Berliner Senat unter Druck: Gab es Fördergelder für Islamisten?

Ein Straftäter und Mitglieder von Moscheen, die der Islamisten-Szene zugerechnet werden, befinden sich unter den Teilnehmern eines durch den Senat mit Steuergeldern geförderten Projektes. Epoch Times befragte Politiker von CDU und AfD aus dem Berliner Abgeordnetenhaus.
In Berlin gibt es mehrere Mitglieder von Moscheen, die der Berliner Verfassungsschutz als Islamisten bezeichnet. Foto: Sean Gallup/Getty Images
Muslimische Männer halten Kopien des Korans hoch, um gegen die Ankunft von Unterstützern der rechtsextremen Anti-Islam-Gruppe pro Deutschland vor der Moschee Dar Assalam Salafite am 18. August 2012 in Berlin, Deutschland, zu protestieren.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Von 12. November 2022

Der Berliner Kultursenat steht in der Kritik. Unter Senator Klaus Lederer (Linke) wurden mehr als 106.000 Euro Steuergelder an zwei muslimische Dialog-Projekte mit mindestens drei fragwürdigen Teilnehmern vergeben, berichtet die „Welt“.

Projektträger war in beiden Fällen die „Neuköllner Begegnungsstätte e. V.“ hinter der die sunnitische Dar Assalam Moschee in Neukölln steht.

Beim ersten Projekt ging es darum, die Verantwortlichen von muslimischen Moscheen in Berlin zusammenzubringen. Im Verlauf dieses Projektes gründete sich der Rat Berliner Imame. Unter dem Titel „Interreligiöse und interkulturelle Bildung für Moscheeleitende“ kostete dies den Steuerzahler 55.580 Euro.

Das andere Projekt, das sich auf einen innermuslimischen Dialog zwischen den Mitgliedern des neu gegründeten Rates bezog, kostete 50.889 Euro. Es lief unter dem Titel „Muslimische Dialoge – Begegnen – Beraten – Bewegen“. Weitere Projekte wurden beantragt und sind aktuell in der Prüfung, schreibt die Welt weiter.

Dem Rat der Berliner Imame gehören 23 Berliner Imamen von 23 muslimischen Vereinen an. Laut Recherche der Welt sind zahlreiche Mitglieder des Rates Moscheen angebunden, die aktuell oder in der Vergangenheit von Verfassungsschutzbehörden als islamistisch bzw. salafistisch bewertet wurden. Unter ihnen befindet sich auch ein verurteilter Straftäter, berichtet die Welt.

Laut den Förderkriterien der Senatskulturverwaltung dürfen „Organisationen, bei denen Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen vorliegen“ an der zu fördernden Initiative nicht beteiligt sein.

Kultursenator: „Projekte und Inhalte wurden geprüft“

Auf der Kulturausschusssitzung am 7.11. im Abgeordnetenhaus von Berlin stellte der FDP-Politiker Paul Fresdorf den Kultursenator Klaus Lederer (Linke) wegen der umstrittenen Projektförderung  zur Rede. Fresdorf wollte vom Senator wissen, wie er künftig sicherstellen möchte, dass keine Steuermittel zur Förderung von extremistischen Vereinen durch den Senat vergeben werden.

Lederer erklärte daraufhin, dass diese Projektförderung auf eine innermuslimische Verständigung, ein gutes zivilgesellschaftliches Miteinander von Religion untereinander und auch mit der Zivilgesellschaft als solcher, ziele.

Man möchte fördern, dass mehr öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen für die Berliner Gesellschaft durchgeführt werden. Und man möchte, dass der innermuslimische Austausch mehr im öffentlichen Raum stattfinde. Der Rat, den man an dieser Stelle gefordert habe, setze sich aus verschiedenen sunnitischen Strömungen zusammen. „Dazu kommen schiitische und alevitische Personen und auch muslimische Roma.“

Imame, die bisher wenig Kontakt zu Behörden oder der Zivilgesellschaft hätten, würden sich vernetzen und für zivilgesellschaftliches Engagement gewonnen, so Lederer weiter. „All diese Aktivitäten halten wir für absolut sinnvoll und werden wir auch weiter fördern.“

Zum Projektträger, die Neuköllner Begegnungsstätte, erklärte der Senator: „Sie ist langjährig im Dialog mit bezirklichen und landespolitischen Organisationen und auch im religionsübergreifenden Dialog engagiert.“

Projekte und Inhalte wären bei Antragstellung geprüft worden. Der Neuköllner Begegnungsstätte sei über die Ausschreibung bei der Projektförderung auch bekannt, dass vom Verfassungsschutz beobachtete Organisationen nicht Antragsteller und auch nicht Kooperationspartner sein können.

Lederer: „Bei dem Projekt gab es große Herausforderungen“

Bei diesem Projekt hätte es in dieser Hinsicht große Herausforderungen gegeben, gesteht der Kultursenator ein. Und es sei ein gewisses Maß an Vertrauen und Freiraum zur Ausgestaltung notwendig gewesen. Lederer hob hervor, dass nicht Projektteilnehmende die finanzielle Förderung, sondern ausschließlich der überprüfte Träger sie erhalten würde.

„Wenn uns konkrete Extremismusvorwürfe oder konkrete Extremismusanhaltspunkte vorliegen, dann ist es unsere Aufgabe, mit den betreffenden Personen und Institutionen entsprechende Gespräche zu führen. Wir werden diese aufgeworfenen Sachverhalte dann aufklären.“

Einer der Imame, die in der Medienberichterstattung genannt worden ist, hätte sich, laut Lederer, bereits aus dem Rat der Imame zurückgezogen. Er war offenbar ein verurteilter Straftäter.

Offenbar handelt es sich dabei um Ahmad Dahawich, Inhaber des islamischen Bestattungsunternehmens Al-Schahbaa. Ihm wurde 2014 vorgeworfen, Pässe von Verstorbenen an Menschenschleuser verkauft zu haben, berichtet die Welt.

Laut Berliner Staatsanwaltschaft sei Dahawich deshalb im April 2021 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Die Vollstreckung der Strafe sei jedoch zur Bewährung ausgesetzt, schreibt die Welt weiter. Die Verurteilung beziehe sich dabei auf drei Fälle des Einschleusens von Ausländern in Tateinheit des Missbrauchs von Ausweispapieren.

Zudem befinden sich unter den Imamen auch ein Vertreter der Furkan-Moschee. Im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2021 heißt es, dass sich in den vergangenen Jahren die Erkenntnisse über eine salafistische Ausrichtung der Moschee verdichtet hätten.

Schließlich berichtet die Welt auch von Ferid Heider, der in der Teiba-Moschee predigen soll. Im Berliner Verfassungsschutzbericht aus dem Jahr 2016 wird Teiba unter dem Punkt „Verbindungen von Berliner Vereinen zur Muslimbruderschaft“ genannt. Die Muslimbruderschaft strebt auf Grundlage der Scharia einen islamischen Gottesstaat an.

Kultursenat will Projektträger wegen Islamisten-Verdacht aufsuchen

Da für Fresdorf die Antwort des Kultursenators offensichtlich zu unkonkret war, wiederholte er nach den Ausführungen Lederers erneut seine eingangs gestellte Frage und richte sie abermals an den Kultursenator.

Dieser erwiderte: Wenn der Senat Projekte ausschreibe, dann mit entsprechenden Vorbehalten. Wenn ein Projektträger eine Bewilligung dann bekäme, der diesen Ansprüchen im Nachhinein nicht genüge, dann würde man das Geld auch zurückfordern können.

„Das ist im Konkreten aber nicht der Fall, weil wir fördern das Projekt, und wir fördern nicht einzelne Personen, die dort gegebenenfalls am Tisch sitzen“, so Lederer. Man werde mit dem Projektträger die Kommunikation zu dieser Frage suchen.

„Der Projektträger selbst ist nicht in Verfassungsschutzberichten erwähnt und auch andere Projektteilnehmer sind dort nicht erwähnt. Und insofern sehe ich an dieser Stelle kein Problem.“

CDU-Politiker: „Träger ist offenbar unzuverlässig“

Für Dr. Robbin Juhnke stellvertretender CDU-Fraktionsvorsitzender im Berliner Abgeordnetenhaus und kulturpolitischer Sprecher der CDU waren die Antworten des Kultursenators unbefriedigend.

Der Verweis auf die allgemeinen Förderrichtlinien und die pauschale Zuweisung an einen Träger, der dann in Eigenregie die Mittel an Dritte verteilt, klinge nach Selbstreinwaschung, äußert er gegenüber Epoch Times.

„Wäre hier ein Verein aus dem rechtsextremistischen Spektrum bedient worden, sähe die Reaktion ganz anders aus“, so Juhnke, der gleichzeitig Mitglied im Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten ist.

Offenbar sei der Träger nicht sorgfältig ausgewählt worden bzw. unzuverlässig. In einem solchen Fall müssten die Mittel gestoppt werden und intensive Gespräche folgen. Der Senator solle sich ein solches Thema zu eigen machen und eine Fehlerkultur entwickeln, so der CDU-Politiker.

Gerade im Kulturbereich würden Mittel verplempert, um ideologische Spielwiesen zu bedienen (z. B. das Thema Dekolonisierung). Es würde systematisch eine sogenannte Zivilgesellschaft aufgebaut, die in Wahrheit fast ausschließlich von staatlichen Zuwendungen abhängig sei und eine (linke) politische Agenda verfolge. „Das Geld wäre in einer echten Kulturförderung besser aufgehoben“, so Juhnke.

Als konkret Vorschlag zur Vermeidung solcher Situationen erklärt er: „Wir haben schon immer verlangt, dass Zuwendungsempfänger schriftlich zusichern müssen, die Mittel im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu verwenden.“ Würden sie diese an andere weiterleiten, haben sie für deren Untadeligkeit die Verantwortung zu tragen. „Bei zurechnungsfähigen Verstößen sind die Mittel zurückzuzahlen, weitere Zuwendungen werden gestoppt.“

Leider würden nicht bei allen Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus die Phänomenbereiche des Rechts-, Links- und religiösen Extremismus mit gleicherlei Distanz und Maß behandelt. „Wäre das der Fall, dann müssten wir uns über solche Regelverstöße weit weniger unterhalten.“

AfD-Politiker: „Frage war Senator sichtlich unangenehm“

Antonin Brousek stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD und kulturpolitischer Sprecher der AfD hatte den Eindruck, dass der Senator nichts Konkretes dazu sagen kann und auch nichts Konkretes dazu sagen möchte. „Es war ihm sichtlich unangenehm, dass diese Frage gestellt wird.“

Aufgrund der knappen Antwort habe man weitere schriftliche Fragen eingereicht. Sie beziehen sich neben dem angesprochenen Fall auf weitere Vorfälle dieser Art, wo der Senat Projekte finanzierte, obwohl es einen verfassungsfeindlichen Kontext im Hintergrund gab.

Bei rechten Kulturprojekten halte die Senatsverwaltung ihre Augen wesentlich offener als bei islamischen Kulturprojekten , weil man ja diesen Dialog möchte. „Ich glaube nicht, dass das eine Frage der Arbeitsabwicklung innerhalb der Behörden ist. Ich glaube, das ist eine Frage der personellen und sachlichen Ausstattung und des Willens.“

Bei kritischen Nachfragen zu möglicherweise verfassungsfeindlichen Vorfällen bekomme man häufig vom Senat die Antwort: „Wir können Ihnen dazu gar nichts sagen. Dazu besteht Geheimhaltung. Weil die Geheimdienste dazu ermitteln, können wir dazu nichts sagen.“ Das sei eine übliche Antwort.

Vertreterin der islamischen Religionsgemeinschaften war nicht erschienen

Für ihn war auffällig, dass die Vertreterin der islamischen Religionsgemeinschaften, die eigentlich an der Kulturausschusssitzung teilnehmen wollte, wegen Krankheit abgesagt hat. Vertreter der unterschiedlichen Religionsgemeinschaften in Berlin waren unabhängig der Fragestellung zu der umstrittenen Projektförderung zu der Ausschusssitzung eingeladen worden. Sie sollten zur Situation der anerkannten Religionsgemeinschaften in Berlin sprechen.

Die Frage zu der „Neuköllner Begegnungsstätte“ sei vorab bekannt gewesen, so Brousek weiter. Im Rahmen der Sitzung hätten die Fraktionen Fragen direkt an die Religions-Vertreter richten können. „Wenn mir unangenehme Fragen vielleicht bekannt sind, dann komme ich eventuell nicht, um diesen auszuweichen“, mutmaßt der AfD-Politiker. Für ihn sei durch die Abwesenheit der Vertreterin der islamischen Religionsgemeinschaften der Kulturausschuss-Termin konterkariert worden.

Er habe in Bezug auf den Berlin Senat immer den Eindruck, dass das eine Mischung aus Unwillen, Unkenntnis und Unfähigkeit sei. „Wenn es dann nachher auffliegt, ist das allen unangenehm und es wird gesagt, wir kontrollieren und prüfen das ganz genau. Doch komischerweise geschieht es dann wieder.“

Die Aussage des Kultursenators, dass man nur Projekte fördere, aber nicht einzelne Personen, die dort gegebenenfalls mit am Tisch säßen, ist in den Augen von Brousek völliger Unsinn. „Die Projektteilnehmer dieses Projektträgers, soweit uns das bekannt ist, waren zu ermitteln. Und da war ohne Weiteres feststellbar, was das für Leute sein könnten.“

Deswegen könne man diese Trennung nicht vornehmen. „Der Senat, wenn er öffentliche Gelder ausgibt, muss selbstverständlich Teilnehmer und Träger genauso im Auge haben.“



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