Mannheim: Scholz spricht von „Terror“ und fordert Abschiebungen nach Afghanistan

Nach dem Messerangriff von Mannheim fordern Politiker, straffällige Ausländer auch nach Afghanistan abzuschieben. Nun dürfte Kanzler Scholz sich im Bundestag dazu äußern.
Bundeskanzler Olaf Scholz gibt im Bundestag eine Regierungserklärung ab.
Bundeskanzler Olaf Scholz gibt im Bundestag eine Regierungserklärung ab.Foto: Kay Nietfeld/dpa
Epoch Times6. Juni 2024

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat den tödlichen Messerangriff auf einen Polizisten in Mannheim als „Terror“ bezeichnet. In einer Regierungserklärung zur Sicherheitslage im Bundestag forderte er am Donnerstag als Konsequenz, schwere Straftäter auch nach Afghanistan und Syrien abzuschieben und zudem die Verherrlichung terroristischer Straftaten zu einem Abschiebegrund zu machen. Darüber hinaus verlangte Scholz, das Mittel von Waffen- und Messerverbotszonen „bundesweit“ einzusetzen.

„Das tödliche Messer-Attentat auf einen jungen Polizisten ist Ausdruck einer menschenfeindlichen Ideologie – eines radikalen Islamismus“, sagte Scholz vor den Abgeordneten. „Dafür gibt es nur einen Begriff: Terror.“

Ein 25-jähriger Afghane hatte vergangene Woche bei einer islamkritischen Kundgebung in Mannheim mehrere Menschen mit einem Messer verletzt, darunter einen 29-jährigen Polizisten, der später an seinen Verletzungen starb. Aus mehreren Bundesländern kam anschließend die Forderung, Abschiebungen in Länder wie Afghanistan oder Syrien wieder zu erlauben. Innenminister Nancy Faeser (SPD) prüft das derzeit.

Der Bundestag stimmt heute direkt nach der Regierungserklärung über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur Bekämpfung des politischen Islams ab.

Der Kanzler stellte sich hinter Forderungen, Straftäter auch nach Afghanistan und Syrien abzuschieben. „Schwerstkriminelle und terroristische Gefährder haben hier nichts verloren“, sagte er. In solchen Fällen wiege „das Sicherheitsinteresse Deutschlands schwerer als das Schutzinteresse des Täters“. Deshalb suche Innenministerin Nancy Faeser (SPD) „nach rechtlich und praktisch tragfähigen Wegen“, um solche Abschiebungen wieder zu ermöglichen. Über die praktische Umsetzung gebe es dabei bereits Gespräche „mit Nachbarländern Afghanistans“.

„Nicht länger dulden werden wir auch, wenn terroristische Straftaten verherrlicht und gefeiert werden“, sagte Scholz weiter. Die Bundesregierung wolle deshalb die  „Ausweisungsregelungen so verschärfen, dass aus der Billigung terroristischer Straftaten ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse“ folge. „Wer Terrorismus verherrlicht, wendet sich gegen alle unsere Werte – und gehört abgeschoben.“

Von der bestehenden Möglichkeit, Waffen- und Messerverbotszonen auszuweisen, müsse zudem „konsequenter Gebrauch gemacht werden“, sagte Scholz. Die Bundespolizei setze das bereits an Bahnhöfen durch. „Wir brauchen das bundesweit – vor allem an Hotspots und bei Großveranstaltungen.“

Abschiebestopp nach Afghanistan seit August 2021

Seit der Machtübernahme durch die radikal-islamistischen Taliban in Kabul im August 2021 schiebt Deutschland niemanden mehr nach Afghanistan ab. Schon in der Zeit davor hatte man sich wegen der damals bereits schwierigen Sicherheitslage darauf verständigt, nur Männer – und bevorzugt Straftäter und sogenannte Terror-Gefährder – unter Zwang nach Kabul zu bringen.

Zu den vielen Menschen aus Syrien und Afghanistan, die in den vergangenen zehn Jahren als Asylbewerber nach Deutschland gekommen sind, zählen auch einige, die inzwischen in der Bundesrepublik schwere Straftaten begangen haben oder denen die Polizei zutraut, einen Terroranschlag zu begehen.

Völkerrecht steht Abschiebung nach Afghanistan im Weg

Völkerrechtler und Menschenrechtsexperten haben Bedenken. „Das sogenannte Non-Refoulement ist ein absolutes Verbot: Das heißt, Asylbewerber oder Flüchtlinge dürfen nicht in ein Land zurückgewiesen werden, in dem ihnen eine menschenrechtswidrige Behandlung droht“, sagte der Heidelberger Völkerrechtler Matthias Hartwig. „Umgekehrt heißt das, dass sie hier aufgenommen werden müssen.“ Auch Menschenrechtsexpertin Nele Allenberg verwies in dem Blatt auf die Refoulement-Verbote.

Personen, „die Verbrechen begangen haben oder die ein schwerwiegendes Sicherheitsrisiko für das Land darstellen“, seien zwar vom Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention ausgeschlossen, sagte Hartwig, der Professor am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht ist.

Allerdings: „Für Deutschland gelten die Regeln der europäischen Menschenrechtskonvention, wo in Artikel 3 das Folterverbot festgeschrieben steht. Das wird vom europäischen Menschenrechtsgerichtshof dahingehend ausgelegt, dass eine Person, ganz gleich was sie getan hat, nicht in ein Land ausgeliefert werden darf, wo ihr Folter droht.“

Zudem verwies Hartwig auf das Legalitätsprinzip. Danach müsse die Staatsanwaltschaft eine in Deutschland begangene Straftat verfolgen. Der Strafanspruch solle nicht durch eine Abschiebung ausgehebelt werden. (dpa/afp/red)



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