Kontroverse Herausgeberschaft: Disziplinarverfahren gegen Professor Michael Meyen

Die Landesanwaltschaft Bayern hat ein Disziplinarverfahren gegen Professor Michael Meyen von der LMU München eingeleitet. Zuvor geriet der Kommunikationswissenschaftler unter Druck, als seine zeitweilige Mitherausgeberschaft der Wochenzeitung „Demokratischer Widerstand“ bekannt wurde. Dem Professor droht nun die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.
Erstsemesterstudenten sitzen in einen Hörsaal der Universität Kassel und nehmen an der Einführungsveranstaltung in Maschinenbau teil.
Einem Professor an der Universität in München droht die Entlassung aus dem Staatsdienst, nachdem seine zeitweise Mitherausgeberschaft für eine umstrittene Zeitschrift bekannt wurde.Foto: picture alliance / dpa
Von 18. Juli 2023

Gegen den Professor an der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität, Michael Meyen, hat die Landesanwaltschaft Bayern ein Disziplinarverfahren eingeleitet. „Wir haben auf Grundlage der uns übermittelten Unterlagen und Informationen ein Disziplinarverfahren eingeleitet, dies dem Beamten bekannt gegeben und ihm die Möglichkeit einer ersten Stellungnahme eingeräumt“, teilte ein Sprecher der Landesanwaltschaft in München mit. Wie der „Bayerische Rundfunk“ weiterschreibt, wollte der Sprecher zum Verfahren und zu den erhobenen Vorwürfen gegen den Universitätsprofessor keine weiteren Angaben machen.

Kontroverse um Mitherausgeberschaft beim „Demokratischen Widerstand“

Der Kommunikationswissenschaftler war in die Kritik geraten, weil er für zwei Ausgaben der Wochenzeitung „Demokratischer Widerstand“ als Mitherausgeber aufgeführt war und dort auch eine Medienkolumne veröffentlicht hatte. Vom Berliner Verfassungsschutz wird die Publikationen im jüngsten Bericht unter der Rubrik „Bestrebungen zur Delegitimierung und Destabilisierung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ aufgeführt.

Die Zeitschrift wurde vor gut drei Jahren gegründet und setzte sich unter anderem kritische mit der Coronapolitik, der damaligen Diskussion um die Impfpflicht und mit den Rundfunkgebühren auseinander. Das Blatt selbst bezeichnet sich in seinem Impressum als „Stimme der parteiunabhängigen liberalen Opposition und der kritischen Intelligenz in der Bundesrepublik Deutschland auf Basis des Grundgesetzes“. Die Publikation sah sich damals als Aufklärer über das „Lügengebäude des totalitären Corona-Regimes“ und rief zum Widerstand auf. Herausgeber sind der Autor Anselm Lenz und der Dramaturg Hendrik Sodenkamp. Beide waren 2020 an den Hygienedemos vor der Volksbühne beteiligt und werden im Impressum als Chefredakteure und Vorstand des hinter der Zeitung stehenden Vereins „Kommunikationsstelle Demokratischer Widerstand“ angegeben.

Von März bis April 2023 stieß dann auch Professor Meyen zum Herausgeberkreis der Zeitung hinzu, für die er bis dahin schon publizierte. Seine Kolleginnen und Kollegen am Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung (IfKW) gaben daraufhin eine Stellungnahme ab. Dass Professor Michael Meyen in das Herausgebergremium der Zeitung „Demokratischer Widerstand“ gerückt ist, nehme man mit „Erstaunen und Sorge“ zur Kenntnis.

Professorenkollegen gehen auf Distanz

Die Zeitschrift stehe der „Querdenken-Bewegung“ und der „Neuen Rechten“ nahe, befindet das Professorenkollegium des Instituts. Daher distanziere man sich von diesen Aussagen ausdrücklich. Weder die Professorinnen und Professoren noch das Institut insgesamt würden die in der Zeitschrift vertretenen Positionen vertreten. „Die persönlichen politischen und publizistischen Aktivitäten von Prof. Dr. Meyen bedürfen keiner Zustimmung des Instituts und sind auch nicht mit diesem abgestimmt“, heißt es abschließend.

Auch Bayerns Wissenschaftsminister, Markus Blume (CSU), mischte sich im April in die Debatte um Meyen ein. „An bayerischen Hochschulen ist kein Platz für extremistisches Gedankengut“, sagt der ehemalige Generalsekretär der CSU damals gegenüber dem Onlineportal „t-online“: „Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. Selbstverständlich müssen verbeamtete Professorinnen und Professoren sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen und dafür eintreten.“ Die Universität wandte sich daraufhin an den Verfassungsschutz.

Bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

Nach zwei Ausgaben tauchte Michael Meyer nicht mehr im Impressum der Zeitschrift auf. Wie „t-online“  schreibt, habe es ein Gespräch mit dem LMU-Präsidenten Bernd Huber gegeben. Dieser habe Meyen erklärt, dass er als Mitherausgeber auch die rechtliche Verantwortung für die Wochenzeitung trage. „Spätestens damit war für mich klar, dass ich meinen Namen nicht dafür hergeben kann“, wird Meyen zitiert.

In Zeiten, in denen Regionalblätter ihre Druckausgaben einstellen, habe Meyen es „toll“ gefunden, dass ein Verein über drei Jahre eine gedruckte Zeitung aufbaue, wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete. Er habe dabei helfen wollen, weil vieles darin „schlecht, im Ton zu aggressiv oder problematisch“ sei.

Ähnliches soll Meyen, laut der „Süddeutschen Zeitung“, auch seinen Studenten in der ersten Vorlesung gesagt haben, nachdem sein Engagement für den „Demokratischen Widerstand“ öffentlich wurde.

Wenn das Verfahren gegen Professor Meyen am Ende ein dienstrechtliches Vergehen feststellen würde, dann sieht das Bayerische Disziplinargesetz Sanktionen vor, die bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis reichen können.

Michael Meyen steht nicht zum ersten Mal im Fokus der Medien. Im letzten Jahr hat das Studentenmagazin der „Zeit“ einen achtseitigen Artikel über den Kommunikationswissenschaftler veröffentlicht. Darin wird ihm die Verbreitung von Verschwörungsmythen vorgeworfen. Das Magazin Multipolar bezeichnet den Text als „Rufmord mit Ansage – und eine Lektion in Konformismus.“



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