Neues BND-Gesetz zur Auslandsspionage soll schon im September ins Kabinett
Der Entwurf eines neuen BND-Gesetzes soll bereits im September das Kabinett passieren und anschließend vom Bundestag beraten und verabschiedet werden. Das berichtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Samstagausgaben) unter Berufung auf führende Koalitionskreise. Mit dem Entwurf selbst sei bereits Ende des Monats zu rechnen, hieß es.
Erst im Mai hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass sich der Bundesnachrichtendienst bei seinen weltweiten Überwachungsaktivitäten an deutsche Grundrechte halten müsse. Für die anlasslose Massenüberwachung von Ausländern sind nun striktere Regeln und mehr Kontrolle nötig. Bis Ende 2021 kann der Auslandsgeheimdienst aber noch arbeiten wie bisher.
Gleichwohl drückt die Koalition aufs Tempo, weil die Bundestagswahl 2021 näher rückt und das Gesetz rechtzeitig vorher verabschiedet werden soll, um kein Risiko einzugehen. Der für den BND verantwortliche Chef des Bundeskanzleramtes, Helge Braun (SPD), hatte dem RND bereits Anfang Juni gesagt: „Wir werden die gesetzlichen Regelungen der mit dem Urteil erstmals festgestellten Auslandsgeltung der Grundrechte anpassen und einen umfassenden Grundrechtsschutz sicherstellen.“ Dabei werde die Bundesregierung das umfangreiche Urteil jetzt umgehend und sorgfältig auswerten und dann „in einem sehr transparenten Verfahren Vorschläge für die notwendigen gesetzlichen Anpassungen machen“. (dts)
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