Homöopathie: Trotz klarem Veto keine Entscheidung in Sicht
Nachdem im Sommer 2022 ein Beteiligungsverfahren in Baden-Württemberg Klarheit schaffen sollte, ob die Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung gestrichen werden soll oder nicht, ist noch immer keine Entscheidung in Sicht.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gingen bei der Ärztekammer 1.347 Stellungnahmen ein. 1.212 Stimmen legten ein klares Veto ein – doch vom Tisch ist dieses Thema damit noch nicht. Derzeit werde die Verhältnismäßigkeit der Abschaffung geprüft, teilte ein Sprecher der Landesärztekammer laut „Ärzteblatt“ mit.
Sobald diese abgeschlossen ist, soll eine Anhörung stattfinden. Danach obliegt es der Vertreterversammlung der Ärztekammer, sich abschließend mit dieser Frage zu befassen. Einen genauen Zeitpunkt konnte die Landesärztekammer nicht benennen. Im Rahmen der nächsten Sitzung im Sommer werde dies eher nicht der Fall sein, so der Sprecher.
Protest der Homöopathen auf Bundesebene
Während die einzelnen Landesärztekammern seit den vergangenen Jahren mehr oder weniger erfolgreich gegen die Homöopathie vorgehen, steht das Thema auch bei der Bundesärztekammer auf der Agenda.
Auf dem 126. Deutschen Ärztetag – der Hauptversammlung der Bundesärztekammer im Mai 2022 in Bremen – erging ein ähnlicher Beschluss. Die Zusatzbezeichnung Homöopathie soll bundesweit aus der Weiterbildungsordnung gestrichen werden.
Unumstritten ist diese Entscheidung jedoch nicht. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte legte im Anschluss einen „offenen Protest“ ein und mahnte Formfehler an. Laut der Geschäftsordnung des Ärztetages müssen dringende Anträge, die Themen beinhalten, die nicht auf der Tagesordnung stehen, begründet werden. Der entsprechende Antrag hingegen wurde erst am Tag der Abstimmung eingebracht. Eine besondere Dringlichkeit wurde laut Beschlussprotokoll nicht begründet.
Eine Eilbedürftigkeit sei auch gar nicht gegeben gewesen, kritisiert der Homöopathen-Verein, da das Thema bereits seit 2018 auf der Agenda stand. Alle Landesärztekammern hätten bereits ihre eigenen Entscheidungen getroffen und es habe auch keine neuen oder relevanten Tatbestände für eine Dringlichkeit gegeben.
Weiter kritisieren die Homöopathen, dass der Punkt unter „Verschiedenes“ abgehandelt wurde, anstatt ihn als gesonderten Tagesordnungspunkt auszuweisen.
Ärzte fallen Kollegen in den Rücken
Durch das „Hauruckverfahren“ wurde eine fachliche und sachliche Auseinandersetzung mit den Vertretern der Homöopathie ebenso verhindert wie eine kritische Würdigung vorliegender Ergebnisse aus wissenschaftsbasierter Forschung, heißt es weiter von dem Ärzteverein.
Die Konsequenz: Eine große Anzahl der Delegierten sei den eigenen Kollegen „in den Rücken gefallen“ – als wäre es das Selbstverständlichste der Welt, den Ärzten ihr Recht auf Anhörung als demokratische Grundvoraussetzung abzusprechen, wenn sie sich der Homöopathie zugewandt haben.
Mit ihrem Protest wiesen die homöopathischen Ärzte noch auf einen weiteren wesentlichen Punkt hin: ihre Pflichtmitgliedschaft in den jeweiligen Ärztekammern. Insoweit stellen sie die grundsätzliche Frage, „wie Gremienarbeit, Entscheidungsfindung und Beschlussfassungen zukünftig transparenter, vor allem aber auch faktenbasiert und ideologiefrei gestaltet werden können“.
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