NRW will Ausbau von Windenergie beschleunigen – Mindestabstand soll fallen

Die Landesregierung in NRW will den Ausbau der Windenergie vorantreiben. Dafür soll der derzeit geltende Mindestabstand von 1.000 Metern zur Wohnbebauung fallen. Am Donnerstag tritt der Landtag zusammen.
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Das Land NRW will weitere Schritte zum Ausbau der Windenergie setzen. Die geltenden Regelungen zum Mindestabstand sollen fallen.Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
Von 22. August 2023

Das Land NRW will einen bedeutenden Schritt zum Ausbau der Energiewende setzen. Am Donnerstag soll der Landtag den Weg frei machen für ein Ende der geltenden Regelung des Landes über den Mindestabstand von Windkraftanlagen. Derzeit darf Windenergie pauschal nur mindestens 1.000 Meter weit entfernt von Wohnbebauung erzeugt werden.

Nun will das Regierungsbündnis aus CDU und Grünen das Baugesetzbuch des Landes ändern. Dies soll den Ausbau der Windenergie im Land beschleunigen. Für die Erneuerung bestehender Anlagen gilt der Mindestabstand in NRW schon jetzt nicht mehr.

Keine Verschärfung der Regelungen zum Mindestabstand mehr gestattet

Landesregierung und Umweltverbände sehen in den Abstandsregelungen eines der wesentlichen Hemmnisse zum Ausbau der Windenergie. Der Bundesgesetzgeber hatte bereits mehrere Anläufe – zum Teil in Umsetzung von Vorgaben der EU – unternommen, um diesen zu beschleunigen.

So gibt es etwa Erleichterungen für Gebiete, die für Windkraftanlagen oder Stromleitungen ausgewiesen wurden. Fand dort bereits eine strategische Umweltprüfung (SUP) statt, entfallen im Genehmigungsverfahren künftig Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und artenschutzrechtliche Prüfung.

Darüber hinaus ist es Bundesländern nicht mehr gestattet, bestehende Regelungen zum Mindestabstand zwischen Windenergie-Anlagen und Wohngebäuden zu verschärfen.

NRW will weitere Erleichterungen für Ausbau der Windenergie

Rückenwind gibt es auch vonseiten der Gerichtsbarkeit. So hatte das Oberverwaltungsgericht in Greifswald im Verfahren mit dem Az. 5 K 171/22 OVG im Februar einem Windenergieunternehmen recht gegeben.

Dieses hatte eine Untätigkeitsklage gegen das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU) eingebracht. Das Unternehmen wollte eine Entscheidung über seinen Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung einer Windkraftanlage erzwingen. Das StALU wollte hingegen erst das Ergebnis einer denkmalschutzrechtlichen Prüfung abwarten.

Dies sei nicht erforderlich, entschied das Gericht. Denkmalschutzrechtliche Bedenken seien für eine solche Bewilligung unmaßgeblich. Immerhin bestimme der Paragraf zwei des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ex lege ein „überragendes öffentliches Interesse an der Errichtung und dem Betrieb von Windkraftanlagen“.

Mehrere Grundlagen für Regelungen zum Mindestabstand

In Deutschland gibt es keine einheitlichen Abstandsregeln von Windrädern zu Wohngebieten. Die Bundesländer haben eigene Regelungen, die sich in der Höhe der Mindestabstände und den Kriterien für die Bemessung der Abstände unterscheiden.

Die Abstandsregelungen ergeben sich aus Vorgaben unter anderem des Immissionsschutzrechts, des Baurechts und des Naturschutzrechts. Der Bundesgesetzgeber setzt diesbezüglich einen groben Rahmen, die Bundesländer übernehmen die konkrete Ausgestaltung. Auch die Raumplanung ist in diesem Zusammenhang ein Thema. Diese beinhaltet Empfehlungen für die im Einzelfall entscheidenden Gemeinden und Kommunen.

In einigen Bundesländern gibt es strikte und eindeutige Abstandsbestimmungen. Vor allem in Bayern sind die Vorgaben streng: Dort muss der Abstand eines Windrades zu einem Wohnhaus dem Zehnfachen der Größe der Anlage entsprechen. Bei einem 200 Meter hohen Windrad wären dies 2.000 Meter.

NRW schreibt 1.000 Meter Mindestabstand grundsätzlich auch vor Einzelgebäuden vor

Berlin hat demgegenüber keine Abstandsregelungen. In den meisten Ländern sind die Abstandsbestimmungen auch fallorientiert abgestuft. So gilt in Brandenburg zwar grundsätzlich ein Mindestabstand von 1.000 Metern. Im Fall von Einzelwohngebäuden oder Splittersiedlungen sind auch geringere Abstände möglich.

In Bremen gilt grundsätzlich lediglich ein Mindestabstand von 420 Metern, allerdings kann dieser bei Einzelgebäuden auf 250 Meter reduziert werden. In reinen Wohngebieten müssen 620 Meter eingehalten werden. Einzelfallregelungen gibt es bei Gewerbegebieten, Campingplätzen und anderen Bereichen des öffentlichen Lebens.

Die derzeitige Regelung in NRW setzt auch vor allem auf Einzelfallentscheidungen. Der Mindestabstand von 1.000 Metern gilt vor allem in Wohngebieten mit Bebauungsplan. Grundsätzlich würde er auch vor Einzelgebäuden gelten, im Einzelfall gibt es jedoch Optionen, um diesen zu unterschreiten.

Verband sieht weiterhin Hemmschuhe für Genehmigungen im Bereich der Windenergie

Bereits im Juni hatte das Kabinett in Düsseldorf einen neuen Landesentwicklungsplan (LEP) auf den Weg gebracht. Diesem zufolge muss das Land NRW bis 2032 nicht weniger als 61.400 Hektar für Windenergie ausweisen. Dies entspricht 1,8 Prozent der gesamten Landesfläche. Das Land will das Ziel bereits 2025 erfüllt haben.

In einer Presseerklärung heißt es zudem, NRW liege in diesem Jahr an der Spitze bei der Genehmigung von Windkraftanlagen. Mit 178 Anlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 910 Megawatt entfalle derzeit mehr als ein Viertel der bundesweit genehmigten Windenergie-Leistung auf Nordrhein-Westfalen. Beim Zubau liege NRW bundesweit aktuell auf Platz drei.

Insgesamt hat die Windkraft dem Bundesverband für Windenergie (BWE) zufolge im ersten Halbjahr 2023 bereits 65 Prozent der gesamten Vorjahresleistung in Deutschland erreicht. Die Rede ist von einer Gesamtleistung von 1.565 Megawatt.

Allerdings gebe es immer noch Hemmschuhe beim Ausbau der Windenergie. Der Fachagentur Wind zufolge beträgt die durchschnittliche Verfahrenslaufzeit bei der Genehmigung 24,5 Monate. Das sei ein neuer Höchstwert. Außerdem gebe es einen Mangel an verfügbaren Flächen. Ein Faktor sei zudem auch die lange Wartezeit von zwölf Wochen bis zur Genehmigung von Schwertransporten.

(Mit Material von dpa)



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