Neuneinhalb Jahre Haft für Messermörder von Chemnitz
Die Verteidigung hatte Freispruch aus Mangel an Beweisen beantragt. Doch nun muss der Mörder von Daniel H. hinter Gitter.

Das Urteil des Landgerichts Chemnitz erging am Donnerstag in Dresden wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung.
Foto: iStock
Im Prozess um den tödlichen Messerangriff auf Daniel H. in Chemnitz ist der Angeklagte Alaa S. zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil des Landgerichts Chemnitz erging am Donnerstag in Dresden wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung.
Der Syrer soll der Anklage zufolge Ende August vergangenen Jahres am Rande des Chemnitzer Stadtfests gemeinsam mit einem flüchtigen tatverdächtigen Iraker den 35-jährigen H. erstochen haben.
Das Chemnitzer Landgericht, das den Prozess aus Sicherheitsgründen im Oberlandesgericht Dresden führte, folgte mit seinem Urteil weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die zehn Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte hingegen auf einen Freispruch aus Mangel an Beweisen plädiert.
S. und der flüchtige Verdächtige sollen im Streit mehrfach mit Messern auf H. eingestochen haben. Dieser starb unmittelbar nach der Tat. Zudem sollen die Angeklagten einen weiteren Mann durch einen Stich in den Rücken verletzt haben. Der verletzte Zeuge sowie H.s Mutter und Schwester traten im Prozess als Nebenkläger auf.
Die Gewalttat löste in Chemnitz eine Reihe von Demonstrationen und teils gewaltsame Ausschreitungen aus, die bundesweit für Schlagzeilen sorgten.
Ein Text aus der Chemnitzer Freien Presse im Antwortschreiben des Regierungspresseamtes, dass es Angriffe auf „Migranten, Linke und Polizisten“ gegeben habe, lautet im Zusammenhang:
„Es gab aus der Demonstration heraus Angriffe auf Migranten, Linke und Polizisten. So wurde Menschen über kurze Distanz nachgestellt. Insofern wäre der Begriff ‚Jagdszene‘ noch gerechtfertigt. Eine ‚Hetzjagd‘, in dem Sinne, dass Menschen andere Menschen über längere Zeit und Distanz vor sich hertreiben, haben wir aber nicht beobachtet. Wir kennen auch kein Video, das solch eine Szene dokumentiert.“
(afp/sua)
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