Geschlecht nach Wunsch? Eltern können Geschlechtseintrag ihres Babys künftig ändern

Das neue Selbstbestimmungsgesetz soll Transgender-Menschen zu Gute kommen. Doch es birgt auch Gefahren. Ein Rechtsanwalt macht auf den seiner Ansicht nach „schrecklichsten Paragrafen“ im neuen Selbstbestimmungsgesetz aufmerksam.
Titelbild
Babys on tour (Symbolbild).Foto: Istockphoto/phaustov
Von 2. September 2023

Vor rund einer Woche verabschiedete die Ampelregierung das neue Selbstbestimmungsgesetz. Damit sollen künftig Namensänderungen und die Änderung des staatlichen Geschlechtereintrags für sogenannte Transmenschen kein Problem mehr sein. Einmal pro Jahr darf man dann künftig Namen und Geschlecht ändern.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) erklärte, dass mit dem Selbstbestimmungsgesetz die im Grundgesetz garantierte „freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Achtung der geschlechtlichen Identität“ verwirklicht werde.

Das neue Gesetz öffnet jedoch auch Türen für Missbrauch. So warnte die Polizei davor, dass sich Straftäter neue Identitäten verschaffen könnten. Die bekannte Frauenzeitschrift „Emma“ warnte vor der Verstümmelung von Mädchen durch sogenannte „geschlechtsangleichende“ Operationen.

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Droht Kindern Willkür?

Mittlerweile wird in den sozialen Medien vor einer weiteren Lücke im Gesetzentwurf gewarnt, die sich auf das Leben von Kindern unter 14 Jahren gravierend auswirken könne. In Paragraf 3 Absatz 2 des Entwurfs zum neuen Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) heißt es:

„Ist die minderjährige Person geschäftsunfähig oder hat sie das 14. Lebensjahr bisher nicht vollendet, so kann nur der gesetzliche Vertreter Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen (§2) für sie abgeben.“

Was auf den ersten Blick vernünftig scheint, ist aus Sicht des Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter der „schrecklichste Paragraf“ des Gesetzes. Übersetzt bedeute das: „Eltern dürfen künftig ab der Geburt absolut frei entscheiden, welches ‚Geschlecht‘ ihr Kind hat. Ein neugeborener Julius kann an seinem ersten Lebenstag zu einer Sophie werden, eine Julia umgekehrt zu einem Sebastian“, schreibt der Anwalt auf X (ehemals Twitter). Das Mädchen müsse als Junge aufwachsen und der Junge als Mädchen – bloß weil die Eltern es so wollten. Dem Standesbeamten stehe bei so einem Antrag kein Prüfungsspielraum zu, so der Anwalt.

Zudem könnten nicht einmal Familienangehörige wie Oma und Opa, Kita-Erzieherinnen oder Lehrer eingreifen oder den Vorgang publik machen, da ihnen dann per „Offenbarungsverbot“ eine Strafe drohe, so der Rechtsanwalt weiter. Bis zu 10.000 Euro Strafe sieht das neue Selbstbestimmungsgesetz in Paragraf 14 seines Entwurfs dafür vor.

Ampel sieht Gesetz als Fortschritt

Nach Angaben von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) soll das Selbstbestimmungsgesetz das alte und diskriminierende Transsexuellengesetz ersetzen und „dem Schutz lang diskriminierter Minderheiten“ dienen. Laut Paus sei dies ein „gesellschaftspolitischer Fortschritt“, für den diese Bundesregierung stehe, sagte die Ministerin. Auf X schrieb sie

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erklärte: „Und ich bin sehr zuversichtlich, dass auch der Deutsche Bundestag diesem Gesetzentwurf zustimmen wird. Denn wir haben den Entwurf gründlich vorbereitet.“

 



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