Kanzleramt: Geheimdienste dürfen bei Geschäftsessen mehr Geld ausgeben
Die Geheimdienste des Bundes dürfen künftig für Bewirtungen deutlich mehr ausgeben, als die bislang üblichen 30 Euro pro Person, zumindest bei „Anlässen von besonderer Bedeutung“.
Das hat das Bundeskanzleramt den drei deutschen Geheimdiensten in einem als geheim eingestuften Schreiben mitgeteilt. Dies gilt demzufolge für das Bundesamt für Verfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst.
Anlass der Änderung durch die Bundesregierung ist kurioserweise die Kritik des Bundesrechnungshofes. Er kritisierte den Verfassungsschutz wegen zu hoher Kosten bei einer Tagung, schreibt der „Spiegel“.
Denn einmal im Jahr muss nicht nur der Verfassungsschutz, sondern auch der Bundesnachrichtendienst und der Militärische Abschirmdienst ihre Rechnungsbücher öffnen. Der Bundesrechnungshof prüft dann die Wirtschaftspläne für das kommende Jahr und stichprobenartig die Ausgaben des vergangenen Jahres.
Geheimdienst gab 203 Euro pro Person aus
Dabei fiel den Prüfern – neben anderen Auffälligkeiten – außergewöhnliche Ausgaben im September vergangenen Jahres auf. Eine Delegation eines ausländischen Nachrichtendienstes war bei diesem zweitägigen Treffen durch den deutschen Verfassungsschutz aufwendig bewirtet worden.
Für das Abendessen waren Kosten von 143 Euro pro Person entstanden. Und für das Mittagessen auf einem Katamaran auf dem Rhein sogar von 203 Euro pro Person. Somit entstanden Kosten, die bis zu 577 Prozent höher lagen als eigentlich erlaubt.
Dabei bewirtete man beim Abendessen laut „Spiegel“ 36 Gäste und auf dem Katamaran 17.
Der Verfassungsschutz soll damit argumentiert haben, dass der ausländische Nachrichtendienst zwei Jahre zuvor äußerst spendabel gewesen sei, als die Deutschen ihn besucht hätten. Damals soll es sogar eine Fahrt mit einer Jacht gegeben haben. Doch davon ließ sich der Rechnungshof anscheinend nicht beschwichtigen. Immerhin kosteten die zwei Tage den Steuerzahler rund 25.000 Euro.
Kontrollgremium für mehr „Ermessensspielraum“ bei Geheimdiensten
Allerdings setzte sich das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags, das die Arbeit der Geheimdienste kontrolliert, daraufhin für einen „Ermessensspielraum“ für solche Anlässe ein, den Präsidenten der Nachrichtendienste zukünftig haben sollen. Denn Ausländische Dienste seien hierbei wesentlich spendabler als die deutschen, hieß es.
In dem Parlamentarischen Kontrollgremium sind Vertreter aller Fraktionen außer der AfD. Ihre vorgeschlagenen Kandidaten erhielten im Bundestag durch die fehlenden Stimmen der anderen Fraktionen systematisch nie die erforderliche Mehrheit von 369 Stimmen.
Die Bundesregierung ist nach dem Kontrollgremiumgesetz dazu verpflichtet, das Parlamentarische Kontrollgremium umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Das Kontrollgremium kann von ihr außerdem Berichte über weitere Vorgänge verlangen. (dts/er)
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