Ärztekammer streicht Homöopathie aus Weiterbildungsordnung für Mecklenburg-Vorpommern

In der Homöopathie wird der Mensch als Gesamtheit betrachtet, seine Krankheit gilt als Störung. Während die Beliebtheit der alternativen Heilkunde wächst, schaffen mehr und mehr Bundesländer die Weiterbildung Homöopathie für Ärzte ab. Einen entsprechenden Beschluss ließ nun auch die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern verlauten.
Titelbild
Klassische Globuli der Homöopathie.Foto: iStock
Von 8. Juni 2020

„Gestern wurde das Aus der ärztlichen Homöopathie in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen“, kritisierte der Allgemeinmediziner und Homöopath Dr. Uwe Kelm aus Stralsund. Damit machte der erste Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte des Landesverbands Mecklenburg-Vorpommern sein Unverständnis über einen neuen Beschluss der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern deutlich. Diese hat aus ihrer Weiterbildungsordnung die Homöopathie gestrichen. Nach Auskunft der Kammer ist diese somit keine anerkannte zusätzliche Zusatzweiterbildung mehr.

In einem Antrag auf der Versammlung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern hieß es am Samstag, die Homöopathie sei eine alternative Heilmethode ohne wissenschaftliche Evidenz. Es gäbe keinen Beleg dafür, dass die Wirkung der Homöopathie über den Placebo-Effekt hinausgehe.

„Die Leistungen sind im Sozialgesetzbuch der Kassen verankert“, betonte Kelm. Er wies darauf hin, dass alle Homöopathen eine schulmedizinische Ausbildung haben. Diese alternative Heilmethode sei von den meisten Krankenkassen anerkannt. Für Mecklenburg-Vorpommern bedeute der Beschluss eine deutliche Einschränkung.

Im Bundesland gibt es nach Angaben der Ärztekammer 53 Ärzte mit der Zusatzqualifikation Homöopathie. Sie dürften weiterhin homöopathische Anwendungen anbieten, hieß es.

Streichungen auch in anderen Bundesländern, Thüringen hält dagegen

Bereits im November hat die Landesärztekammer Nordrhein-Westfalen in ihrer Weiterbildungsordnung die Zusatzbezeichnung Homöopathie gestrichen. Allerdings zeigte man sich überzeugt, dass die Streichung der Zusatzbezeichnung nichts an der Bedeutung der Homöopathie ändern würde. Auch Hessen, Sachsen-Anhalt, Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben die Zusatzbezeichnung Homöopathie abgeschafft.

In Thüringen wurde zwar darüber gesprochen, aber in der Entscheidung sprach sich die Thüringer Ärzteschaft für die Beibehaltung der Zusatzweiterbildung aus. Homöopathische Behandlungen sollten auch weiterhin vorrangig durch Ärzte durchgeführt werden.

„Die Erfolge, die tausende homöopathisch behandelnde Ärztinnen und Ärzte täglich in ihren Praxen erleben, lassen sich auch durch einen bedauerlichen, verbandspolitischen Beschluss wie den der Landesärztekammer Nordrhein nicht wegleugnen“, erklärte die Verbandsvorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte, Dr. Michaela Geiger.

Die Streichung der Zusatzbezeichnung werde nichts daran ändern, „dass immer mehr Ärzte und Patienten gute Erfahrungen machen mit integrativen Therapien, die konventionelle und homöopathische Medizin vereinen“.



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