Nach Aiwanger-Entscheidung: Keine Rückkehr zum Polit-Alltag
Bayerns Ministerpräsident Söder hat entschieden: Sein Vize bleibt im Amt. Eine Rückkehr zum Alltag bedeutet dies aber nicht. Bald wird gewählt – und heute steht gleich ein heftiger Schlagabtausch an.

Hubert Aiwanger sieht die Anschuldigungen gegen ihn als eine politische Kampagne gegen ihn.
Foto: Matthias Balk/dpa
Was heute ansteht
Was die Kritiker sagen
Was Aiwanger vorgeworfen wird
Warum Söder so entschieden hat
Kommentare
Bitte einloggen, um einen Kommentar verfassen zu können
Dieser Skandal ist doch an Verlogenheit kaum noch zu übertreffen. Während bei jugendlichen Mördern strengste Geheimhaltung der Ermittlungen gegeben ist und verurteilte erwachsene Mörder und Kriminelle 35 Jahre nach der Tat namentlich nicht mehr genannt werden dürfen (Schutz der Persönlichkeitsrechte), wird hier 35 Jahre nach der Tat die Jugendsünde eines 17j. Gymnasiasten breitgetreten, um für den bayerischen Wahlkampf Munition zu haben. Besonders möchten da profitieren die heuchlerischen R2G-Kreise, wo es nur so von üblen, genauso anrüchigen Jugendsünden wimmelt bei heute prominenten Personen ganz oben wie
stehenden Flugblatt, das in nichts sich an und gegen Juden richtet, um eine missglückte Satire, wo man zu einem Schulwettbewerb zur deutschen Geschichte den auch dort überwiegend linksaußen angesiedelten Lehrern (von denen sich nun einer zum Denunzianten machte) eins auswischen wollte. Das wird natürlich in dem philosemitisch devoten Bayern und BRD sofort instrumentalisiert und hysterisiert, obwohl (u.a. nach Aussage der hessischen FW-Landtagskandidatin Schulz) von Aiwanger keine einzige antisemitische Äußerung bekannt ist!
Die ganze Diskussion ist doch einfach nur noch lächerlich und ein Ablenkungsmanöver, von den wahren Zielen, dieser Politik[].
Die wahren Nazis sitzen dort und unterstützen die Banderas mit Waffen.
Das ist ein Krieg gegen die eigene Bevölkerung und gegen alle nicht "konformen Denker", im Namen der "Demokratie", die es ja schon längst nicht mehr gibt!
Warum Söder Aiwanger nicht so ohne Weiteres entlassen kann? Was hat man euch nicht alles erzählt? Dazu braucht er die Zustimmung des Landtages (Art. 45 BayVerf). Das bedeutet das Ende der gegenwärtigen Koalition. Der Clou: es liegt dann ein Fall nach Art. 44/2 BayVerf. vor. D.h.: Söder müsste selber zurücktreten. Eine Besonderheit der BayVerf.
8
Kommentare
Bitte einloggen, um einen Kommentar verfassen zu können
Dieser Skandal ist doch an Verlogenheit kaum noch zu übertreffen. Während bei jugendlichen Mördern strengste Geheimhaltung der Ermittlungen gegeben ist und verurteilte erwachsene Mörder und Kriminelle 35 Jahre nach der Tat namentlich nicht mehr genannt werden dürfen (Schutz der Persönlichkeitsrechte), wird hier 35 Jahre nach der Tat die Jugendsünde eines 17j. Gymnasiasten breitgetreten, um für den bayerischen Wahlkampf Munition zu haben. Besonders möchten da profitieren die heuchlerischen R2G-Kreise, wo es nur so von üblen, genauso anrüchigen Jugendsünden wimmelt bei heute prominenten Personen ganz oben wie
stehenden Flugblatt, das in nichts sich an und gegen Juden richtet, um eine missglückte Satire, wo man zu einem Schulwettbewerb zur deutschen Geschichte den auch dort überwiegend linksaußen angesiedelten Lehrern (von denen sich nun einer zum Denunzianten machte) eins auswischen wollte. Das wird natürlich in dem philosemitisch devoten Bayern und BRD sofort instrumentalisiert und hysterisiert, obwohl (u.a. nach Aussage der hessischen FW-Landtagskandidatin Schulz) von Aiwanger keine einzige antisemitische Äußerung bekannt ist!
Die ganze Diskussion ist doch einfach nur noch lächerlich und ein Ablenkungsmanöver, von den wahren Zielen, dieser Politik[].
Die wahren Nazis sitzen dort und unterstützen die Banderas mit Waffen.
Das ist ein Krieg gegen die eigene Bevölkerung und gegen alle nicht "konformen Denker", im Namen der "Demokratie", die es ja schon längst nicht mehr gibt!
Warum Söder Aiwanger nicht so ohne Weiteres entlassen kann? Was hat man euch nicht alles erzählt? Dazu braucht er die Zustimmung des Landtages (Art. 45 BayVerf). Das bedeutet das Ende der gegenwärtigen Koalition. Der Clou: es liegt dann ein Fall nach Art. 44/2 BayVerf. vor. D.h.: Söder müsste selber zurücktreten. Eine Besonderheit der BayVerf.