstaltung vom Christopher-Street-Day vom 24. Juli 2021 zu schaffen. Auch für den Sicherheitsabstand war gesorgt worden. Die Versammlung sei in Sektoren eingeteilt und mit jeweils Lautsprechern, Videoleinwänden, Ordnern, Deeskalationsteams und Anwälten versehen worden – alles Teil des Hygienekonzepts.

Auch habe „Querdenken“-Anwalt Ralf Ludwig in den Kooperations-Gesprächen mit der Polizei mehrfach die Einhaltung der Regeln zugesichert und auf das Versammlungskonzept hingewiesen, welches sogar die Einhaltung der Regeln zum Gegenstand des Protests machte.

Die Bürgerinitiative sieht Innensenator Geisel nun in der Erklärungs-Schuld. Er habe durch seine Anweisungen an Polizei und Verwaltungsgerichte, „die Versammlung unter allen Umständen“ zu verbieten – auch unter rechtlich fragwürdigen Begründungen, „die unkontrollierte Situation in Berlin am 1. August 2021 politisch zu verantworten“. Daher: „Wir fordern Herrn Geisel dazu auf, öffentlich zu erklären, ob er von der Polizeibehörde falsch informiert worden ist oder die Öffentlichkeit bewusst belogen hat.“

Gewalttätige Demonstranten?

Bezüglich der auch medial verbreiteten Darstellung, dass Demonstranten gewalttätig gegen Polizisten vorgegangen seien, wurde darauf hingewiesen, dass „Querdenken“-Demonstrationen friedlich seien, es nähmen „viele Familien, Kinder und Großeltern“ daran teil. Es sei bisher nur dann zu „Gewalttätigkeiten“ gekommen, wenn es aufgrund von Verboten eine unübersichtliche Versammlungslage gegeben habe. Nachträglich habe sich immer herausgestellt, dass die Gewalttätigkeiten auch nicht von „Querdenkern“ verübt worden seien, „sondern von Provokateuren, die auf nicht verbotenen Versammlungen von Querdenken nicht anzutreffen sind“.

Gegenüber den behördlichen Darstellungen, die man „ausschließlich Behauptungen“ nennt und es dafür „keine Belege“ gebe, gebe es fast ausschließlich Gewaltbilder „von Polizisten gegen Kinder, Frauen und wehrlose Menschen“. Allerdings werde in den Pressemitteilungen das Gegenteil erklärt.



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