Mittelstand fordert Erlass der Mehrwertsteuer auf Energie

„Eine Gasheizung darf nicht zum Luxusgut werden“, fordert der Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft und wirft der Regierung vor, seit Jahren die Diversifizierung der Energielieferungen verschlafen zu haben. Eine Senkung der Mehrwertsteuer wurde zuletzt im Februar als nicht gezielt zurückgewiesen.
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Mehrwertsteuer.Foto: iStock
Von 2. August 2022

Mit Blick auf die für Oktober angekündigte Gasumlage fordert der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) eine zeitweise Aussetzung der Mehrwertsteuer auf Energie. „Die Kostenlawine rollt unaufhaltsam“, warnte der BVMW-Bundesvorsitzende Markus Jerger in den Zeitungen der „Funke Mediengruppe“ vom Montag. Jerger forderte eine klare Kommunikation bezüglich der zusätzlich anfallenden Energiekosten für Privathaushalte und Unternehmen.

Die Bundesregierung müsse konkrete Entlastungsmaßnahmen benennen und klare Schritte zur Umsetzung der Einsparziele vorgeben, forderte der BVMW weiter. „Allgemeine Spar-Appelle helfen nicht weiter“, sagte Jerger. Eine zeitweise Befreiung von der Mehrwertsteuer für Energielieferungen sei „ein erster Schritt, um das Vertrauen der Verbraucher wieder herzustellen“.

„Diversifizierung der Energielieferungen verschlafen“

Wirtschaftsminister Robert Habeck hatte Forderungen nach einer Senkung der Stromsteuer und der Mehrwertsteuer auf Energie zuletzt im Februar zurückgewiesen. Das sei nicht sehr gezielt und „auch Reiche“ würden davon profitieren, außerdem würde man „so eine Steuersenkung nur schwer wieder los.“ Er sprach sich damals für den Heizkostenzuschuss für Menschen mit geringem Einkommen aus.

„Eine Gasheizung darf nicht zum Luxusgut werden, nur weil die deutschen Regierungen seit Jahren die Diversifizierung unserer Energielieferungen verschlafen und den parallelen Ausstieg aus Kohle und Atomkraft ohne ein richtiges Sicherheitsnetz forciert haben“, sagte Jerger in einer Pressemitteilung. Zwar sei ein neues Entlastungspaket angekündigt worden, wie dieses aussehen soll, sei jedoch nicht ersichtlich.

Reguläre Mehrwertsteuer: Energie ist „nicht existenziell“

Im Gegensatz zu Lebensmitteln und Wasser gelten gelieferte Energien nicht als existenzielle Lebensmittel und werden deswegen nicht ebenso mit 7 Prozent, sondern mit den 19 Prozent Mehrwertsteuer belegt. Zuletzt wurde die Mehrwertsteuer 2007 von 16 auf 19 Prozent erhöht, es war die größte Steuererhöhung seit 1949.

Zu Beginn der Corona-Pandemie wurde diese Erhöhung vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 vorübergehend rückgängig gemacht. Um der „deutschen Wirtschaft neuen Schub zu geben“, sank der reguläre Steuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent, der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent. Das sei effektiv, weil befristet, sagte der damalige Finanzminister Olaf Scholz.

(Mit Material der Nachrichtenagenturen)



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