Immunität zum siebten Mal aufgehoben – Höcke: „Justizkeule gegen Dissidenten“
Dem thüringischen AfD-Fraktionschef steht neuer Ärger ins Haus. Gerade hat der Justizausschuss im Landtag von Thüringen die Immunität des Landtagsabgeordneten aufgehoben. Wieder einmal.
„Meine Immunität wurde heute zum 7. Mal (!) aufgehoben, zum 7. Mal auf Antrag der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Falschmeinung“, kommentiert der Politiker den Vorgang auf der Plattform X (vormals Twitter).
Meine #Immunität wurde heute zum 7. Mal (!) aufgehoben, zum 7. Mal auf Antrag der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Falschmeinung. Die Deutungshoheit der Herrschaft infrage zu stellen, ist die Aufgabe der echten Opposition. Und stets war die… pic.twitter.com/cj1DIFdpSx
— Björn Höcke (@BjoernHoecke) September 8, 2023
Die Staatsanwaltschaft in Mühlhausen wirft Höcke vor, sich im Jahr 2022 durch einen Beitrag im sozialen Netzwerk „Telegram“ der Volksverhetzung schuldig gemacht zu haben. Konkret geht es um einen Post zu einer Gewalttat in Ludwigshafen. Der bekannte AfD-Mann kommentierte den Vorgang unter anderem damals so: „Wahrscheinlich ist der Täter psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weit verbreiteten Volkskrankheit, welche die Betroffenen ‚Allahu Akbar‘ schreien lässt und deren Wahrnehmung so verzerrt, dass sie in den ‚ungläubigen‘ Gastgebern lebensunwertes Leben sehen.“
Angezeigt wurde Höcke von der Vertreterin der Opferangehörigen des Gedenkstätten-Fördervereins Hadamar, außerdem von der Piratenpartei und Aktivisten des Anonymous-Kollektivs. Die Formulierung „lebensunwertes Leben“ sei eine Wortwahl Adolf Hitlers gewesen, um seine „Rassenhygiene“ zu begründen.
Nach Angaben aus Kreisen des Justizausschusses, auf die sich die Nachrichtenagentur dpa bezieht, heißt es in einem Schreiben der Staatsanwaltschaft an den Landtag, dass wegen der Äußerungen Höckes bei Telegram aus dem vergangenen Jahr eine Verurteilung wegen Volksverhetzung wahrscheinlich sei.
Anklage soll nun schnell erhoben werden
Wie die dpa weiter berichtet, stimmten im Justizausschuss mit Ausnahme der drei AfD-Abgeordneten alle anderen Parlamentarier für die Aufhebung der Immunität des AfD-Fraktionschefs. Damit ebneten die Abgeordneten für die Staatsanwaltschaft in Mühlhausen den Weg, gegen Höcke Anklage zu erheben.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Mühlhausen bestätigte nach der Entscheidung des Justizausschusses, dass die Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen den AfD-Landtagsabgeordneten erheben möchte. Das soll „zeitnah“ geschehen. Die Anklage solle beim Landgericht Mühlhausen erhoben werden, „wegen der besonderen Bedeutung der Sache“, sagte der Sprecher.
Bis auf ein laufendes Verfahren alles eingestellt
Die AfD-Fraktion nimmt die angekündigte Anklage gegen ihren Fraktionschef gelassen. Dem Fernsehsender MDR gegenüber sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Torben Braga, dass die Immunität von Björn Höcke bereits siebenmal aufgehoben worden sei. Bis auf ein noch laufendes Verfahren seien alle weiteren ergebnislos eingestellt worden.
Im Mai hatte die Staatsanwaltschaft Halle Anklage gegen Björn Höcke erhoben. Sie wirft ihm das öffentliche Verwenden einer verbotenen Losung der ehemaligen nationalsozialistischen Organisation NSDAP vor.
Dabei geht es um eine Rede, die Höcke am 29. Mai 2021 in Merseburg auf einer Wahlkampf-Veranstaltung seiner Partei gehalten hat. In dieser habe er die verbotene Losung der Sturmabteilung der NSDAP (SA) „Alles für Deutschland“ verwendet, teilte die Staatsanwaltschaft damals mit. In einer Einlassung zu diesem Vorwurf habe Höcke „die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerung in Abrede gestellt“.
Höcke hatte erklärt, ihm sei in dem Moment der Rede nicht bewusst gewesen, dass er bei einem Dreiklang „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland!“ eine verbotene Losung benutzen würde.
Angezeigt wurde Höcke von dem Landesvorsitzenden der Grünen in Sachsen-Anhalt, Sebastian Striegel. Der hatte sich damals auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags berufen, nach dem das Verwenden der Formulierung „Alles für Deutschland“ im Rahmen einer Rede auf einer Versammlung strafbar sei.
Gericht verkündet Entscheidung zur Anklageerhebung
In dieser Woche erhielt Björn Höcke Post vom Landgericht in Halle. In dem Schreiben soll ihm das Gericht mitgeteilt haben, ob es in der Sache zu einer Gerichtsverhandlung komme. Darüber schrieb gestern „t-online“. Öffentlich hat sich Höcke bisher noch nicht zu dem Schreiben des Gerichts geäußert.
Das Landgericht in Halle stellt sich aber für die kommende Woche auf viele Anfragen von Journalisten ein, schreibt „t-online“ weiter. Vizepräsident Wolfgang Ehm wird dann die Gerichtsentscheidung öffentlich machen.
Ehm darf noch nicht sagen, wie das Gericht entschieden hat. Erst braucht es dafür noch die Bestätigung, dass die Staatsanwaltschaft und Björn Höcke die verschickte Entscheidung auch kennen. Erst wenn die Bestätigung vorliegt, darf das Gericht juristisch die Entscheidung öffentlich machen.
Höcke spricht von „Justizkeule gegen Dissidenten“
Björn Höcke hatte schon damals kritisiert, dass die Staatsanwaltschaft Halle ein Verfahren gegen ihn angestrengt hatte. In einer Stellungnahme zur geplanten Anklage schrieb er im April:
„Daß meine Immunität als Abgeordneter ausschließlich wegen des Verdachts auf reine „Meinungsdelikte“ – jeweils begleitet mit großem medialem Tamtam – bereits sechsmal aufgehoben wurde, weil sich irgendein freiwilliger ‚Volksverpetzer‘ für den Inlandsgeheimdienst oder die linksextremistische Antifa als Strafanzeigensteller fand, die mir wohl wie kaum einen anderen Politiker auf den Fersen sind, ist das eine. Daß meine Immunität jetzt zum 7. Mal aufgehoben worden ist, um mir wegen einer bloßen rhetorischen Figur, die offenkundig ohne jeden Vorsatz der ‚Verhetzung‘ ausgesprochen wurde, vor der Strafkammer des Landgerichts Halle den Prozeß zu machen, ist der vorläufige Höhepunkt einer Hatz gegen einen prominenten Vertreter der demokratisch-patriotischen Opposition im Lande.“
Die jetzt angekündigte Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft Mühlhausen kommentiert der AfD-Politiker auf X gelassen:
„Die Deutungshoheit der Herrschaft infrage zu stellen, ist die Aufgabe der echten Opposition. Und stets war die Justizkeule gegen Dissidenten eine der Antworten der Herausgeforderten. Nichts Neues also unter der Sonne im besten Deutschland aller Zeiten …“
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