Mehr als 500 Eilanträge gegen November-Lockdown
In Deutschland wenden sich Menschen zunehmend gerichtlich gegen die im November verschärften Corona-Auflagen. Bereits in der ersten Woche des November-Lockdowns sind mehr als 500 Eilanträge bei den Verwaltungsgerichten eingegangen, wie die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagausgaben, 10. November) unter Berufung auf den Deutschen Richterbund berichten.
Unter den Antragstellern sind vor allem Unternehmen aus den vom neuerlichen Lockdown betroffenen Branchen, etwa gastronomische Betriebe, Fitnessstudios, Konzertveranstalter oder Hotels.
Auch die Betreiber von Schwimmbädern, Spielhallen, Wettbüros, Tattoo-, Sonnen- und Kosmetikstudios gehen juristisch gegen die Corona-Maßnahmen vor. Eilanträge bei den 51 Verwaltungsgerichten sowie den 15 Oberverwaltungsgerichten und Verwaltungsgerichtshöfen in Deutschland haben zudem Bürger gestellt, die Besuchsverbote in Kliniken oder die Maskenpflicht auf Straßen und Plätzen nicht akzeptieren wollen.
In Berlin wurden mehr Anträge eingereicht als in jedem anderen Bundesland
Allein in Berlin haben sich im November über 90 Kläger an die Verwaltungsgerichte gewandt – mehr als in jedem anderen Bundesland. Richterbund-Geschäftsführer Sven Rebehn rechnet damit, dass die Klagewelle weiter wächst.
Es spricht viel dafür, dass die zahlreichen Streitfragen anlässlich der neuerlichen Beschränkungen für Gaststätten und Hotels, Freizeitsport und Kulturszene die Justiz auch in den nächsten Wochen stark beschäftigen“, sagte Rebehn.
„Die Gerichte tun alles dafür, den Betroffenen möglichst schnell und effektiv Rechtsschutz zu gewähren. Die Möglichkeit, Grundrechtseingriffe zeitnah durch unabhängige Richter überprüfen zu lassen, trägt maßgeblich zur gesellschaftlichen Akzeptanz der Corona-Beschränkungen bei.“ Seit Beginn der Pandemie im Frühjahr haben nach Richterbund-Angaben mehr als 5.000 Klagen und Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz gegen Corona-Beschränkungen die Justiz erreicht.
Wenig Aussicht auf Erfolg – Nur zehn Prozent werden ermittelt
So haben die Verwaltungsgerichte über Kontaktverbote und Maskenpflicht, Geschäfts- und Schulschließungen, Versammlungsverbote oder Ausgangsbeschränkungen entschieden.
Zuletzt ging es verstärkt auch um Beherbergungs- und Bewirtungsverbote, Sperrstunden und Reisebeschränkungen. „Nach einer ruhigeren Phase in den Sommermonaten ziehen die Verfahrenszahlen bei den meisten Gerichten seit Anfang Oktober wieder deutlich an“, so ein Sprecher.
Die Erfolgsaussichten für die Kläger sind allerdings überschaubar. Bisher haben die Gerichte die Corona-Beschränkungen ganz überwiegend bestätigt. Im Bundesdurchschnitt hat der Richterbund eine Erfolgsquote der Eilverfahren gegen staatliche Schutzmaßnahmen von rund zehn Prozent ermittelt. (dts)
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